Mitvertrag endet Räumungsfristverlängerung möglich?
Hi,
wir sind ein kleiner Betrieb und unser Mietvertrag wurde nicht verlängert und nun müssen wir ausziehen. Leider haben wir noch kein festen Zuschlag für ein Objekt erhalten also werden wir bis zu Ende des Mietvertrages nicht komplett ausziehen können.
Besteht eine möglich einer Fristverlängerung und wie sollte man das am besten Schreiben und worauf bezugnehmen? Gibt es hierzu Muster? Würde man dann hier auch als Räumungsfristverlängerung sehen oder die Frist anders nennen?
Würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen.
MfG
5 Antworten
Ein befristeter Mietvertrag endet mit Ende der Befristung. Daher gibt es keine Räumungsfrist. Die Räumung muss bis zum Ende des Mietvertrages erfolgt sein. Abhängig von der weiteren Verwendung des Mietobjektes kann der Vermieter prüfen, ob eine Nutzung über das Mietende hinaus durch dich als ehemaliger Mieter entgeltlich erfolgen kann. Er ist zu keinem Zugeständnis verpflichtet. Eventuell ist eine Nutzung durch Zugeständnis bestimmter Auflagen zu erreichen, die dem Vermieter als lukrativ erscheinen mögen.
Kann es sein, dass du diese Nachricht ausversehen hier rein gestellt hast?
Es scheint nämlich mehr so als wäre das eine E-Mail an den Vermieter.
Denn solltest du nähmlich fragen.
MfG
ja doch aber will doch die Mail/Brief richtig schreiben und keinen blödsinn dem Vermieter schreibe wollte nur wissen ob das hier auch eine Räumungsfristverlängerung genannt wird, da mir nicht gekündigt wurde sondern nicht verlängert
Antwort zu Deinem Kommentar. Ja, so ist es. Ob der Vermieter dann mitmacht, ist eine andere Sache!
danke
Die Fristverlängerung ist nur im beiderseitigen Einverständnis der Parteien möglich, und sollte schriftlich vereinbart werden..
Nenne es lieber "Frist zum Verlassen der Räumlichkeiten" statt "Räumungsfrist".
also könnte ich einfach schreiben das ich um eine Verlängerung Räumungsfrist bitte
Darüber können Sie mit dem Vermieter verhandeln. Einen Rechtsanspruch auf die Räumungsverlägerung haben Sie nicht.