Receiver gebraucht bei Ebay gekauft. Amazon-Rech. vorhanden. Gerät defekt, aber Amazon sagt ich habe keinen Anspruch auf Garantie. Ist das rechtlich korrekt?
Hallo,
ich habe einen Sat-Receiver gebraucht über Ebay-Kleinanzeigen gekauft, mit einer Amazon-Rechnung aus November 2015. Jetzt ist das Gerär leider defekt, ich also Kontakt mit Amazon aufgenommen. Doch mir wurde gerade erzählt ich hätte keinen Garantie-Anspruch. Der Ebay-Verkäufer soll sich bei Amazon melden und den Garantiefall klären.Denn er steht ja schließlich auf der Rechnung.
Ich kenne den Verkäufer garnicht, muss ich den jetzt tätsächlicn "anbetteln" das er einen Garantieanspruch geltend macht für ein Gerät welches er rechtsmäßig verkauft hat ??
Ich habe doch einen rechtlich gültigen Kaufvertrag für das Gerät, geht dann nicht auch die Garantie auf mich über ??
Bitte um Hilfe, danke.
6 Antworten
Ja eigendlich geht die Garantie auf dich über. Aber habt ihr das auch schriftlich gemacht? Gibt es einen Kaufvertrag, Abtretungserklährung ansonsten kann Amazon auch von Diebstahl ausgehen.
Leichter und schneller erledigt währ es natürlich, wenn der Verkäufer das für dich klärt, wenn er denn dazu bereit ist.
Beim Diebstahl habe ich dann auch nach der Rechnung gesucht.
Der Verkäufer meldet sich nicht mehr.
Garantie gewährt Amazon dem Kunden, an den Amazon verkauft hat. Die Garantie zählt nicht für den, der das Gerät beim Weiterverkauf erwirbt.
Da musst Du dich an den Verkäufer wenden, wo Du das Teil gekauft hast.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Gibt-es-eine-Rest-Garantie-article13695921.html
Lies doch mal den Link. Mann kann die Garantie überschreiben.
Ein ganz anderes Thema ist noch die Gewährleistung.
Genau, dann hast Du Pech gehabt. So etwas klärt man beim Kauf ab, nicht danach.
Was viele Leute beim Gebrauchtkauf übersehen ist, dass GARANTIE eine freiwillige Leistung des Herstellers oder Händlers ist. Diese wird in der Regel nur dem Erstkäufer gewährt und ist nicht übertragbar.
Anders sieht das bei der Gewährleistung aus. Dies ist ein gesetzlich verbrieftes Recht und ist (soweit ich weiß) übertragbar.
Zunächst mal gilt es zu unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.
Garantie ist freiwillig, und wird eigentlich immer vom Hersteller getragen. Auch die Dauer ist frei wählbar, von 0 bis Lebenslang gibt's alles.
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt, ist Pflicht, und Sache des Verkäufers. Sie gilt bei Neuwaren immer 24 Monate. Nach 6 Monaten gilt aber die sogenannte Beweislastumkehr. D.h. der Käufer hat zu beweisen, dass der Fehler oder dessen Ursache bereits beim Kauf der Ware vorhanden war.
Dein Problem: der Händler haftet nur gegenüber seinem Vertragspartner, und das bist nicht du. Siehe hierzu z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/Uebergang-der-Gewaehrleistungsansprueche-auf-neuen-Erwerber---f245316.html
Hast du dein Glück schon mal beim Hersteller versucht?
natürlich nicht - einfacher versuch, den garantiefall nicht bearbeiten zu müssen
mach eine schriftliche eingabe, das wird sorgfältiger bearbeitet als email oder telefonat, wo die leute im call-center sitzen und fürs abwimmeln bezahlt werden - setz eine frist von vierzehn tagen - "nach fruchtlosem ablauf dieser frist übergebe ich die angelegenheit ohne weitere ankündigung meinem rechtsbeistand"
und keine sorge, du brauchst keinen rechtsanwalt :)
Das bedeutet wenn der Verkäufer mich nicht leiden kann, dann habe ich halt Pech gehabt ?
Bei Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges muss doch auch nicht der 1. Besitzer in die Werkstatt wenn mein Auto, welches ich von ihm gekauft habe, kaputt ist.
In diesem Fall Neuwagen von Nov. 2015