möblierte Wohnung - Duldung des Zutrittes durch Vermieterin zur Reinigung der Wohnung?
Meine Schilderung ist sehr lang, aber ich möchte damit eine möglichst exakte Darstellung der Lage liefern. Ich bedanke mich schon mal für die Lese-Geduld! :-)
Zur Situation:
ich bin Mieter einer voll möblierten Wohnung.
- Mietvertrag unbefristet,
- "reguläre" Kündigungsfrist (3 Monate)
- die Wohnung war inkl. Reinigung, Bettwäsche sowie Handtücher inseriert
- im Mietvertrag ist diese Leistung nicht festgehalten
jetzt die Problematik:
Bisher habe ich die Reinigungen (inkl. Bettwäschetausch und Handtuchtausch) nur ansatzweise "geduldet", aber diese sind einfach "grotten-schlecht" (ich bin sehr pingelig! und was so im argen liegt, führt an dieser stelle zu weit) und die Vermieterin versucht unauffällig "zu schnüffeln"...!
Ich sprach mal die Mitarbeiterin der Vermieterin an, ob ich nicht selber putzen dürfte, und erhielt folgende Argumentation:
- man handhabe das für die möblierten Wohnungen so, weil das wäre wie Hotel/Pension!
- es ist bei möblierten Wohnungen auch immer so, dass der Vermieter jederzeit rein dürfe!
- die Vermieterin hab mal schlechte Erfahrungen gemacht und müsse regelmäßig nach dem Rechten schauen und auch regelmäßig die ihr am Herzen liegenden Pflanzen gießen.
Vor der letzten Reinigung (Di. 10.07.) durch die Vermieterin habe ich diese zur Rede gestellt, und befragt, warum sie denn unbedingt selbst putzen müsse.
Als Antwort bekam ich:
- "was mich denn daran stören würde" und
- "sie würde das bei ihren möblierten Wohnungen so handhaben" und
- "sie müsse nach dem rechten sehen, ob alles in Ordnung sei" (also die gleiche Argumentation).
Ich führte an, dass es mich stört, dass einmal pro Woche jemand durch meine gemietete Privatsphäre stöbern und Sachen hin und her räumen würde! Außerdem fragte ich gezielt, ob sie mir das eigene Putzen nicht zutrauen würde.
Letzteres verneinte sie. Aber das mit der Privatsphäre tat sie wie folgt ab (Zitat): "Wo haben Sie denn hier Privatsphäre? Im Bad ist ja nicht viel von Ihnen, wenn ich Bettwäsche tausche berührt Sie das ja auch nicht und wenn ich hier mal durch wische sind Sie ja auch nicht im Weg!" (Zitat Ende)
Ich war sowas von perplex, dass mir keine Argumentation einfiel, ohne die Vermieterin gleich rauszuwerfen. :-( Jedes weitere Gespräch umging sie und ich erduldete Zähne knirschend die Reinigung. Und als ob sie schon nach negativen Sachen suchen wollen würde, fragte sie gleich ob wir Wachs auf den Steinboden verteilt hätten...? Da waren ein paar "Punkte", die sogar schon lange und "fest" da sind!
Nun meine Frage(n):
- Welche deeskalierenden Argumentation kann ich evtl. anführen?
- Muss ich die (schlechte!) Reinigung oder "Aufsicht" durch meine Vermietern dulden?
- Darf ich die Tür einfach zu lassen und meine Vermieterin draußen stehen lassen?
- Darf ich den ggf. Schließzylinder tauschen?
- Muss ich sie irgendwie schriftlich über meine drastischsten Maßnahmen informieren?
- Habe ich Repressalien zu fürchten?
Ich wäre um hilfreiche Tipps oder auch um klare juristische Aussagen sehr dankbar!
MfG
12 Antworten
Muss ich sie irgendwie schriftlich über meine drastischsten Maßnahmen informieren?
Nein, musst du nicht. Würde ich aber empfehlen. Am besten anfangs persönlich. Lass sie reinkommen und lass das Gespräch auf deinem Terrain ablaufen. Sage ihr einfach, dass du nicht mehr möchtest, dass sie Deine Wohnung betritt. Bei Gemecker einfach: Ich will es nicht. Ruhig und sachlich bleiben, du brauchst es ja nicht eskalieren zu lassen. Drohe nicht direkt mit rechtlichen Schritten - erst wenn deutlich wird, dass sie auch gegen deinen Willen die Wohnung betreten will, kannst du sie auf die rechtliche Situation aufmerksam machen. Und auch hier: Ihr einfach nahelegen, sich selber zu informieren und nicht mit deinen Rechten um dich werfen.
Viele Vermieter sind sich übrigens der Rechtslage duchaus bewusst, empfinden diese aber als ungerecht und treiben die Spielchen dann so weit, wie der Mieter es eben zulässt.
Sei anfangs einfach etwas zuvorkommend, was die Besichtigungsrechte der Vermieterin angeht. Natürlich NUR mit Voranmeldung und in deinem Beisein. Und entsprechend kurz - ob das Besteck sauber ist, hat sie vergleichsweise wenig zu interessieren.
das letzte gespräch habe ich mit deiner vorgeschlagenen taktischen weise beabsichtigt!
sie reinkommen lassen, auf meinem terrain, freundlcih sachlich hinterfragend usw. ich hatte mir auch schon eine gewisse argumentation zurecht gelegt... allerdings ging diese komplett unter, als sie mir die privatsphäre absprach (wie im text geschildert...) und ich war eben total baff...
was meine rechtlichen schritte angeht, so posaune ich sowas nie raus! das sind meine letzten trümpfe...und ich bin sicher die stechen... was will sie auch gegen das grundgesetz bzw. strafrecht&co. ausrichten...mit ihrem "gesetz kraft eigener willkür und ermächtigung"... ;-)
ich wollte halt ein paar tipps zur weiteren argumentation deeskalierender art bekommen...! :-)
danke dir!
Du bist Besitzer der Wohnung. Der Mietpreis steht im Mietvertrag und wird wohl ordnungsgemäß entrichtet. Es gibt kein erkennbares Fehlverhalten des Mieters wohl aber des Vermieters. Fordere die Vermieterin auf alle in ihrem Besitz befindlichen Schlüssel für die Mietsache an dich herauszugeben. Quittiere den Empfang der Schlüssel. Wird die Herausgabe verweigert, sofort das Z ylinderschloss der Wohnungseingangstür wechseln.Bei Auszug wieder einbauen. Damit ist alles gesagt, die unerwünschten Besuche der Vermieterin sind endgültig unterbunden.
Falls im Mietvertrag eine Klausel über die Hinterlegung von Zweitschlüsseln für die Wohnung vorhanden sein sollte, wäre der Vermieterin mitzuteilen wer diese Schlüssel für den Notfall aufbewahrt, solltest du abwesend und/oder nicht erreichbar sein. Wähle dazu eine Person deines Vertrauens, die Vermieterin gehört wohl nicht in diesen Personenkreis.
Es befremdet, dass die Vermieterin im Immobiliengeschäft tätig ist. Daher müsste sie eigentlich die Gesetzeslage kennen, gegen die sie permanent verstößt. Schließlich hat die Vermietung möblierter Wohnungen und Zimmer nichts mit einem Pensionsbetrieb gemein, der nach dem Beherbergungsgesetz arbeitet. Unter Umständen betrachtet die Vermieterin deine Mietsache wie eine Ferienwohnung mit Reinigungsservice.
Wenn man das als Nichtbeteiligter liest, muss man schon etwas lächeln dass es das gibt. Argumentationen die dir hilfreich sein könnten, habe ich nicht bei dieser Frechheit. Nein, wenn du nicht willst dass sie reinigt, kannst du sogar den Schließzylinder auswechseln und sie somit am Betreten deiner Wohnung hindern. Denke aber daran, diesen wieder bei Auszug zu wechseln. Natürlich wird sie beleidigt sein aber das sollte dir egal sein.
danke, ich dachte schon, ich hätte alleine diesen harten gedankengang...! ;-)
ich bin ein "gestandener kerl" der mit beiden beinen fest im leben steht (beruflich und privat gefestigt), aber diese dreistigkeit übersteigt echt mein durchsetzungsvermögen...
ja, ich bin etwas harmonie-süchtig... ;-)
grundsätzlich fühle ich mich in der wohnung und mit der vermieterin (und auch ihren mitarbeitern) sehr wohl...wenn da nicht...naja, habs ja beschrieben...! :-)
Grundsätzlich hast nur Du alleine das Hausrecht in Deiner gemieteten Wohnung. Wenn Du nicht oder nicht mehr willst, dass die Vermieterin Deine Wohnung reinigt oder aus anderen Gründen ungefragt betritt muss sie sich daran halten. Da gibt es nichts zu diskutieren, da ist es vollkommen irrelevant ob sie es immer so handhaben würde und "nach dem Rechten" muss sie sicherlich nicht sehen.
Welche deeskalierenden Argumentation kann ich evtl. anführen?
Du hast das Hausrecht, sie nicht. Nur Du bestimmst, wer Deine Wohnung betritt und wer nicht. Der Vermieter hätte höchstens alle zwei Jahre das Recht, sich von der Unversehrtheit seines vermieteten Eigentums zu überzeugen, und das auch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Ausnahme von der Zweijahresregel gäbe es nur, wenn ein begründeter Verdacht bestünde, dass die Mietsache missbräuchlich genutzt wird, wenn Baumaßnahmen vorbereitet bzw. durchgeführt werden sollen oder wenn die Wohnung bzw. das Haus verkauft werden soll, und auch dann immer nur mit Terminvereinbarung. Ungefragt oder gar ohne Anwesenheit des Mieters begeht die Vermieterin schlicht und ergreifend die Straftat des Hausfriedensbruches.
Unangemeldet und ohne explizite Zustimmung und Deine Anwesenheit darf sie die Wohnung nur dann betreten, wenn akute Gefahr besteht, z.B. weil es brennt, weil ein Wasserrohr gebrochen ist oder dergleichen.
Darf ich die Tür einfach zu lassen und meine Vermieterin draußen stehen lassen?
Natürlich, es ist Deine Wohnung. Allein die Höflichkeit gebietet es, an die Tür zu gehen wenn es klingelt oder klopft, hineinlassen muss man aber niemanden.
Darf ich den ggf. Schließzylinder tauschen?
Ja, darfst Du, Du musst allerdings den ursprünglichen Zylinder verwahren und bei Auszug wieder einbauen.
Muss ich sie irgendwie schriftlich über meine drastischsten Maßnahmen informieren?
Nein.
Habe ich Repressalien zu fürchten?
Zumindest keine rechtlich haltbaren. Natürlich kann sie versuchen Dich zu kündigen, eine Kündigung mit der Begründigung, dass Du ihr das Betreten verweigerst wäre das Papier nicht wert auf dem diese gedruckt/geschrieben wäre.
danke, auf diese verschiedenen gesichtspunkte bin ich auf langer suche zwar schon gekommen. aber nicht im gesamten zusammenhang, sondern nur jeweils einzeln. ;-)
danke schön, für die bestätigung! ;-)
ich werde einen letzten versuch der gütlichen regelung versuchen und dann die volle gesetzesbreite ausspielen! (bin selbst juristisch nicht so ganz unbewandert, aber wie ich erwähnte, fehlte mir auf grund der "frechheit" jegliche argumentation) :-)
Es ist erschreckend, fast alle Antworten richten sich gegen den Vermieter, denen das Recht abgesprochen wird ihr Eigentum zu wahren und gfls.zu kontrollieren, die müssen warten bis es zu spät ist! Jetzt kann ich verstehen das einige Vermieter lieber die Wohnung/en leer stehen lassen und nicht mehr vermieten um sich solchen Ärger zu ersparen.