wasserschaden durch undichten Balkon. Wer zahlt?

4 Antworten

Nein der Vermieter muss den ganzen Schaden berappen.

hell11  16.09.2013, 18:42

denkste

Goodnight  17.09.2013, 14:59
@hell11

Das denke ich nicht nur das weiss ich aus Erfahrung.

Toll. das mit den Versicherungen, wenn die Tapeten schon beim Einzug da waren, dann bezahlt das die Gebäude Versicherung, wenn aber du die Tapeten beim Einzug selbst angebracht hast, dann würde es deine Inventarversicherung bezahlen, wenn du denn eine hast, toll das mit den Versicherungen.

Für die Schäden am Gebäude haftet die Gebäudehaftpflicht! (Tapete, Laminat) Für die Schäden am Mobiliar ist ihre Hausratversicherung zuständig.

bwhoch2  16.09.2013, 09:59

Die Gebäudehaftpflicht kommt dafür gar nicht auf.

Dieser Schaden wird nicht versicherbar sein, denn es handelt sich weder um einen Sturmschaden, noch um einen Elementarschaden, noch um einen Leitungswasserschaden. Hier schaut der Vermieter in die Röhre, muss aber trotzdem bezahlen. Ausnahme könnte allenfalls sein, wenn es Deine Freundin das Laminat selbst verlegt bzw. bezahlt hat. Dann könnte die Gebäudehaftpflicht vielleicht tatsächlich in Anspruch genommen werden.

Ja wenn sie eine zahlt dass die Hausrat sonst der Vermieter.

bwhoch2  16.09.2013, 09:55

Der Fußboden ist in der Regel fest mit dem Gebäude verbunden, zählt also nicht zum Hausrat, sondern zum Gebäude, auch wenn ihn der Mieter verlegt hat.