14 Tage Rückgaberecht bei schuhen? auch ohne karton?
Hallo ich habe mir bei "Dies und Das" Stiefel gekauft ( vor 11 tagen). Heute hab ich bemerkt das die sohle schon richtig abgelaufen ist und die naht aufgeplatz ist.
Ich möchte morgen hin um es umzutauschen, habe an dem tag kein karton mit genommen habe aber noch mein kassenzettel. kann ich es zurrückgeben? soweit ich weis haben fast alle sachen 14 tage garantie. was muss ich denn sagen?
das ich neue haben will??
das ich will das sie repariert werden??
oder das ich mein geld zurrück bekommen will?
darf ich das alles sagen???
kann es sein das die frau rumzickt und die schuhe nicht zurrück nehmen will? ist mir schonmal passiert, aber was soll ich tun?
10 Antworten
a) Du hast keine 14 Tage Garantie. Das ist rechtlich nicht korrekt. Du hast beim Online-Kauf ein 14tägiges Umtauschrecht ohne Angabe von Gründen. Bei einem normalen Laden hast du das nicht.
b) Für jeden Artikel den du in Deutschland kaufst gibt es die sog. gesetzliche Gewährleistung. Die gilt 2 Jahre lang und sagt im Prinzip aus, dass ein Produkt in einem seiner Verwendung und Preis entsprechenden Maße halten muss. Im ersten halben Jahr besteht eine sogenannte Beweisumkehrpflicht, dass heißt wenn das Produkt defekt ist, und du es beim Händler reklamierst, muss er dir beweisen das du es nicht ordnungsgemäß benutzt hast. Da dies im Regelfall nicht möglich ist, muss der Händler nachbessern/ umtauschen/ nach mehreren Versuchen es nachzubessern Geld zurück geben. Nach diesem halben Jahr musst du dem Händler beweisen, dass du es korrekt benutzt hast. Da du das nicht wirklich kannst endet hier dein "Recht".
c) Wenn der Hersteller extra Garantie auf seine Produkte gibt, verspricht er dir quasi auf den Garantiezeitraum , dass das Produkt hält. Wenn es in diesem Zeitraum kaputt geht kannst du es ( bis auf einige Einschränkungen) an den Hersteller/Händler schicken und es nahcbessern lassen / umtauschen lassen.
In deinem Fall hast du pauschal kein Recht es umzutauschen. Desweiteren braucht man auch keinen Originalkarton um Produkte umzutauschen, dass ist ein Ammenmärchen.
Da aber die Stiefel nach 11 Tagen schon kaputt sind, und Stiefel ja dazu gedacht sind getragen zu werden, kannst du mit dr gesetzlich zugesicherten Gewährleistung argumentieren und hast daher Recht auf Nachbesserung / Umtausch des Artikels. Erst wenn selbst nach 2mal nachbesser der Schaden immer noch auftritt hast du Recht auf "Geld zurück". Die meisten Händler zahlen jedoch von sich aus gleich das Geld zurück.
Ich hoffe ich konnte etwas Licht ins Dunkle bringen.
ohne karton, und schon kaputt gelaufen.. wenn es sich bei höher qualitativen schuhen handelt wird das sicher irgendwie gehen, aber bei billigeren schuhe seh ich da schwarz.kommt auf die kulanz der verkäufer/des ladens an. und die ist bei dem niedrigen preiniveau dem preis angepasst. nämlich niedrig
die Gewährleistungszeit beträgt 1/2 Jahr. Ob neu, Reparatur oder Geld zurück kann der Verkäufer entscheiden.
Grundsätzlich gibt es in Deutschland keine 14-Tage Rückgabe-Garantie, also gesetzlich. Das ist Kulanz des Händlers. In deinem Falle würde ich mich darauf auch gar nicht berufen, sondern einen Materialmangel geltend machen. Dann liegt es beim Händler ob er nachbessert (das Recht hat er, ob eine Solche Kette das macht ist die andere Frage). Wenn er das nicht tut, oder nur unzufriedenstellend, kannst du umtauschen oder Geld verlangen.
keine lust auf lange ausführungen, ja kannst du alles