Zahlt Versicherung Schaden durch Katze?
Habe gerade gesehen meine Katze hat die Fenster Dichtung zerkratzt nun sind die Fenster undicht Ist das ein Schaden den die Versicherung übernimmt?
7 Antworten
In der Mehrzahl der PHV-Verträge sind mittlerweile Mietsachschäden -um einen solchen handelt es sich in deinem Fall vermutlich- abgedeckt. In allen Verträgen sind Katzen als zahme Haustiere eingeschlossen. Soweit so gut.
Ich gehe allerdings davon aus, dass der Schaden als sog. Allmählichkeitsschaden von der privaten Haftpflichtversicherung abgelehnt werden wird; was dich natürlich nicht vor Schadenersatzpflicht gegenüber deinem Vermieter schützt... das ist natürlich schlecht.
@Freier Berater,
Du kannst dir deinen Kommentar sparen.
Deine ursprüngliche Antwort, dass Allmählichkeitsschäden in der PHV nicht versichert sind - ist falsch.
Versuche dich doch jetzt nicht heraus zu reden.
Ich gehe allerdings davon aus, dass der Schaden als sog. Allmählichkeitsschaden von der privaten Haftpflichtversicherung abgelehnt werden wird;
Was für ein Unsinn!
Ich kenne keinen Versicherer der in der PHV Allmählichkeitsschäden ausschließt.
Du scheinst noch in der Lernphase zu sein!
... das arme Tier, hat jetzt vielleicht diesen Gummimist auch noch eingeatmet, wenn sie es schafft so etwas zu zerkratzen, daß es undicht wird. Wer hat denn da so etwas bloß zugelassen? Viel Glück.
Für meinen Hund habe ich eine extra abgeschlossen
Ehrlichgesagt weis ich nicht wann sie es gemacht hat, aber sieht so aus als ob sie es öfter gemacht hat
Sag es war der Hund? Alles gut
... aber laut Frage wurde die Katze dabei gesehen.
@Stadtgirl,
zuerst muss man die Frage stellen, wohnst Du in dem eigenen oder dem Häuschen der Eltern, dann zahlt die Privathaftpflicht nichts - nennt man dann Eigenschaden.
Solltest Du in Miete wohnen müsste man wissen wie hoch der Selbstbehalt in deiner Privathaftpflichtversicherung ist um deine Frage beantworten zu können.
Bitte achte nicht auf die Auskunft von unserem FreierBerater, denn in der Privathaftpflichtversicherung sind auch Allmählichkeitsschäden abgedeckt.
Gruß Apolon
Da wirft jemand einen Begriff in den Raum und jeder springt darauf an. Da die Katze aktiv gehandelt hat und nicht zugesehen hat wie die Dichtung nach und nach zerbröselt. Ist wohl kaum von einem allmählichkeitsschäden zu sprechen.
@Rudi "nun sind die Fenster undicht" ==> Plural! Da brauchts reichlich Allmählichkeit/Zeit um mehrere Fenster undicht zu kriegen...
Da die Katze aktiv gehandelt hat und nicht zugesehen hat wie die Dichtung nach und nach zerbröselt.
Erwartest Du wirklich, dass ein Katze zusehen soll wie eine Dichtung zerbröselt.
Danke für diese Antwort: Ich sammele gerade Anekdoten aus dem Versicherungsrecht für meine Büttenrede bei einer Prunksitzung!
Ist es denn eine Mietwohnung? Dann wäre es im Rahmen der Privathaftpflicht gegebenenfalls mitversichert.
Katzen gelten als Kleintiere und sind in der Regel in der Privathaftpflicht eingeschlossen, genau wie Mietsachschäden in der Mietwohnung.
Wichtig ist, dass es sich um ein Schadensereignis handelt, und die Katze nicht im Lauf der Zeit immer mal ein wenig gekratzt hat, denn dann ist es ein Allmählichkeitsschaden.
Handelt es sich um die eigene Wohnung, ist es ein Eigenschaden und nicht versichert.
Die Antwort ist fast perfekt, ausser das allmählichkeitsschäden optional versicherbar sind. sog. Top Tarife. Wenn mietsachschäden versichert sind, werden allmählichkeitsschäden höchst wahrscheinlich ebenfalls versichert sein. Allerdings hat die Katze aktiv gehandelt, was die allmählichkeit wiederum ausschließt. Aber keine Sorge deshalb, entscheidet ist ob es eine mietsache ist die beschädigt wurde und ob mietsachschäden eingeschlossen sind.
Quelle: Katrin Rüter de Escobar vom GDV in "Die Welt" 2009:
Dass ein Schaden Folge wiederholter, langwieriger Einwirkung ist, stehe wiederum dem üblichen Leistungskatalog von Haftpflichtversicherungen entgegen: "Ein Haftpflichtschaden entsteht plötzlich, unvermittelt, spontan." Rennt die Katze bei Fremden eine teure Vase um, ist das so ein Fall. Abnutzungsschäden durch Tiere aber kämen über längere Zeit zustande - und dann zahlt keine Versicherung. Das bestätigte das Amtsgericht Köln: Der Hund der Klägerin hatte in der Mietwohnung Schäden an Tapeten und Türzargen verursacht (Az.: 139 C 580/07). Die Frau wollte rund 600 Euro von ihrer Tierhalterhaftpflichtversicherung haben. In dem Vertrag waren - wie üblich - Ansprüche wegen "Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung" aber ausgeschlossen. Und so entschieden die Richter: Fotos zeigten, dass es sich nicht um einen "einzelnen Unglücksfall" handle, sondern um ein wiederholtes Schadenverhalten des Hundes.