verrußter ofen bei einzug - wer zahlt die reinigung
ich bin dieses frühjahr in meine wohnung gezogen. jetzt wird es winter und ich will das erste mal heizen. ich habe einen ölofen. ich habe bisher nicht nachgesehen ( das erste mal dass ich mit einem ölofen zu tun habe, daher wusste ich das nicht), und als ich heute in den ofen geschaut habe, ist mir aufgefallen dass er total verrußt ist.
muss meine vermieterin die reinigung zahlen, da ich erst eingezogen bin und der ofen schon vor dem ersten heizen total verrußt war? im mietvertrag steht zwar dass ich für die instandhaltung aufkomme, aber auch dass ich die wohnung im einwandfreien zustand übernommen habe.
jemand tipps, welche argumente ich vor meiner vermieterin anführen kann damit sie die reinigung übernimmt? danke.
8 Antworten
Dass ein Ofen verrußt ist, ist kein Mangel an der Mietsache.
Heize den Ofen mal richtig heiß (volle Pulle über einige Stunden) dann verbrennt der überschüssige Ruß.
Du wirst den Ofen so oder so regelmäßig reinigen müssen.
Einen Mangel hättest Du außerdem rechtzeitig reklamieren müssen, nun nach einem halben Jahr ist es definitiv zu spät.
Geht der Ofen allerdings GAR nicht, muss die Vermieterin für eine Instandsetzung sorgen, wenn der Ofen zur Wohnung gehört und mitgemietet ist.
Du wohnst mittlerweile mehrere Monate in der Wohnung. Somit wird es schwer sein, dass du nachweisst, dass du den Ofen bisher noch nicht angemacht hast.
Und wie soll man das nach mehreren Monaten beweisen?
Auch hier ist ja nur die Behauptung im Raum.Dass der Ofen über die Sommermonate nicht in Betrieb war bzw. die Verschmutzungen nicht auf wenige Wochen Betrieb zurückzuführen sein können, dürfte leicht zu beweisen sein, da reicht der Anscheinsbeweis...
Ist aber ohnehin vollkommen irrelevant, sofern das Teil funktioniert...
Wo ist das Problem? Mach ihn an...
Für Instandhaltung bzw -setzung ist immer der Vermieter zuständig. Die Entrußung ist allerding eine Wartung. Die ist vom Mieter zu tragen, insofern mietvertraglich vereinbart. Schau in den MV, was dazu drin steht.
hab jetzt mal ein bild davon hochgeladen. den ofen anmachen geht leider gerade nicht weil der öllieferant erst nächste woche kommt (der würde den ofen dann auch gleich reinigen und meinte wenn er länger nicht mehr gereinigt wurde wird das wohl nötig sein. für mich sieht der ofen rußig aus oder ist das noch im rahmen?)
Das wird auch hier niemand beurteilen können...
Letztlich ist es aber komplett irrelevant. Für Dich als Mieter ist einzig interessant, dass das Gerät im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen funktioniert. Alles andere ist unwichtig bzw. Sache des Vermieters...
Selbst wenn der Ofen fachlich gereinigt werden müsste, ist das Sache der Vermieterin, und geht den Mieter nichts an, sofern das Teil funktioniert und die gesetzlichen Abgas-Anforderungen erfüllt, das ist sein einziges Recht...
auch andersherum wenn der Mieter sagt das er den noch nicht benutzt hat war der bei Einzug ja schon so, also mietvertraglicher Zustand.