Höffner? Mangelhafte Lieferung d. Schrank? Ihr Rat?
am 08.04-2019 wurde e. Schrank v. Höffner geliefert. Anbau fangen wir erst nach Ostern (Urlaub). Zum Ende d. Anbau wurde festgestellt, dass eine Platte nicht passt (kleiner als andere). am nächsten Tag habe ich per Email reklamiert und gebeten um Umtausch, wie möglich schnell. Nach paar Tagen (30.04) kommt die Nachricht: "Um den Mangel zu beheben, haben wir eine Bestellung beim Hersteller getätigt. Sobald wir einen Wareneingang verzeichnen, melden wir uns umgehend zur Terminvergabe für einen Austausch. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen."
ich habe nix geantwortet. Heute kommt neue SMS: "Zwischenbescheid Höffner // wir bitten nochmals um Entschuldigung dafür, dass Teile Ihrer Ware für Sie nachbestellt werden mussten.Diese werden voraussichtlich in der KW 25bei uns angeliefert.Selbstverständlich werden Sie sofort benachrichtigt, sobald die Ware bei uns eingetroffen ist."
KW 25 - das ist Ende Juni. Noch zwei Monate.
Was würden Sie tun bei solcher Situation? Rücktritt, Preisminderung oder? Pder Welche Rechte habe ich jetzt?
4 Antworten
Das ist zu lange. 2-3 Wochen halte ich für akzeptabel 4Wochen geht auch noch. Danach würde ich eine frist stezen. Aber fast 8 Wochen geht nicht. Du kannst da vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nein ist nicht das gleiche. Wenn du vom Kaufvertrag zurück tritts wegen eines Mangels und die reperatur zu lange dauert, trägt der Verkäufer die Kosten. Du musst diese nur erstmal Vorstrecken. Aber da ja jetzt schon feststeht, dass die Reperaturzeit nicht angmessen ist, ,uss ich gestehen kann ich dir nicht sagen ob du vortrecken muss oder die das direkt übernehmen müssen.
In der Regel ist es so Mangel wird festgestellt -> Ware auf deine Kosten einschicken -> Prüfung ob Mangel vorliegt -> Reperatur -> Rücksendung -> Versandkosten zurück. Liegt kein Mangel vor hast du pech gehabt und bekommst die Ware ohne Erstattung zurück. Aber da ja jetzt schon feststeht, dass die Reperaturzeit nicht angmessen ist, muss ich wie gesgat gestehen kann ich dir nicht sagen ob du Vortrecken muss oder die das direkt übernehmen müssen.
sorry, nicht verstanden: was bedeutet Vorstrecken?
ich überlege, um zu verstehen. melde mich später )
? Du musst die Versandkosten bezahlen. Wenn es einen Mangel gibt bekommst das geld vom verkäufer wieder. Gibt es keinen Mangel bekommst du das nicht wieder.
ach so ===))) understand
Ich kenne die Abwicklung im Hause Höffner nicht, aber ich möchte zu bedenken geben, dass der Schrank extra für dich produziert wurde, es keine Lagerware ist und diese fehlende Platte, ich denke es ist ein Einlege- oder Montageboden, auch erst produziert werden muss. Dies erfolgt dann mit der nächsten Fertigungsserie dieses Modells. Du solltest auf jeden Fall bei Höffner anrufen oder vorbeifahren und einmal die Frage stellen, wie man sich das denn so vorstellt, da du nun einen halbfertig aufgebauten Schrank im Wohnzimmer stehen hast und diesen auch nicht voll nutzen kannst, geschweige denn, wie dieses Trümmerteil optisch rüber kommt. Sie sollen dir mal einen Lösungsvorschlag unterbreiten, mit einem Austausch in 2 Monaten bist du nicht einverstanden. Warte mal ab, was da kommt. Falls nichts kommt, Geschäftsführer sprechen und richtig auf die Kac ke hauen: Drohung mit Rechtanwalt, Verbraucherzentrale, Bild Zeitung, Gott, Tod und Teufel. Richtig Krawall machen, am besten mitten in der Ausstellung, dort, wo viele Kunden sind.
Danke für d. Antwort.
Ja, ich kann verstehen, dass d. Herstellung v. Möbel lang kann sein.
Aber.. ich habe diesen Schrank bei allen Filiale in DE nachgeprüft, und fast überall ausverkauft. Aber gefunden in Köln und Neuss (nähe Filiale zu mir in Leipzig). ich möchte vorschlagen, von dort zu mir den ausliefern, wenn nein, dann trete v. KV zurück.
oder wie denken Sie, besser nicht vorschalgen?
Das mit dem "Rücktritt vom Vertrag" geht nicht so einfach. Der Möbelhändler hat ein Recht zur Nachbesserung (ich glaube sogar, zur zweimaligen). Falls er zurücktritt, dann nur aus Kulanz und wahrscheinlich hält er irgendeinen Betrag ein. Aber Fragen kostet ja nichts. Viel Erfolg.
Ach ja, vielleicht hat er ja so ein fehlendes Teil in dem Modell in der Ausstellung und er tauscht es mit dem in der falschen Größe aus.
ok. dankeschön.
Ach noch etwas: Bedenke bitte, wenn du den Auftrag stornierst, dann hast du immer noch keinen Schrank, die Suche beginnt von Neuem und die Lieferzeit wird auch nicht kürzer sein als die für das Ersatzteil
Das ist auch stimmt.
Ich habe diese Woche bekommen die Platte. Endlich.
Auf der ursprüngliche Platte war ein Loch in falscher Stelle gebohrt. Sonst müssen die Seitenplatten v. Schrank unterschiedlichen Breiten haben: eine schmal, andere auf paar cm breiter, wegen Schiebetüren.
Was hat denn Höffner zu dem ganzen Schlammassel gesagt, haben die sich wenigstens entschuldigt und/oder einen Preisnachlass rausgerückt?
Erstmal hat der Händler das Recht auf Nachbesserung. Dennoch würde ich ich mal höflich anfragen wie es mit einer Preisminderung aussieht aus Kulanz.
Ja aber er muss auch zeiten einhalten. Ich kann nicht 10 jahre für ne reparatur brauchen und sagen ja erstmal nachbesserung. Es gibt schon zeiten, die man als angemssen empfindet und 8 wochen ist keine angemssene zeit mehr.
Na ja,- 10 Jahre wird es ja nun nicht dauern ;-). Aber der Käufer hätte besser daran getan dem Verkäufer gleich eine Frist zu setzen. Und er ist ja zwingend auf diesen Schrank angewiesen - heißt: es ist nicht lebensnotwendig. Was anderes wäre es, wenn man einen PC kauft für die Arbeit und der Händler "trödelt" rum.
Also man hält gesetzlich eine Reperaturzeit von 2-3 Wochen für ok. Sollte es sich aber um 5-6 Wochen handeln, braucht man das nicht hinzunehmen. Nach 3 Wochen kann man eine Frist von 1 Woche setzten und kommt so auf 4 Wochen. Das bekommst du vor jedem gericht durch, ohne Probleme.
Versuche einen Rücktritt zu erwirken, ich hatte extreme Probleme bei Höffner mit einem teuren Esstisch- Qualität und Kundenservice sind bei Höffner die absolute Vollkatastrophe- in meinem Leben werde ich dort nichts mehr kaufen.
7. Wenn Sie als Käufer Verbraucher sind, ist die Rücksendung von paketversandfähigen Waren (Paket und Paket-Sperrgut) im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechts für den Käufer kostenfrei. Dazu kann der Käufer den einer Bestellung beigelegten oder beim Verkäufer anforderbaren Retourenaufkleber verwenden. Damit hilft der Käufer dem Verkäufer unnötige Mehrkosten zu sparen, die durch z.B. unfrei zurückgesandte Waren entstehen. Für Rücksendung von nicht paketversandfähiger Ware bitten wir den Käufer, sich an unseren Kundenservice zu wenden; für die Rücksendung von nicht paketversandfähiger Ware fallen 49,00 € je Abholung an, unabhängig davon, wie viele Speditionsartikel enthalten sind."
ist Widerruf gleich KV-Rücktritt??