wasserschaden durch undichten Balkon. Wer zahlt?
Hallo, meine Freundin fragte mich zu folgendem Problem, aber mein Wissen ist da leider bedürftig, im Internet habe ich auch nichts konkretes gefunden. Also, sie hat bemerkt, dass die Außenwand feucht ist und der Laminat unten an der Seite sich gehoben hat. Nach Anruf beim Vermieter und Untersuchungen ergab sich, dass der Balkon der Wohnung über meiner Freundin undicht ist. Der Vermieter (Wohngesellschaft) will jetzt den Balkon abdichten, aber für den Schaden in der Wohnung meiner Freundin will er nicht aufkommen. Er hätte gesagt, dass das die Hausratversicherung meiner Freundin zahlen muss. Ist das wirklich so? Kennt sich da jemand aus? Für Antworten wären wir sehr dankbar. Weiß auch vielleicht jemand Gesetze dazu?
4 Antworten
Nein der Vermieter muss den ganzen Schaden berappen.
Das denke ich nicht nur das weiss ich aus Erfahrung.
Toll. das mit den Versicherungen, wenn die Tapeten schon beim Einzug da waren, dann bezahlt das die Gebäude Versicherung, wenn aber du die Tapeten beim Einzug selbst angebracht hast, dann würde es deine Inventarversicherung bezahlen, wenn du denn eine hast, toll das mit den Versicherungen.
Für die Schäden am Gebäude haftet die Gebäudehaftpflicht! (Tapete, Laminat) Für die Schäden am Mobiliar ist ihre Hausratversicherung zuständig.
Die Gebäudehaftpflicht kommt dafür gar nicht auf.
Dieser Schaden wird nicht versicherbar sein, denn es handelt sich weder um einen Sturmschaden, noch um einen Elementarschaden, noch um einen Leitungswasserschaden. Hier schaut der Vermieter in die Röhre, muss aber trotzdem bezahlen. Ausnahme könnte allenfalls sein, wenn es Deine Freundin das Laminat selbst verlegt bzw. bezahlt hat. Dann könnte die Gebäudehaftpflicht vielleicht tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Ja wenn sie eine zahlt dass die Hausrat sonst der Vermieter.
Der Fußboden ist in der Regel fest mit dem Gebäude verbunden, zählt also nicht zum Hausrat, sondern zum Gebäude, auch wenn ihn der Mieter verlegt hat.
denkste