Darf ich den laufenden Automotor eines anderen vor dem Bäckerladen ausschalten
Ich meine, mal in einem ADAC-Magazin gelesen zu haben, dass im Zusammenhang mit § 30 STVO erlaubt sei, auch bei einem Wagen, der einem nicht gehört, den Motor abzuschalten, wenn man z.B. sieht, dass der Fahrer direkt vorm Bäckerladen mit laufendem Motor parkt und dann gemütlich einkaufen oder Kaffeetrinken geht.
Leider kann ich dazu keine Quelle im Internet finden, außer eben den besagten STVO-Paragraphen, der m.E. eindeutig sagt, wie man selbst mit seinem Wagen umgehen soll, aber nicht sagt, ob es erlaubt ist, den laufenden Motor in anderer Leute Fahrzeuge abzuschalten. Rein technisch ist es ja kein Problem, weil grundsätzlich der Motorschlüssel steckt und der Wagen offen ist. Aber - darf man das nun oder darf man nicht?
8 Antworten
Also das reine Anfassen des Autos und des Zündschlüssels stellt keine Straftat dar.
Den Vorwurf, dass anschließend etwas aus dem Auto fehlt, kannst Du aushalten, denn der Fahrzeugführer muss Nachweise erbringen, dass Du es getan hast, nicht Du, dass Du es nicht getan hast. Im allerschlimmsten Fall wirst Du zur Polizei vorgeladen und dort zur Sache vernommen. Das ist aber nicht weiter tragisch.
Also generell kannst Du das ruhig machen. Ich finde laufenlassen des Motors arrogant und ignorant und wer sein Fahrzeug unverschlossen mit Schlüssel drinnen vor dem Bäcker stehen lässt, darf äußerst froh sein, dass nur sein Motor abgestellt und nicht das ganze Auto genommen wurde.
Paragraf 30 Stvo sagt ganz klar: Motor laufen lassen geht gar nicht, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Solange nichts kaputt geht finde ich es richtig und wichtig auch bei fremden den Motor aus zu machen. Zusehen geht gar nicht!
Noch besser wär's ja, einzusteigen, eine runde um den block zu drehen und den wagen zwei ecken weiter abzustellen. Das darf man natürlich nicht. Ich fänd's trotzdem schick. Und höchst wirksam: Der typ wird das mit sicherheit nie wieder tun.
Es ist zumindest grobfahrlaessig den Schluessel in einem unbeaufsichtigten , offenen Fahrzeug zu lassen (keine Versicherung wuerde fuer Diebstahl oder Unfall haftbar sein). Also mach es ruhig , der Lenker riskiert selbst eine Busse .
Nein darfste natürlich nicht!! Was nicht deins is, ist nicht deins. Darfst ja auch nicht bei anderen in die wohnung nur weil die Glotze an ist. Beim Auto gilt das gleiche DENN EIGENTUM ;-)
Sehr sehr. ;)
Ich denke, der Vergleich hinkt sehr.