Möbel Höffner liefert nicht und schweigt?
Hallo,
Wir haben im Oktober 2018 ein Bett in der Filiale ausgesucht und bestellt. Liefertermin laut Kaufvertrag ca. 8 Wochen.
Irgendwann erhielten wir eine E-Mail, dass der Hersteller voraussichtlich in KW 50 liefert (also an deren Lager), dann noch eine Mail, dass sogar in KW 49 die Ware vom Hersteller eintreffen soll.
Dann kam Weihnachten und Neujahr es war nichts mehr zu hören. Gut, in der zeit gibt es wohl keine Auslieferungen.
Dann am 04.01.2019 der Anruf von der Höffner&Möbel Kraft Hotline, dass man die Ware liefern möchte. Ausgemacht war heute, der 17.01.2019 7-13 Uhr.
Ich nehme mir frei, um 9:30 Uhr der Anruf: Ware wurde zwar angeliefert, kann aber im Lager jetzt leider nicht gefunden werden. Termin muss abgesagt werden. Schönen Tag noch.
Keine Auskunft, wie wird weiter vorgegangen, was bedeutet das jetzt... nichts!
Hat noch jmd. solche Erfahrung gemacht?
Werde mich am WE hinsetzen und eine Mahnung verfassen. Oder gleich vom Kaufvertrag zurücktreten? Eher nicht. Wie oft muss man mahnen und wie lange ist Verzögerung hinnehmbar?
Wir wollten das Bett im Herbst/Winter 2018 haben und nicht im Frühjahr/Sommer 2019.
2 Antworten
Also, jetzt mal langsam mit den jungen Pferden. Zuerst möchtest du doch deine bestellte Ware. Wenn du diese jetzt woanders bestellst, wird die auch nicht schneller geliefert, zumal eine Stornierung auch vertraglich gar nicht akzeptiert wird. Ärgerlich ist die lange Lieferzeit sicherlich, auch noch erschwerend hinzu kommt, dass man 49. und 50. KW als Liefertermin im Möbelhaus angekündigt hat. Aber vor Weihnachten ist bei denen sowieso die Auslieferung am Anschlag und dann sind 14 Tage Weihnachtsferien, da passiert so gut wie nichts, weil viele Mitarbeiter Urlaub haben. Ich hoffe, du hast noch nicht ganz den Rechnungsbetrag bezahlt. Setze die Fa. Höffner schriftlich per Einschreiben in Verzug, Lieferung innerhalb einer Woche und am Samstag, wenn du frei hast, verlange einen Preisnachlass für deinen verbrauchten Urlaubstag und drohe mit Rechtsanwalt, Verbraucherzentrale und der Bildzeitung.
Vom Kaufvertrag zurücktreten, Geld zurückfordern und einen Anwalt einschalten wenn notwendig.
Die Ware kann im Lager nicht angefunden werden, sind die nicht ganz dicht?