Spülmaschine im Mietvertrag enthalten - Jetzt will der Vermieter Geld für Neuanschaffung von mir

8 Antworten

http://www.mieterbund.de/mieterhoehung0.html

Daraus habe ich den unten stehenden Text kopiert, mal nachlesen, lohnt sich.

Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter aber nicht einseitig "anordnen", es gilt das Zustimmungsverfahren. Danach wird die Mieterhöhung nur wirksam, wenn der Mieter zustimmt oder wenn ihn das Gericht zur Zustimmung verurteilt. Der Mieter muss zustimmen, wenn die Mieterhöhung formal in Ordnung ist, der Vermieter nicht mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete fordert, die Jahressperrfrist und die Kappungsgrenze eingehalten sind.

Jahressperrfrist heißt, dass nach Einzug in die Wohnung bzw. seit der letzten Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mindestens 12 Monate liegen.

Kappungsgrenze bedeutet, dass der Vermieter relativ niedrige Mieten nicht "auf einen Schlag" auf die ortsübliche Vergleichsmiete anheben darf. Die Miete darf hier in drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen.

Zur Überprüfung der Mieterhöhung hat der Mieter ausreichend Zeit. Er kann den Monat, in dem er die Mieterhöhung erhält, und in den beiden darauf folgenden Monaten abklären, zum Beispiel mit Hilfe des örtlichen Mietervereins, ob er zustimmt oder nicht.

…meinte sie nur, sie habe einen Rechtsanwalt befragt und dieser habe ganz klar gesagt, dass das nicht Bestandteil des Mietvertrages sei.

Wird vermutlich das Geheimnis des Vermieters bleiben, mit wem sie gesprochen hat aber mit Sicherheit mit keinem Rechtsanwalt!

Wenn Spülmaschine u.a. Gerätschaften ausdrücklich im Mietvertrag festgehalten sind, dann ist der Vermieter für die Instandhaltung/-setzung gemäß § 535 BGB verantwortlich.

Da kann sie ja viel fordern. Vermietete Geräte müssen auf Kosten des Vermieters ersetzt werden. Und wenn die Geräte zur Küche gehören und diese mitvermietet wird, muß sie in den sauren Apfel beissen. Für nichtfunktionierende Gräte kannst Du die Miete mindern.

Du solltest in den Mieterschutzbund eintreten, das ist billiger als ein Anwalt. Ich denke die Vermieter sind im Unrecht und sie versuchen jetzt alles um dich auszunehmen und dass nach so kurzer Mietzeit.

Steve2102 
Beitragsersteller
 17.11.2012, 15:19

Ja klar fühle ich mich erpresst von denen, vor allem weil ich ja nichts dafür kann, dass die Spülmaschine defekt war. Wer kann mir sagen, ob ein Vermieter das Recht hat, die Miete nach 1 Jahr zu erhöhen?

sie habe einen Rechtsanwalt befragt unbd dieser habe ganz klar gesagt, dass das nicht Bestandteil des Mietvertrages ist und sie das Recht habe, eine extra Mietgebühr für Spülmaschine, Herd und Kühlschrank zu verlangen.

Entweder hat der Anwalt keine Ahnung oder die VMn blufft. Letzteres nehme ich eher an.

Wenn sie eine extra Gebühr/Miete für die Geräte haben wollte hätte sie das ausdrücklich im Vertrag angeben oder die Miete höher ansetzen müssen. So sind sie in der Miete enthalten und Reparaturen oder Erneuerung sind ihre Pflicht, nicht Deine.


BGB § 535

Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.