Wer zahlt die Taxikosten bei einer Polizeikontrolle?
Auf dem Weg zu einem Festival wurde unser Taxi von der Polizei angehalten um uns Fahrgäste auf Drogen zu kontrollieren. Dabei ließ der Taxifahrer die Uhr weiter laufen und dadurch verdoppelten sich die Fahrkosten um den eigentlich vorher abgemachten Betrag. Darf der Taxifahrer das rechtlich gesehen machen?
5 Antworten
In folgenden Fällen ist die Uhr zu stoppen, d.h. es wird keine Wartezeit berechnet: technische Mängel am Taxi, Unfall mit Beteiligung des Taxis, gesetzliche Hilfeleistung (z.B. erste Hilfe am Unfallort), Polizeikontrollen und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind.
Natürlich darf er das wie wenn ihr auch vor einer roten Ampel steht da läuft das Taxometer ja auch weiter
"dadurch verdoppelten sich die Fahrkosten um den eigentlich vorher abgemachten Betrag"
Wenn ein Festpreis ausgemacht ist, läuft auch kein Taxameter.
Hallo McRadde
Bei einer Polizeikontrolle, wenn Erste Hilfe geleistet werden muss und wenn die Verzögerung auf die Kappe des Taxifahrers geht (z.b. ein Tankvorgang) darf das nicht dem Fahrgast angerechnet werden.
Im Folgenden kann dann der Taxifahrer schauen ob er sich das Geld irgendwo anders zurückholen kann z.b. wenn die Verkehrskontrolle durch vorschriftswidriges Verhalten seitens der Polizei länger als nötig gedauert haben sollte.
Du musst die zusätzlichen Kosten also nicht bezahlen.
LG
Darkmalvet
Natürlich!? Er kann ja schließlich nichts dafür, dass die Fahrgäste offensichtlich so aussehen, als hätten sie Drogen dabei.
Und daran ist jetzt der Taxifahrer schuld?
Er konnte sich ja darauf gefasst machen aus dem Verkehr gezogen zu werden wenn er Festivalbesucher dort hin bringt. Wir Fahrgäste sind da auch wohl kaum dran Schuld.
Da man als Fahrgast immer und überall mit solch einer Kontrolle rechnen muss, kann man dem Taxifahrer keine Schuld geben und muss selbstverständlich auch die Kosten übernehmen ;)
so ein schwachsinn
Richtig, es ist Schwachsinn daran zu Zweifeln. Du kannst den Taxifahrer ja verklagen und das Verfahren kostenpflichtig verlieren, wenn es dir Spaß macht :)
In folgenden Fällen ist die Uhr zu stoppen, d.h. es wird keine Wartezeit berechnet: technische Mängel am Taxi, Unfall mit Beteiligung des Taxis, gesetzliche Hilfeleistung (z.B. erste Hilfe am Unfallort), Polizeikontrollen und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind.
Ja und? Soll er das deswegen auf seine Kappe nehmen? Verkehrskontrolle ist Verkehrskontrolle und dafür kann auch kein Taxifahrer was.
Er konnte sich ja darauf gefasst machen aus dem Verkehr gezogen zu werden wenn er Festivalbesucher dort hin bringt.
Er war sicherlich darauf gefasst, nur ihr nicht! Und wo ist da jetzt das Problem?
Genau Verkehrkontrolle ist Verkehrskontrolle und bezieht sich auf den Teilnehmer sprich den Führer des Kraftfahrzeuges. Wenn der Taxifahrer über rot fährt, liegt das auch nicht in der Verantwortung des Fahrgastes.
In dem von Dir zitierten Text werden, wie Du siehst, lauter Gründe genannt, die der Taxifahrer zu verantworten hat! Und bei den dort auch genannten Polizeikontrollen ist die Kontrolle des Taxifahrers gemeint, nicht die der Passagiere! Deswegen steht da ja auch noch mal zum Schluß: "...und generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind..."
Die Scheiben waren verdunkelt also konnten die uns garnicht sehen :D Die haben routinemäßig Taxis herausgezogen.