Wer haftet, wenn durch Sturm Dachziegel in das Fenster fällt und Kleiderschrank zerstört?
Hallo,
nachdem es am Wochenende extrem gestürmt hat, wurde das Dach unseres Nachbarn in einer Altbauwohnung vollständig beschädigt und abgedeckt. Infolgedessen haben sich Dachziegel gelöst, welche durch unsere Balkonfenster geflogen sind und unseren Kleiderschrank vollständig zerstört hat. Wir leben in Berlin in einer Altbauwohnung im Dachgeschoss und sind Mieter. Die Vermieterin ist eine Privatperson. Die Hausverwaltung kümmert sich, um den Schaden am Dach und um die Fenster. Die Hausverwaltung sagte uns, dass die Gebäudehaftpflichtversicherung nicht für den Schaden an unseren Kleiderschrank aufkommen wird, sondern unsere Hausratsversicherung. Leider besitzen wir keine Hausratsversicherung.
Meine Frage wäre. Stimmt das? Haftet die Hausverwaltung nicht mit der Gebäudehaftpflichtversicherung, wenn Dachziegel Eigentum von Vermietern beschädigt? Ich habe schon oft das Beispiel gelesen:
" Schäden am Eigentum Dritter: Fällt beispielsweise ein Dachziegel vom betreffenden Gebäude, wodurch das Auto eines Dritten beschädigt wird, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung für die Kosten der Reparatur auf."
Wäre das nicht ein ähnlicher Fall?
Vielen Dank für die Hilfe.
5 Antworten
Da hier wohl kein Verschulden vom Nachbarn vorliegt, wird dieser nicht haften. Und die Verwaltung des eigenen Vermieters schon mal überhaupt nicht, denn der kann ja nun wirklich gar nichts dafür.
Das ist in der Tat ein Fall für die Hausratversicherung, in Ermangelung dieser ein Fall für die eigene Brieftasche. Aber da ihr ja die ganzen Jahre über die Beiträge für eine Hausratversicherung gespart habt, dürfte ja nun genug Geld vorhanden sein.
" Schäden am Eigentum Dritter: Fällt beispielsweise ein Dachziegel vom betreffenden Gebäude, wodurch das Auto eines Dritten beschädigt wird, kommt die Gebäudehaftpflichtversicherung für die Kosten der Reparatur auf."
Das ist auch so, wenn der Ziegel einfach so runterfällt. Aber hier lag es ja am Sturm. Da kann niemand was dafür, also haftet niemand.
Lesen.
Die Hausratversicherung
Hier ist noch die Erläuterung, warum die Gebäudeversicherung nicht zahlt: https://www.felser.de/blog/haftung-bei-sturmschaden/#:~:text=Haftung%20Dritter%20f%C3%BCr%20Sturmsch%C3%A4den,ist%20grunds%C3%A4tzlich%20ein%20allgemeines%20Risiko.
Dafür gibt es eine sog. Gebäudehaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die von einem Gebäude verursacht werden können. Wenn der Nachbar keine hat, muss er trotzdem für den Schaden aufkommen.
Der Sturm, wer sonst, ist fällig.
Es gibt aber Bewohner, die leisten sich eine Hausratversicherung, falls der mal in die Wohnung kommt.
Würde auch sagen, dass das ein Fall für die Hausratsversicherung ist.
Ihr solltet den Fall dennoch der Haftpflichtversicherung bzw. der Gebäudehaftpflichtversicherung melden. Kann gut sein, dass auch diese Versicherungen für den Schaden aufkommen.
Da merkt man mal wieder den Unterschied zu den guten Versicherungen.
Meine würde nicht bezahlen, denn dafür wäre die Teilkasko zuständig.