Ebaykleinanzeigen vom Kauf zurück treten?
Hallo!
Ich habe auf Ebay Kleinanzeigen nach einer Voliere gesucht und wurde dann auch fündig.
Ich verfasste also für die Anzeige eine Nachricht und fragte nach einer Reservierung nach den Feiertagen und dass ich jemanden hätte, der die Voliere abholen könnte.
Dann bot mir die Verkäuferin eine größere Voliere an und ich schrieb dann, dass ich diese dann lieber nehmen würde. Sie fragte dann nochmal nach ob es die Voliere dann sein soll und ich sagte ja.
Ich schrieb aber, dass ich mich für die größere Voliere erst nach einem Transporter erkundigen müsste, da die deutlich größer als die vorherige Voliere aus der Ebay Anzeige war und die größere nun nicht ins Auto passt, daher hatte/habe ich nun keine Möglichkeit mehr die Voliere abzuholen, da ein Transporter mieten für die lange Strecke noch erheblich teurer geworden wäre und ich mir dann lieber was näheres suche.
Nun gab es zu der großen Voliere keine Ebay Kleinanzeigen Anzeige sondern nur den Email Verlauf wo mir die Dame diese dann anbot. Außerdem wurde dadurch keine Gewährleistung ausgeschlossen. Es ist ein Privat an Privat Verkauf.
Die Dame droht nun auch mit einem Anwalt und pocht darauf, dass ich den Vertrag einhalte und den Käfig abhole und bezahle.
Ich schrieb aber nirgends, dass ich ihn kaufen will. Sie meint mit der Aussage meinerseits: "Den würde ich dann nehmen. Mit den Brettern dazu." ist ein Vertrag zustande gekommen, aber eigentlich ging es bei dieser Aussage nur darum, dass ich die größere Voliere dann nehmen würde ANSTATT die andere kleinere.
Komme ich denn da wieder aus der Sache raus oder wird das gerichtliche Chancen haben in diesem Fall negativ für mich?
Ich habe ja Anfangs auch nur von einer Reservierung gesprochen, dass ich ihn abholen könnte galt für die kleinere Voliere und selbst wenn da dann mein Fahrer abgesprungen wäre und ihn nicht mehr abholen kann, kann ich ja auch nichts dafür und dann wäre der Verkauf auch geplatzt.
Wie gesagt, Anfangs war von Reservierung bis nach den Feiertagen die Rede und auch als ich schrieb, dass ich dann eher die größere Voliere nehmen WÜRDE, schrieb ich, dass ich mich dann nochmal melde und ich mich erstmal wegen eines Transporters informieren muss.
Das war der Dame dann auch Recht und jetzt meint Sie, es ist ja nicht ihr Problem wie ich den Transport organisiert bekomme nachdem ich "zugesagt" habe ..
Ich kann mir keinen Transporter aus den Fingern ziehen und mir war von Anfang an klar, dass ich erst gucken muss wie ich die Voliere abholen kann bevor ich zusage und da es nicht sicher war ob ich was erreiche schrieb ich, dass ich mich dann melde.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Was passiert nun?
Die Dame meinte, es dauert zwar bis die an meine bei EbayKleinanzeigen hinterlegten Personalien rankommen, aber der Anwalt kümmert sich schon darum .. hinterlegt habe ich bei EK nichts .. nur eine Email Adresse.
Bin um jede Antwort dankbar.
Lg
8 Antworten
Bei Ebay Kleinanzeigen schließt man normal keinen Vertrag, aber es gab schon Fälle, wo der Käufer wieder zurückgetreten ist und dann einen Schadenersatz zahlen musste.
Ich kenne da ein Beispiel. Der Käufer wollte von dem Verkäufer eine Vielzahl an Produkten kaufen. Diese Produkte mussten aber bei einer Website vorbestellt werden, also bestellte der Verkäufer diese Produkte und reservierte sie für den Käufer.
Der Käufer hat es sich dann aber plötzlich anders überlegt und wollte die Produkte nicht mehr. Dem Verkäufer ist dann ein Schaden im 4-stelligen Bereich entstanden, da er die Produkte nicht mehr an den Onlineshop zurückgeben konnte.
Man muss allerdings berücksichtigen, dass der Käufer vorher zu 100% zusicherte, die Ware zu kaufen.
Es kam zu einem gerichtlichen Verfahren und der zurückgetretene Käufer musste Schadenersatz leisten.
Anhand der Beschreibung gehe ich nicht davon aus, dass hier ein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Aber in wie weit möglicherweise durch einen Formulierungsfehler in den weiteren E-Mails doch entstanden sein könnte, das wird dann ein Anwalt prüfen müssen und der kostet meist auch was. Wie du angegeben hast, kümmert sich ja schon ein Anwalt drum. Insofern zurücklehnen und abwarten was der Anwalt sagt bzw. schreibt. Verrückt machen und Dritte dazu zu befragen, die da noch viel weniger Informationen haben, macht meines Erachtens den geringsten Sinn.
Es muss ein Preis und ein Gegenstand festgelegt sein. Wenn kein Preis festgelegt wurde, ist es meiner Meinung nach kein Kaufvertrag.
Du könntest auch wegen Irrtum zurück treten, da dir nicht klar War welche Maße die voliere hatte.
Solange da nur eine Mail Adresse hinterlegt ist würde ich mir keine Sorgen machen.
Der Teil mit der Gewährleistung hilft dir in diesem Fall nicht weiter. Das wäre etwas anderes, wenn die Voliere kaputt gewesen wäre als du sie kaufst. Also bei Käufen von Autos etc ist sowas sehr interessant und auch nicht jeder erklärte Gewährleistungsausschluss erfolgt rechtswirksam :) Wir haben da beispielsweise selbst gerade einen Rechtsstreit wegen Ebay Kleinanzeigen und falsch ausgeschlossener Gewährleistung am Laufen.
Die Frage richtig zu beantworten ist in deinem Fall leider nicht möglich, da ein einziges Wort in eurem ganzen Chatverlauf den Ausschlag geben kann. Ich kann dir leider nur empfehlen das einem Anwalt vorzulegen.
Ich persönlich würde das aussitzen und auf eine Reaktion der Gegenseite warten. Bei dem winzigen Streitwert von 100 Euro geht das höchstens vor das Amtsgericht (Streitwert < 601 Euro) und wenn die nette Dame zu einem Anwalt geht, dann zahlt sie selbst erstmal fast mehr Geld für dessen Beratung + Brief und die Gerichtsauslagen falls es tatsächlich vor Gericht gehen sollte. Selbst bei einer Rechtsschutzversicherung ist ihre Selbstbeteiligung in aller Regel deutlich höher als der Streitwert.. Rechnet sich also dann nicht.
Aus meiner Sicht ist das Schlimmste, was dir passieren kann, dass der Anwalt dir die Kosten der außergerichtlichen Einigung in Rechnung stellt und das waren aktuell bei uns in einem Rechtsstreit von ca. 400 Euro ca. 60 Euro.. Sollte also bei dir vergleichbar sein.
Wie gesagt: Stellt keine Rechtsberatung dar, sondern nur meine Meinung. Jeder Mensch labert sofort was von Anwalt, wenn er nicht das bekommt, was er will und er will damit genau das bezwecken, was bei dir gerade passiert: Angst verbreiten und hoffen dass man den Gegner damit zum Einlenken bekommt.
Dankeschön, diese Antwort hilft mir schon mal. Ich habe ja außerdem keine Daten auf Ebay Kleinanzeigen angegeben .. wie sollte mich da überhaupt ein Brief von denen erreichen? .. und dass man bei solch einer Rechtsschutzversicherung sogar eine Selbstbeteiligung aufbringen muss, scheint der Dame auch nicht klar zu sein, Sie ruht sich darauf aus, dass ihr das keinen Cent kosten wird und deshalb pocht sie erst recht auf ihr "Recht". (Ihre wiedergegebenen Worte) -.-
An deine Daten kommt man relativ schnell. Anfrage zur IP Adresse von dir an Ebay, Anfrage an zuständigen Netzanbieter durch den Anwalt mit Bitte um Auskunft zu IP Adresse und schon hat man deine Adresse.
Nicht jede Rechtsschutzversicherung erhebt Selbstbeteiligungen, kommt auf den Tarif und die Versicherung an. Aber es ist relativ wahrscheinlich dass sie 150 bis 250 Euro Selbstbeteiligung hat, soll halt dieses unnötige Geklage um 5 Euro vermeiden. Manchmal wird diese aber auch nicht eingezogen wenn man lange keinen "Schaden" hatte.
Aber es drohen halt viele erstmal mit so einer Aussage und machen am Ende doch nichts.
In Ihrem Fall würde ich mir da keine Sorgen machen mit der Drohung des Verkäufers. Das ist alles nur warme Luft! Auch kommt bei einer Reservierung noch kein Kaufvertrag zustande, denn das Schreiben einer Reservierung stellt noch lange keinen Kaufvertrag dar!
Ich bin bei Ebay ein viel Käufer und Verkäufer und hab da auch schon unmengen Erlebt.
Die Verkäuferin bot mir die größere Voliere an und ich sagte dass das "Modell toll ist, aber was soll sie kosten?" Daraufhin schrieb Sie 100€ und ich meinte dann nehme ich die. Aber gemeint war nur, dass ich dann die größere nehmen würde anstatt die kleinere, darum ging es dann in dem Zusammenhang ja auch gerade. Ich wollte die andere, Sie bot mir noch eine andere an also musste erstmal geklärt werden für welche ich mich dann entscheide.
Es ist ja auch keine offizielle Ebay Anzeige gewesen und laut Ebay Kleinanzeigen muss die Gewährleistung bei Privatnutzern vom Verkäufer ja ausdrücklich ausgeschlossen sein was hier nicht der Fall wäre. Kann ich mich dann darauf ein wenig stützen? Und wie gesagt haperte es ja dazu noch am Transport und ich habe von Anfang an gesagt ich muss mich dann erstmal wegen eines Transporters informieren. Da sehe ich auch eigentlich nirgends eine Zusage. Zumal nichtmal ein Termin zur Abholung gemacht wurde.
Es hieß von Anfang an "Könnten Sie ihn reservieren, ich hätte jemanden der ihn AB dem. 27. abholen könnte" - nichts mit "Ich hole ihn am 27.ab" und wie gesagt ging es immer um eine Reservierung und nur weil Sie mir den anderen angeboten hat, schrieb ich dass ich dann eher den größeren Käfig nehmen würde.