Moped gebraucht verkauft... Garantie? Rückgaberecht?
Hallo, ich habe vor kurzem mein Moped gebraucht verkauft. Jetzt hat sich der Käufer bei mir gemeldet und gemeint, das Moped hätte einen Lagerschaden die reperatur wäre ein finanzieller Totalschaden und ich hätte das auch schon merken müssen habe ich aber nie. Außerdem er hat so ein bisschen angedeutet das er Anwalt ist, kann auch ein Blöff sein. Er meint er hätte das Recht auf seiner Seite und könnte das irgendwie Gerichtlich durchsetzen, aber ihm wäre es lieber wenn wir das so klären könnten, indem er es zurrück gibt und einen Teil des Kaufpreises zurrück erhält. Es existiert kein Kaufpreis, er hat einen Zettel wo drauf steht, dass er den Kaufpreis bezahlt hat mit Unterschrift und in den Moped Papieren die er hat steht er auch als halter drin. Ist er im Recht? Hat er eine Gewerleistung ider Garantie / Rückgaberecht bei einem Privatverkauf?
6 Antworten
hast du schon mal nen anwalt gesehen, der moped fährt?
nein, er hat kein rückgaberecht
nur, wenn du von dem lagerschaden wusstest und er dir dieses wissen nachweisen kann, dann sieht es sehr doof für dich aus, das wäre dann auch eine straftat, nicht mehr rein zivilrecht
hmm blöd.
er hat einen anspruch auf schadenersatz oder rücknahme sofern das nicht per vertrag ausgeschlossen wurde... das ist so als wenn du was in ebay verkaufst und die garantie dort nicht ausschliesst.
ich denke das er was besseres gefunden hat und dir nun das teil zurück geben will. die frage wäre dann natürlich ob der lagerschaden der angebliche nicht auf seinen mist gewachsen ist.
lass dir von ihm mal den beleg der werkstatt geben das das teil den lagerschaden auch hat. einen lagerschaden hast du auch nicht bemerken müssen.
auf deutsch für dich: ich vermute er hat was anderes gefunden und will deshalb seine kohle zurück.
Garantie ist eine freiwillige Leistung. Wenn ihr die Gewährleistung nicht ausgeschlossen habt, dann wärst DU auch als Privatmann in der Gewährleistung. Dabei muß er Dir aber nachweisen , daß der Mangel vorher schon vorlag.
Ihr habt ja wohl keinen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen, sondern nur einen mündlichen, auch da könntest Du natürlich die Gewährleistung ausgeschlossen haben.
Ich würde das mal ganz locker auf mich zu kommen lassen. Viele dieser Dinge entstehen, weil der Käufer im Nachhinein etwas besseres gefunden hat oder ihm der Artikel docht nicht mehr gefällt.
Das sind die so gewohnt, weil Warenhäuser oft so kulant sind und die Ware auch bei Nichtgefallen zurücknehmen, da meinen die, das geht bei Privatkauf auch.
Danke für die vielen Antworten! Werde am Montag mit dem ADAC Rechtshilfeservice telefonieren und dann weiter sehen.
In deinem Fall würde ich es erstmal ,,zurücknehmen,, um nach dem ,,Schaden,, zu schauen.
ich würde da garnichts zurück nehmen weil ich ja hier schon als laie davon ausgehe das der typ sich was zurecht spinnt!
wieso bitteschön ist er denn nicht vorher in die werkstatt gefahren um das moped mal durchsehen zu lassen, und warum fällt ihm denn jetzt ein das das teil einen angeblichen schaden hat? weil das moped nicht mehr anspringt? damit wiederspricht er sich ja selber denn anspringen tut ein moped auch mit lagerschaden. es gibt halt seltsame geräusche von sich.
sehr löblich von dir, aber machen vielleicht so 1% der verkäufer
selbst bei "guten" waren, die eigentlich leicht verkäuflich sind, macht das kein verkäufer
Der Typ meinte er hätte es in einer Werkstatt gehabt die meinten die Kurbelwelle hätte spiel also das Kurbelwellenlager. Bei mir ist das Moped nie ausgegangen so wie er es erzählt.