Kratzer im Laminat - Vermieter will kassieren

8 Antworten

Grundsätzlich gehört eine derartige Beschädigung nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch. Somit muss sich der Mieter gefallen lassen, dass er hier in die Haftung genommen wird. Allerdings hat die Haftung auch ihre Grenzen. Keinesfalls kann der Austausch des Bodens gefordert werden. Hier ist eine Reparatur möglich, oder aber der Austausch der einen Platte. Mehr kann auch nicht gefordert werden. Dies regelt die Haftpflicht gänzlich, Ihr Vater kann nicht mehr belangt werden. Ich aber habe den Eindruck, Sie verstehen das Begehren des Vermieters nicht. Sehen Sie es von der Seite, wenn Sie jemanden etwas leihen und bekommen es mit einem Kratzer zurück, wie würden Sie das finden? vor allen Dingen dann, wenn Ihr Gegenüber auch noch sagt, Sie sollen sich da mal nicht so anstellen, ist ja nur oberflächlich. Soll aber nur einen Denkanstoß darstellen. MfG

Antwort2Punkt0  19.08.2014, 16:28

Meiner Meinung nach hinkt der Vergleich... Ein Fußboden wird nunmal buchstäblich mit Füßen getreten. Auch sollte einleuchten, dass weder Mieter noch Möbel durch die Wohnung schweben können. Wenn ich als Vermieter möchte, dass meine Wohnung nicht abgenutzt wird, dann darf ich halt niemanden darin wohnen lassen. Wenn man diesen Fall weiterspinnen wollte, würden demnächst alle Türen ausgewechselt, weil die Klinke der Eingangstür zu abgegriffen scheint... ;)

Sollte eine private Haftpflichtversicherung bestehen melde man dort diesen Schaden und lässt den Versicherer regulieren.

Ansonsten kommt es auf das Alter, den Zustand/Abnutzungsgrad des beschädigten Bodens an. Da nur der Zeitwert zu erstatten ist.

Sofern eine punktuelle Reparatur möglich ist, kann der Vermieter diese Position geltend machen.

Ggf. kann man auch über eine reine Wertminderung verhandeln.

Obelhicks  24.01.2011, 19:15

der tip ist sehr gut. die wenigsten wissen, daß einer haftpflichtversicherung immer eine rechtsprüfung, also eine art rechtschutzversicherung vorgeschaltet ist. wird dort abgelehnt, hat der vermieter auch vor gericht nur wenig chancen.

heimwerker  24.01.2011, 19:58
@Obelhicks

Nicht nur das. Kommt es zur gerichtl. Auseinandersetzung übernimmt dies die Versicherung. Der Versicherte ist aus der Haftung, da die ANsprüche an die Versicherung abgegeben wurden. MfG

Ich habe in den Kinderzimmern Laminat liegen, da hat es noch nie einen Kratzer drin gegeben, weil das Laminat so hart ist. Ergo: Der Vermieter hat irgend so einen Baumarkt-Schrott verlegt und da würde ich höchstens 30 Euro für berappen.

ich hatte einen ähnlichen Fall. Ich hatte mit dem Vermieter gestritten and ihm gesagt, dass ich den boden dann aber ausbauen werde und ihn mitnehmen werde, wenn ich ihn schon bezahlen muss. Gut da ging es um einen sehr hohen betrag. Der Vermieter wollte 5000 € ( inklusive seinem eigenen Stundenlohn fürs auswechseln) Das Geld hat er danach nicht mehr eingefordert- hat aber die Kaution behalten.

Ein oberflächlicher Kratzer, der nur bei bestimmtem Lichteinfall überhaupt sichtbar ist, ist keine Beschädigung sondern normale Abnutzung die mit der Miete bezahlt ist. Sie rechtfertigt keinesfalls eine Forderung des Vermieters auf Schadenersatz. Auch eine Haftpflichtversicherung kommt für Abnutzung nicht auf. Letztendlich kann nur vor Ort geklärt und entschieden werden, wer im Recht ist. Einfach auf die Kaution zurückgreifen darf der V. nicht, er müsste zuvor zivilrechtlich seinen Anspruch geltend machen und zugebilligt bekommen.