Möblierte Wohnung – Kratzer auf dem Tisch?
Hallo Frunde, ich habe eine Frage bzlg. möblierter Wohnraum. Ich habe vorkurzem mein 1 Zimmer-App gekündigt. Zur Mietsache gehörte auch ein Arbeitstisch, Bett, Schrank und eine Pentry-Küche. Ich habe in der Wohnung 3 Jahre gewohnt. Da ich auf Grund meines Studiums viele Modelle bauen musste, sind über die Jahre einige Kratzer auf der Oberfläche des Tisches entstanden. Der Vermieter verlangt jetzt den Neuwert des Tisches, was über 250 € beträgt. Darf der Vermieter den Neuwert des Tisches verlangen, obwohl der Tisch beim Einzug nicht neu und schon gebraucht war? Zählen die Kratzers nicht als Gebrauchspuren, was auch im Zusammenhang mit meiner Arbeit (Studium) entstanden sind?
Über eure Erfahrungen, Kommentare, Anregungen bedanke ich mich im Voraus LG NinoN
8 Antworten
Zählen die Kratzers nicht als Gebrauchspuren
Natürlich nicht. Da legt man eine Schneidematte oder einen Karton unter, bevor man werkelt :-O
Der Vermieter verlangt jetzt den Neuwert des Tisches, was über 250 € beträgt.
Woher weißt du das? Wurde die Anschaffungsrechnung vorgelegt?
Darf der Vermieter den Neuwert des Tisches verlangen, obwohl der Tisch beim Einzug nicht neu und schon gebraucht war?
Der VM wäre so zu stellen, wie er vor dem Schadensereignis war und hat dabei eine Schadensminderungspflicht zu beachten.
Meint, er muss vor einem Austausch die Echtholzplatte abschleifen und versiegeln oder neu furnieren lassen, wenn das kostengünstiger wäre.
Bei einer Neuanschaffung in gleicher Art und Güte muss er sich die Differenz zum Zeitwert natürlich anrechen lassen.
G imager761
Da das Mobilar im Mietpreis inbegriffen war und er Dir somit den Tisch zur Nutzung überlassen hat, musste er damit rechnen, dass der Tisch durch die Nutzung Gebrauchsspuren (im normalen Rahmen) aufweist. Wenn überhaupt, müsstest Du ihm höchstens den Zeitwert ersetzen, und der ist nach 3 Jahren Nutzungsdauer annähernd Null.
Hab ich doch oben schon geschrieben! Wenn der Tisch sagen wir 300 € gekostet hat und pro Jahr Nutzungsdauer 100 € abgeschrieben werden, dann ist der Zeitwert nach 3 Jahren 0 €.
aa ok und wissen Sie wie ich den Zeitwert errechnen kann?
nein, nur zeitwert und abnutzung muss er auch hinnehmen
wenn er geld von dir will, zeig ihm einfach den mittelfinger und lasse dich verklagen
wenn er kaution einbehält, mhmhmhmhm, dann musst du klagen, das wird nicht gut, der richter vergleicht sich gerne, dann hast du deine anwaltskosten zu deinen lasten meist
Weder Kläger noch Beklagter können zu einem Vergleich gezwungen werden.
Wenn, hätte der VM Anspruch auf den Zeitwert. Mehr nicht. Auch dir sollten Unterlagen nicht ganz unbekannt sein, damit kann man nämlich die eine oder andere Fläche schützen.
Ob es sich bei den Kratzer um normale Gebrauchsspuren handelt, kann ich mir nicht vorstellen - wenn du da deine Modelle gebaut hast. Der Vermieter hat aber keinen Anspruch auf Erstattung des Neuwertes sondern des Zeitwertes.