Küche vom Vormieter: Erst zugesagt dann abgesagt, weil sie in keinem guten Zustand war! Wer bekommt recht?

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Nun, ihr seid Eigentümer einer Küche. Mit der Zustimmung bei der Besichtigung habt ihr einen Kaufvertrag abgeschlossen und müsst diesen nun auch erfüllen. Zum Einen müsst ihr den vereinbarten Betrag zahlen.

Zum Anderen müsst ihr, wenn ihr die Küche nun doch nicht wollt, diese selbst und auf eigene Kosten entsorgen. Die Küche geht den Vormieter nun nichts mehr an.

In diesem Fall gibt es kein Rücktrittsrecht. Der Vertrag kann auch nicht einfach storniert werden. Ihr werdet wohl in den sauren Apfel beissen müssen.

ElseKling22 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 23:18

Danke... Ist anscheinend einfach dumm gelaufen für uns... 

Interesierter  10.09.2015, 23:20
@ElseKling22

Ja, leider! Mit der Zusage habt ihr den Kaufvertrag abgeschlossen, von dem es nun kein Zurück mehr gibt.

Ihr könnt ja versuchen, die gebrauchten Elektrogeräte sauber zu machen und zu verkaufen. Dann ist die finanzielle Belastung nicht gar so hoch.

ElseKling22 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 23:22
@Interesierter

Ich glaube mit sauber machen erreicht man gerade bei dem Backofen nichts... Aber danke für den Tipp... 

Kommt bei sowas ein Kaufvertrag ohne etwas schriftliches zu Stande? 

Interesierter  10.09.2015, 23:26
@ElseKling22

Ja! Ein Kaufvertrag ist, sofern es sich nicht um Immobilien und Grundstücke handelt, formfrei. Das heisst, auch ein mündlich geschlossener Kaufvertrag ist bindend.

In manchen Fällen ist die Beweisbarkeit des Vertrages schwierig. Hier sieht das aber anders aus. Da bei der Besichtigung sicherlich der Vermieter mit anwesend war, könnte dieser im Streitfall auch vom Vormieter als Zeuge benannt werden, was dann das Mietverhältnis noch zusätzlich belasten würde.

ElseKling22 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 23:31
@Interesierter

Oh man es ist schon schlecht wenn man keine Ahnung von sowas hat.

Herzlichen Dank erstmal ;)

ElseKling22 
Beitragsersteller
 10.09.2015, 23:47
@Interesierter

Ich hab da noch eine Frage. Ist es aber nicht die Pflicht des Verkäufers die Küche in unserem Fall ohne Mängel zu übergeben? 

Interesierter  10.09.2015, 23:51
@ElseKling22

Im Prinzip ja. Allerdings sind altersbedingte und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren kein Mangel. Auch Verschmutzungen sind, sofern sie bei der Besichtigung schon vorhanden waren, kein Mangel. Der Gesamtzustand der Küche war für euch ja bei der Besichtigung erkennbar. Wenn ihr da nicht genauer nachgeschaut habt, ist das zwar ärgerlich, aber nicht das Problem des Vormieters.

Ein Mangel wäre z.B. ein nicht funktionierender Herd oder Kühlschrank. Diesen müsste der Vormieter instand setzen. Alternativ könntet ihr dann auch nochmals über den Preis verhandeln.

ElseKling22 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 00:00
@Interesierter

Oh man... Ich bin gespannt wie es weiter geht, vielleicht finden wir ja noch eine lösung die beide parteien zufriedenstellt.

Evtl haben wir ja glück und er redet nur und handelt nicht...

Abwarten...und drauss lernen

Hallo ElseKling22,

ich bin zwar kein Experte, was das Mietrecht anbelangt, doch sagt mir mein gesunder Menschenverstand, dass man das nicht einfach so hinnehmen muss!

konnten jedoch die Küche nicht komplett einsehen, da durch den Umzug alles voll stand.

möglicherweise war das vom Vormieter so geplant?

Die Küche war im gesamten ziemlich verdreckt.

Das hat auch nichts mit einer üblichen besenreinen Übergabe zu tun!

Zudem hat der Vormieter Müll in den Schränken zurück gelassen.

Wenn sich der Vermieter da nicht in der Pflicht sieht (Kaution des Vormieters), würde ich mich einmal an einen Mieterschutzverein wenden, denn es ist ja nicht damit abgetan, dass Ihr die 500.- € für eine "unbrauchbare" Küche in den Sand gesetzt habt, sondern auch noch mit dem Ausbau und der Entsorgung belastet werdet, auch ein Renovieren der Wände würde Euch treffen, denn Eure neue Küche würde bestimmt andere Abmessungen haben, wie diese alte!

Vielleicht hat der Vormieter ja arglistig bei der Besichtigung die Küche voll gestellt belassen, damit man den wirklichen Zustand der Küche nicht erkennen kann!

Ob unter diesen Voraussetzungen ein "Kaufvertrag" bindend ist, würde ich zu mindestens anzweifeln!

meine Freund über WhatsapNun drot der Vormieter uns mit einem Anwalt und terroriesiert p

Auch das würde ich mir verbitten, evtl. zur Anzeige bringen!

MfG

norina

ElseKling22 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 14:56

Danke für deinen Beitrag und auch schön eine andere Sichtweise zu hören... Der Vermieter hat mit dieser ganzen Aktion gar nichts gu tun. Die Küche gehört dem Vormieter... Mal schauen ob er die Drohung mit dem Anwalt ernst macht oder bloss redet um uns Angst zu machen...

Norina1603  11.09.2015, 18:20
@ElseKling22
Der Vermieter hat mit dieser ganzen Aktion gar nichts gu tun.

Nun so ganz würde ich das nicht von der Hand weisen, denn immerhin hat der Vormieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand, sei es renoviert oder auch nur Besenrein, je nach Absprache an den Vermieter zu übergeben!

Keiner kann von Euch verlangen, dass Ihr eine abgewohnte, "zugemüllte" Küche, die noch dazu nicht einmal im vollem Umfang besichtigt werden konnte übernehmt!

Mal schauen ob er die Drohung mit dem Anwalt ernst macht oder bloss redet um uns Angst zu machen...

Dem würde ich einmal gelassen in`s Auge sehen, denn wenn er sich so sicher wäre, würde er Deinen Freund nicht terrorisieren!

Hier denke ich, ist der Vermieter gefordert, der diesen Mangel mit der Kaution des Vormieters ausgleichen könnte, mal sehen ob der Vormieter dann immer noch so "auftrumpft"!

Viel Glück

Wie verhält sich das jetzt? Hat er Recht? 

Leider ist er im Recht, Ihr habt doch dem Kauf zugestimmt.

Kam ein Kaufvertrag zu stande?

Ja.

Wie kann man diesen wenn stoniern?

Geht nicht, denn es ist Euer Pech wenn Ihr Euch nicht über den Zustand vergewissert.

Schau mal hier rein, der Fall ist zwar etwas anders aber trotzdem sind da einige Sachen die hier zu Deinem Fall passen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/Muendlicher-Kaufvertrag-einer-gebrauchten-Kueche---f248212.html

Ich hab da noch eine Frage. Ist es aber nicht die Pflicht des Verkäufers die Küche in unserem Fall ohne Mängel zu übergeben? 

Man kann auch defekte oder beschädigte Sachen verkaufen.

vielleicht finden wir ja noch eine lösung die beide parteien zufriedenstellt.

Preisnachlass

MfG

johnnymcmuff

ElseKling22 
Beitragsersteller
 11.09.2015, 05:09

Danke...

Solange nichts schriftliches über den Kauf vorliegt,könnt Ihr verlangen,das der Vormieter die Küche zurück nimmt,bzw. ausbaut.

Da nutzt auch kein Rechtsanwalt.

Wurde das aber schriftlich niedergelegt,habt Ihr den schwarzen Peter.