Problem: Mietvertrag

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Das ist ein Kündigungsvericht für den dort angegebenen Zeitraum. Der Mietvertrag ist ein ganz normaler unbefristeter Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, dies ist dann jedoch zum ersten Mal erst zu dem dort angegebenen Datum möglich, davor nicht...

Bujin 
Beitragsersteller
 15.03.2011, 23:54

Ich hab eben dreimal geguckt und es immernoch ned gefunden^^ Ging völlig unter sry.

Du kannst nach 47 Monaten fristgerecht kündigen,also 3 Monate vor geplanten Auszug.So verstehe ich das.

XtraDry  15.03.2011, 14:11

Nicht nach 47 Monaten, das Datum muss noch eingetragen werden...

Unterm Strich bedeutet das, dass ihr für mindestens 4 Jahre mietet und nicht vorher kündigen könnt.

Freiwillig würde ich das nicht unterschreiben.

XtraDry  15.03.2011, 14:10

Nicht für vier Jahre, der Zeitraum muss noch eingetragen werden...

Duddits  15.03.2011, 19:08
@XtraDry

Aber es steht kein Datum drin.

XtraDry  15.03.2011, 19:09
@Duddits

Deshalb schrieb ich ja, dass dieses noch eingetragen werden muss...

Das ist ein Vertrag,der erst nach einer gewissen Laufzeit gekündigt werden kann.

krautkop  30.05.2015, 02:51

ziemlich nichtssagend... Wenn der Vermieter bzw. Mieter nichts in dem Feld "...Kündigung des Mietverhältnisses frühstens zum __________ mit gesetzlicher Frist..." gilt das allgemeine Gesetz... also 3 Monate Kündigungsfrist! Ansonsten muss man 3 Monate vor dem in der Spalte eingetragenem Datum Kündigen!!! 
und fertig... hatte auch Stress mit meiner ex-Vermieterin ; )

Die Frage ist mittlerweile "uralt", Aber was bisher gesagt wurde wiederspricht sich. Nach ein bisschen Recherche komme ich zu diesem Schluss: Wichtig ist, ob der Vermieter ein Datum eingetragen hat. Hat er nichts eingetragen, dann ist der komplette Passus unwiksam und man hat "standardmäßig" 3 Monate Kündigungsfrist. Derr Passus sagt lediglich aus, dass der Vermieter und der Mieter damit einverstanden sind nicht bis zum _________ dem Vertragspartner den Vertrag zu kündigen. Zusätzlich sagt er aus, dass das Datum, welches unter _________ eingetragen wurde, maximal 47 Monate nach Abschluss des Vertrages liegen darf.

Beispiel... im Vertrag steht: ""Beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühstens zum 31.05.2015 mit gesetzlicher Frist erklären. Der darin liegende Kündigungsverzicht kann höchstens für die Dauer von 47 Monaten seit Abschluss des Vertrages und mit der Möglichkeit zum Ablauf dieses Zeitraumes erfolgen.""

Dann bedeutet das: Eine Kündigung muss spätestens zum 03.03.2015 bei dem Vermieter eingegeangen seien (per Einschreiben, persönlich((am besten mit Zeugen)) um zum 31.05.2015 gültig zu seien (also Vertrag erfüllt/beendet...). Wie erwähnt sind die 47 Monate nur eine gesetzliche Begrenzung für das Maximum dieser "fröhlichen" Zeit...