Darf ich den Einbau-Kühlschrank der Mietwohnung in den Keller stellen?
Hallo
Ich bin kürzlich in eine eher alte Wohnung gezogen. Vom Vormieter habe ich einen grossen freistehenden Kühlschrank übernommen. Es hat auch einen kleinen, alten Einbau-Kühlschrank. Dieser ist schätzungsweise 20-25 Jahre alt, gelb verfärbt, kühlt nicht richtig, hat gräuliche Dichtungen und stinkt. Vom Vormieter weiss ich, dass die Verwaltung diesen nicht ersetzen wird.
Da die Küche so eng ist, möchte ich aber auch keinen Ersatz (habe ja den freistehenden) sondern würde diese Nische gerne für einen eigenen kleinen Tisch-Geschirrspüler nutzen.
Nun meine Frage: bin ich verpflichtet, den zur Wohnung gehörenden Kühlschrank zu benutzen? Oder darf ich diesen in den Keller stellen, und erst wieder in der Küche installieren, wenn ich ausziehe?
Kann der Kühlschrank durch die Nichtbenutzung einen "Standschaden" bekommen? Bin dann ich Schuld und muss einen neuen bezahlen?
Vielen Dank und liebe Grüsse
8 Antworten
Sie sollten solche Dinge mit dem Vermieter abklären und nicht hier mit irgenwelchen Forumsteinehmern, die weder für den Vermieter noch für Sie diese Frage verbindlich beantworten können.
Du DARFST ihn in den Keller stellen. Das habe auch ich schon gemacht, aber bitte dann in den eigenen abgeschlossenen Keller.
Du kannst auch den Vermieter anrufen, ob Du ihn entsorgen darfst. Schließlich ist so ein altes Teil unwirtschaftlich!!!!
Hi,
raus mit dem Vieh. Einen Standschaden muss dir erst mal einer nachweisen, das dürfte schwer fallen. Außerdem wenn er trocken im geschlossenen Raum steht, jetzt nicht im Garten oder so, dann passiert dem eigentlich nix. Wenn du den alten Zustand wieder herstellst, bevor du gehst, hast du eigentlich deine Schuldigkeit getan. Gruß
Du solltest dieses Altgerät dem Vermieter zur Verfügung stellen. Sonst läufst du Gefahr, dass du es bei deinem Auszug ersetzen musst.
Nun meine Frage: bin ich verpflichtet, den zur Wohnung gehörenden Kühlschrank zu benutzen? Oder darf ich diesen in den Keller stellen, und erst wieder in der Küche installieren, wenn ich ausziehe?
Natürlich darfst du das, wenn du ihn bei Auszug wieder einbaust.
Kann der Kühlschrank durch die Nichtbenutzung einen "Standschaden" bekommen? Bin dann ich Schuld und muss einen neuen bezahlen?
Du sagst ja, dass er jetzt schon nicht richtig kühlt. Wenn das Ding mit vermietet ist, ist der Vermieter eigentlich verpflichtet, den Schaden zu beheben. Das gilt auch, wenn du wieder ausziehst und das Ding vorher gar nicht benutzt. Defekter wird er durch Nichtbenutzung wohl kaum werden.