Mängel an Möbeln wieviel Prozent Entschädigung können wir verlangen?
Hallo,
ich habe zwei Fragen die sich um eine Bestellung von Möbeln im Möbelhaus handeln. Als erstes möchte ich den Fall schildern und drunter schreibe ich dann meine Frage. Ich wäre sehr Dankbar wenn uns jemand helfen könnte der sich mit so etwas auskennt, wir tun es leider nicht.
Im September 2014 haben wir in einem Möbelhaus verschiedene Möbel gekauft. Tisch, Stühle 2 Vitrinen, ein Lowboard und eine Anrichte im Wert von 5500 Euro. Die Lieferung wurde uns vor Weihnachten garantiert (auf dem Kaufvertrag steht Lieferzeit: ca 14 Wochen, dass wäre die KW 52 gewesen). Die Lieferung der Schränke und der Stühle erfolgte Ende Januar! der Tisch ist bis heute nicht geliefert, soll aber nächste Woche kommen.
Nach der Lieferung der Schränke, fiel meinem Freund auf, dass erhebliche Mängel an jedem einzelnen Teil der Schränke sind. Sofort machten wir uns ran und fotografierten jeden einzelnen und schrieben detailliert dazu was defekt ist. Das Schreiben ging sofort an das Möbelhaus, per Einschreiben. Nach kurzer Zeit meldete sich ein Aussendienstmitarbeiter vom MH, der kam, schaute sich die Mängel an und sagte uns was mit hoher Wahrscheinlichkeit getauscht wird und das die anderen "kleinen" Mängel eben so wären und dies eventuell über einen Preisnachlass geregelt wird. Wir bekamen einen Brief, dass gewisse Teile getauscht werden. Von einem Preisnachlass keine Rede mehr. Also machte mein Freund sich auf zum MH (einige Fahrtkilometer entfernt) und versuchte die Sache mit jemandem vor Ort zu klären. (Ich muss erwähnen, wenn man anrief,( dass taten wir sehr oft), hiess es immer wir klären dass im Haus und melden uns zurück. Es meldete sich nie jemand). Vor Ort gab es auch keine Einigung. Man erzählte uns, dass man von einigen der Mänge angebl.l nichts wisse, der ADMA habe diese nicht weiter gegeben und unsere Mängelanzeige liege derzeit nicht vor. Mein Freund verschwand mit der Aussage vom MH "Wir versuchen eine Klärung zu finden und melden uns morgen Vormittag bei Ihnen". Das tat dann tatsächlich jemand. Das Angebot vom MH: - größere Mängel werden vom MH beseitigt und die "kleinen" Schäden sollen bleiben, hierfür würden wir einen Preisnachlass von 350,00 Euro bekommen. - für den Tisch, der 11 Wochen!!!! nach vereinbarter Lieferzeit und ca. 6 Wochen später als die anderen Möbel kommt, bekommen wir 50,00 Euro Nachlass. Jetzt meine Fragen: 1) Ist ein Preisnachlass von 350,00 Euro bei dem Aufwand den wir hatten (ständige Telefonate, hin fahren um Klärung zu finden, zuhause sein wegen der Lieferung UND damit Leben müssen das sich kleine Mängel an den Teilen befinden) gerechtfertigt, oder kann man da einen höheren Preisnachlass bei der hohen Summe verlangen? 2) Ein Preisnachlass von 50,00 Euro für einen Lieferverzug von 11 Wochen erscheint uns ebenfalls etwas lächerlich (preis: 900 Euro). Was kann man da machen?
Über schnelle Antworten wäre wir sehr Dankbar!
4 Antworten
Hallo ReichM, die von Dir geschilderte Situation ist nicht einfach. Die Verzögerung bei der Lieferung finde ich einfach schrecklich. Der Preisnachlass von 7% wäre in Ordnung, wenn die Möbel vollständig ohne Mängel gewesen wären. Wie ich aber lese, die Sache ist noch lange nicht zu Ende. Es ist generell so, dass der Verkäufer verpflichtet ist, die Sache zweimal auszubessern und dann ggf. auszutauschen. Da die Möbel nicht aus Deutschland kommen, daher die langen Lieferzeiten, müsst Ihr euch auf mehrere Wochen weitere Lieferzeiten für die auszutauschenden Möbel einstellen. Ich würde vorschlagen, weiter verhandeln. Aber große Möbelhäuser - die haben viele Kunden, einer mehr oder weniger, macht für sie keinen Unterschied. Ich drücke Euch die Daumen, dass alles in Eurem Sinne zu Ende geht.
...generell würde ich sagen, falls ihr eine Frist gesetzt hättet, würde der Lieferverzug euch vielleicht berechtigen vom Kaufvertrag zurückzutreten, aber da es schwer nachweisbar ist, welcher Schaden euch entstanden ist - es handelt sich hier nicht um eine Küche - sind 50.- Euro Ersatz ertragbar.
Bei den Schäden an den Möbeln müsstet ihr entscheiden, ob die weiterhein verbleibenden Schäden für euch tragbar sind. Generell kann der Verkäufer 1 bis 2 mal nachbessern, falls er es nicht kann, komplett neu liefern.
Falls ihr den Schadenersatz von 350.- Euro nicht akzeptabel findet (7% des Kaufpreises), bleibt euch die weitere Forderung ALLE Mängel zu beseitigen, falls der Verkäufer das nicht kann / will, andere neue Möbel zu liefern, oder - falls beide Vertragsparteien damit zufrieden sind, einen etwas höherer Schadenersatz zu vereinbaren.
Vielleicht 10%...?
Beide Seiten werden Interesse daran haben, die Sache einvernehmlich zu beenden.
Danke für die Antwort. Eine Frist hatten wir damals schriftlich gesetzt! Aber zurück treten wollten wir nicht, da wir ja hätten wieder neue Möbel aussuchen müssen. Zu dem Zeitpunkt war ich hoch schwanger, nun haben wir ein Neugeborenes. Die Zeit dafür bleibt also nicht.
Die "kleinen" Schäden sind nicht auszubessern, man müsste dann komplett neu liefern lassen. Es handelt sich um abgeplatzt Stellen an den Möbeln.
Das Möbelhaus hat unserer Meinung nach kein Interesse dies zu klären, sonst hätten diese schon viel eher eingelenkt und uns ein gutes Angebot gemacht. Oder?
versuchte die Sache mit jemandem vor Ort zu klären
Man sollte die Sache nicht mit jemandem vor Ort klären,sondern in solchen Fällen immer direkt mit dem Geschäftsführer verhandeln.
Und dem solltet ihr wegen der Umstände, die euch durch die beschädigten Möbel und die Lieferverzögerung des Tisches entstanden sind, eine umgehende Erledigung der Reklamation sowie einen Nachlass auf den gesamten Kaufpreis von 15 % abverlangen.