Mietrecht - möblierte Wohnung. Muss ich Möbel übernehmen?
Hallo, ich ziehe mit meiner Freundin in ein Studentenwohnheim. Dort gibt es 3 Zi Kü Bad (für 2 Pers.), möbliert (d.h. u.a. 2 kleine Betten). Die Möbel wollen wir aber (teilweise) nicht, zum Beispiel brauchen wir ein gemeinsames (großes) Bett statt 2 kleiner... Was für Möglichkeiten habe ich, wenn sich der Hausmeister weigert, die Möbel unterzustellen? Laut Mietvertrag liegt es in seiner Verantwortung, das zu entscheiden. Aus einem benachbarten Wohnheim (der selben Vermietung) weiß ich, dass dort in mehreren Fällen Möbel zurückgegeben wurden, um Platz für eigene zu schaffen. Kann ich die Möbel z.B. in meinem Heimatort lagern? Oder hat der Vermieter dann das Recht uns zu kündigen? Lg
9 Antworten
Ja Du kannst die Möbel auslagern. Es ist egal wohin. Du musst allerdings dafür sorgen dass diese durch das Lagern nicht mehr Schaden leiden als durch das "Abwohnen" Gebrauchen. Dem Vermieter kann es ja nur rechts sein wenn seine Möbel für spätere Mieter besser erhalten bleiben. Ein Kündigungsgrund lässt sich daraus nicht ableiten. Ich würde über den Hausmeister hinweg mit vorgenannter Begründung an den Vermieter herantreten.
Wenn Du die Möbel einlagerst und bei Einzug wieder rein stellst, dann wird da keiner was sagen.. Du bist nicht verpflichtet auf den Möbeln zu Leben, sondern kannst auch Deine eigenen rein tun, aber wie gesagt, das was an Möbeln drin steht, sollte hinterher auch wieder rein..
Wenn du diesen möbilierten Wohnraum so anmietest wie es im Vertrag steht, kannst du anschließend mit den Möbel machen was du willst, den du zahlst ja dafür. WENN DU WIEDER AUSSZIEHST ist jedoch DER ALTE ZUSTAN WIEDER HERZUSTELLEN, es sei den du einigst dich (aber unbedingt schriftlich)mit dem EIGENTÜMER (Hausmeister sind NUR Erfüllungsgehilfen, obwohl sie sich immer sehr wichtig vorkommen)und sagst zu ihm "Schauen sie einmal, Ihren alten Schrott habe ich entsorgt und dafür neuen Möbel hingestellt, einverstanden ???
Wenn sich der Vermieter weigert, die Moebel unterzustellen, kannst Du sie aufbewahren wo Du willst - solange sie dadurch keinen Schaden nehmen. Kuendigen kann er Dir nicht, weil Du sie in Deinem Heimatort unterbringst.
Wenn du die möbel zwischenlagerst, sollte keiner etwas dagegen haben. Allerdings entfernst du fremdes Eigentum, womit der vermieter nicht einverstanden sein muß. In jedem Fall mußt du bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen. Offenbar ist dies kein Einzelproblem in der Wohnanlage, der Mietvertrag ist ja schon entsprechend ausgelegt. Ich würde den Vermieter anschreiben und ihm mitteilen, daß die Wohnung nicht nach deinen Bedürfnissen möbliert ist. Du möchtest auf eigene Kosten Abhilfe schaffen. Kannst gern erwähnen daß du natürlich nicht die Miete mindern wirst, weil du weniger möbel nutzt. Der Hausmeister weigert sich gemäß dem Mietvertrag Möbel auf Lager zu nehmen. Ich würde ankündigen innerhalb einer Frist, z.B. einer Woche die Möbel in eigner Regie auszulagern, und eigene Möbel aufzustellen sofern Der Vermieter bzw. sein Hausmeister abweichend vom Mietvertrag keine Lagermöglichkeit zur Verfügung stellt. Frag doch mal ob er die Kosten des Zwischenlagers übernimmt. Du machst dir bestimmt nicht den Hausmeister zum Freund mit der Aktion aber wie es scheint ist er das eh nicht.