Wer zahlt die Taxikosten bei einer Polizeikontrolle?

5 Antworten

https://www.taxi-lohsa.de/taxiregeln Was ist denn, wenn man im Stau steht oder eine Panne hat?

In folgenden Fällen ist die Uhr zu stoppen, d.h. es wird keine Wartezeit berechnet: technische Mängel am Taxi, Unfall mit Beteiligung des Taxis, gesetzliche Hilfeleistung (z.B. erste Hilfe am Unfallort), Polizeikontrollen und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind.

Natürlich darf er das wie wenn ihr auch vor einer roten Ampel steht da läuft das Taxometer ja auch weiter

"dadurch verdoppelten sich die Fahrkosten um den eigentlich vorher abgemachten Betrag"

Wenn ein Festpreis ausgemacht ist, läuft auch kein Taxameter.

Hallo McRadde

Bei einer Polizeikontrolle, wenn Erste Hilfe geleistet werden muss und wenn die Verzögerung auf die Kappe des Taxifahrers geht (z.b. ein Tankvorgang) darf das nicht dem Fahrgast angerechnet werden.

Im Folgenden kann dann der Taxifahrer schauen ob er sich das Geld irgendwo anders zurückholen kann z.b. wenn die Verkehrskontrolle durch vorschriftswidriges Verhalten seitens der Polizei länger als nötig gedauert haben sollte.

Du musst die zusätzlichen Kosten also nicht bezahlen.

LG

Darkmalvet

Natürlich!? Er kann ja schließlich nichts dafür, dass die Fahrgäste offensichtlich so aussehen, als hätten sie Drogen dabei.

McRadde 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 14:11

Die Scheiben waren verdunkelt also konnten die uns garnicht sehen :D Die haben routinemäßig Taxis herausgezogen.

knutschzwiebel  06.08.2018, 14:11
@McRadde

Und daran ist jetzt der Taxifahrer schuld?

McRadde 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 14:15
@knutschzwiebel

Er konnte sich ja darauf gefasst machen aus dem Verkehr gezogen zu werden wenn er Festivalbesucher dort hin bringt. Wir Fahrgäste sind da auch wohl kaum dran Schuld.

knutschzwiebel  06.08.2018, 14:17
@McRadde

Da man als Fahrgast immer und überall mit solch einer Kontrolle rechnen muss, kann man dem Taxifahrer keine Schuld geben und muss selbstverständlich auch die Kosten übernehmen ;)

knutschzwiebel  06.08.2018, 14:19
@McRadde

Richtig, es ist Schwachsinn daran zu Zweifeln. Du kannst den Taxifahrer ja verklagen und das Verfahren kostenpflichtig verlieren, wenn es dir Spaß macht :)

McRadde 
Beitragsersteller
 06.08.2018, 14:20
@knutschzwiebel

In folgenden Fällen ist die Uhr zu stoppen, d.h. es wird keine Wartezeit berechnet: technische Mängel am Taxi, Unfall mit Beteiligung des Taxis, gesetzliche Hilfeleistung (z.B. erste Hilfe am Unfallort), Polizeikontrollen und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind.

Sandkorn  06.08.2018, 14:28
@McRadde

Ja und? Soll er das deswegen auf seine Kappe nehmen? Verkehrskontrolle ist Verkehrskontrolle und dafür kann auch kein Taxifahrer was.

Er konnte sich ja darauf gefasst machen aus dem Verkehr gezogen zu werden wenn er Festivalbesucher dort hin bringt.

Er war sicherlich darauf gefasst, nur ihr nicht! Und wo ist da jetzt das Problem?

Goofiee  06.08.2018, 14:36
@Sandkorn

Genau Verkehrkontrolle ist Verkehrskontrolle und bezieht sich auf den Teilnehmer sprich den Führer des Kraftfahrzeuges. Wenn der Taxifahrer über rot fährt, liegt das auch nicht in der Verantwortung des Fahrgastes.

diewoelfin0815  06.08.2018, 14:38
@McRadde

In dem von Dir zitierten Text werden, wie Du siehst, lauter Gründe genannt, die der Taxifahrer zu verantworten hat! Und bei den dort auch genannten Polizeikontrollen ist die Kontrolle des Taxifahrers gemeint, nicht die der Passagiere! Deswegen steht da ja auch noch mal zum Schluß: "...und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind..."