Möbilierte Wohung aber es steht nichts im Vertrag?
Hallo,
ich habe eine Wohnung gemietet in deren schon Möbel vorhanden sind.
Im Mietvertrag wurde das nicht festgehalten das ich die Wgh. möbliert übernommen habe.
Wie verhält sich das jetzt wenn ich die möbel einfach austauschen möchte muss ich Rücksprache halten oder kann ich machen was ich will da nix vertraglich festgehalten worden ist ?
11 Antworten
Da du die Möbel nicht direkt vom Vormieter übernommen hast, gelten diese nun an dich vom Vermieter vermietet. Der ist nun für deren Gebrauchsfähigkeit verantwortlich. Keineswegs darfst du sie entfernen, sie sind Eigentum des Vermieters. Eine Benennung im MV ist nicht erforderlich.
Rein rechtlich sind die Möbel damit nicht Teil des Vertragsgegenstandes. Es wäre trotzdem sinnvoll mit dem Vermieter mal drüber zu sprechen - um des lieben Friedens Willen :)
Nein, natürlich sind die Sachen Eigentum des Vermieters, aber nicht Bestandteil des Mietvertrages
Auch wenn nichts im Mietvertrag steht, sind sie mitvermietet.
Schau hier:
https://www.wohnung.net/mietrecht/topic%2C1447%2C-mitvermietete-einrichtungsgegenstaende.html
Da geht es um nicht mobile Einrichtung, die natürlich nicht explizit im MV erwähnt wird. Wie Kloschlüsseln und EBK
Frag einfach beim Vermieter nach, wie das zu tun ist. Vielleicht möchte der Vormieter die ja auch noch abholen und der Vermieter hat sich da einverstanden erklärt oder so. Dein Vermieter kann dir da sicher eine bessere AUskunft geben, besonders wenn vertraglich nichts festgehalten ist, denn bei einer Mietgeschichte kommt es nicht immer gut, wenn jemand allzu verbissen auf sein Recht pocht und ich nehme an du möchtest ohne Probleme da wohnen bleiben
Von welchem Recht sprichst du?
Von jeglichem Recht. Selbst wenn man im Recht ist sollte man meiner Meinung nach (zumindest bei geringfügigen Sachen) immer überlegen, ob es Sinn macht es sich dafür mit dem Vermieter oder evtl. Nachbarn zu verscherzen
"ich habe eine Wohnung gemietet in deren schon Möbel vorhanden sind."
Vor Abschluss des Mietvertrages sollte eine Besichtigung stattgefunden haben, dabei ist der Zustand der Wohnung zu prüfen. Die Frage nach den Möbeln kann beim Mietvertragsabschluss der Vermieter beantworten.
"Im Mietvertrag wurde das nicht festgehalten das ich die Wgh. möbliert übernommen habe."
Ja - das wird auch nicht im Mietvertrag stehen, denn die Wohnung übernimmst du bei der Herausgabe der Mietwohnung durch den Vermieter - und dann könnte es im Übergabeprotokoll stehen. Im Mietvertrag könnte aber eine Inventarliste eingearbeitet worden sein.
Du schreibst nicht, ob du die Mietwohnung mit den Möbeln bereits übernommen hast.
Spekulationen helfen hier nicht weiter.
Nur weil ein paar Möbel in der Wohnung stehen, ist sie nicht gleich auch möbliert. Es müssen Voraussetzungen erfüllt sein um eine Wohnung als möbliert zu vermieter. Vorhanden sein müssen Dinge des normalen Gebrauchs - also Bett, Schrank, Tisch und Stuhl. Stehen aber nur Schuhschrank und zwei Kommoden in der Wohnung gilt sie nicht als möbliert.
Wenn im Mietvertrag aber gar nichts über überlassene Möbel steht, dann stellt sich die Frage, ob die Möbel überhaupt Eigentum des Vermieters sind und nicht vom Vormieter "vergessen"?
In jedem Fall darfst du selbstverständlich die Möbel gegen eigene austauschen. Du musst aber die in der Wohnung befindlichen Möbel einlagern bzw. in den Keller zu stellen und dafür Sorge tragen, dass diese keinen Schaden nehmen.
Stimmt nicht. Auch ohne Nennung im MV gelten alle Möbel, Geräte, etc. die sich bei Mietbeginn in der Wohnung befinden, an den Mieter vermietet.