Gewerblicher Mietvertrag: Um wie viele Jahre verlängert sich der Mietvertrag laut Gesetz automatisch?

5 Antworten

Kündigungsfrist bei Gewerbemietverträgen:

Die gesetzliche Kündigungsfrist für einen Gewerbemietvertrag beträgt laut § 580a BGB 6 Monate. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens am 3. Werktag des Quartals vorliegen – ansonsten verlängert sich die gesetzliche Frist auf 9 Monate.

Du schreibst:

um wie viele Jahre verlängert sich nun er gesetzlich?

Wenn du möchtest, dass der Gesetzgeber deine Angelegenheiten durch Bestimmungen bis ins Detail regelt, kannst du dich als Verbraucher auf das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) beziehen.

Wenn der Staat auch die Wirtschaft kontrolliert, sind wir in der Planwirtschaft.

Die soziale Marktwirtschaft funktioniert auf Wettbewerb. Wer Unternehmer sein will, muss auch eigenverantwortlich handeln. Dazu gehört zum Beispiel auch, dass bei Probleme Anwälte hinzugezogen werden, nicht der Gesetzgeber!

Du schreibst:

Es wird keine Zeit definiert.

Gewerbe Mietverträge werden in der Regel über 5 oder 10 Jahre geschlossen.

Wenn du dich auf einen wirksamen Mietvertrag beziehst, wirst du dort auch Angaben über die vereinbarte Mietdauer finden.

Du schreibst:

Also muss doch das Gesetz hier greifen. Aber ich finde nirgends einen Paragraf hierzu.

Welche Gesetz und welche Paragraphen könnten den die Geschäfte zweier Unternehmer regeln?

Bist du selbst Gewerbetreibender?

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Gewerbemietrecht besteht Vertragsfreiheit.
  • Individuelle Vereinbarungen stehen über gesetzlichen Regelungen.
  • Die gesetzliche Kündigungsfrist für Gewerbemietverträge beträgt 6 Monate, vertraglich vereinbarte Fristen, die davon abweichen, haben Vorrang.
  • Bei Pflichtverletzungen ist auch eine außerordentliche Kündigung möglich.
  • Zudem gibt es ein Sonderkündigungsrecht, z. B. im Todesfall und bei Insolvenz.
  • Das Kündigungsschreiben muss formale Anforderungen erfüllen und nachweislich zugehen – ansonsten ist die Kündigung des Gewerbemietvertrags unwirksam.

Sie können unsere kostenlosen, anwaltlich vorgeprüften Musterschreiben nutzen, um Ihren Gewerbemietvertrag bequem und unter Beachtung aller formalen Anforderungen zu kündigen.

Musterschreiben „Kündigung eines Gewerbemietvertrags für Mieter“

Gut zu wissen:

Wegen der Corona-Pandemie gilt seit 01.04.2020 eine vorübergehende Gesetzesänderung: Vermieter sind bei Mietschulden nicht zur außerordentlichen Kündigung berechtigt (Details in Kapitel 1).

Umfangreiche Informationen, die du dir unbedingt ansehen solltest, findest du hier:

https://www.advocado.de/ratgeber/mietrecht/mietvertrag/kuendigung-gewerbemietvertrag.html

Mein Tipp:

Alles, was du nicht gefunden hast, findest du nun unter dem genannten Link.

Sieh dir deinen Mietvertrag an um festzustellen, welche Mietdauer im Vertrag vereinbart wurde.

Solltest du weitere Informationen brauchen:

Google-Tipp: Gewerbemietvertrag kündigen

Das Ergebnis: Ungefähr 55.100 Ergebnisse (0,40 Sekunden) 

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 14:31

wo bitte schön steht hier (https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__580a.html) was von 6 Monaten???

heurekaforyou  25.05.2021, 14:51
@gnuman79

Das kann ich dir gerne sagen!

In § 580 a heißt es:

(2) Bei einem Mietverhältnis über Geschäftsräume ist die ordentliche Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs zulässig.

Gut zu wissen:

  • am dritten eines Kalendervirteljahres ( 3 Monate )
  • zum Ablauf
  • des nächsten Kalendervierteljahres (3 Monate )

2 x 3 Monate = 6 Monate

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 15:17
@heurekaforyou

Achso ist das gemeint. Der Verfasser dieser Formulierung hat somit den Preis für "wie formuliere ich einen Text, damit's keiner versteht" gewonnen.

heurekaforyou  25.05.2021, 15:41
@gnuman79

Juristen-Deutsch eben!

Wohl nicht richtig gesucht?

Mietzeit: gesetzliche Regelung (laut § 545 BGB)

https://www.business-wissen.de/artikel/gewerbe-wichtige-fristen-zum-gewerbemietvertrag/

Hier steht auch was über Kündigungsfristen.

Gemäß § 580a Abs. 2 BGB

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 13:01

Danke. Ich habe es gelesen, aber ich habe es nicht verstanden :(

XObelixxxx  25.05.2021, 13:04
@gnuman79

Automatisch verlängert der Vertrag sich auf unbestimmte Zeit (also keine festgelegte Zeit), wenn nicht eine der Parteien dem widerspricht.

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 13:08
@XObelixxxx

ah OK. Also kann der Vermieter, den Mieter zu jeder Zeit kündigen? Bzw. vierteljährlich. Das heißt, wenn der Vermieter den Vertrag jetzt kündigen würde, wäre die Kündigung zum 01.10. gültig. Hab ich das richtig verstanden?

XObelixxxx  25.05.2021, 13:11
@gnuman79

Genau, quartalsweise ist die Kündigung möglich.

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 13:19
@XObelixxxx

Danke!

Dann wäre folgender Text in Kündigung gesetzlich richtig:

"hiermit kündige ich den Mietvertrag vom x.y.z fristgerecht zum 01.10.2021. Da im Mietvertrag vom x.y.z die automatische Verlängerung auf unbestimmte Zeit geregelt wurde, gilt die gesetzliche Künigungsfrist gemäß § 580a Abs. 2 BGB."

OK, mein deutsch ist nicht deutsch genug :D

Aber so ähnlich müsste dann die Kündigung sein, oder?

XObelixxxx  25.05.2021, 13:21
@gnuman79

Richtig, man muss nix von der Verlängerung schreiben. ..... Kündigung fristgerecht zum ... reicht

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 13:27
@XObelixxxx

ja, aber die Begründung wäre in diesem Fall von Vorteil. Da eine Seite der Meinung ist, dass der Vertrag sich um die selbe Zeit verlängert hat, wie die Mietdauer war. Also 5 Jahre. Und das ist gesetzlich nicht richtig, so wie ich das verstanden habe.

XObelixxxx  25.05.2021, 13:35
@gnuman79

Wenn im Vertrag keine automatischen 5 Jahre angegeben waren, muss man auch nicht 5 Jahre warten.

Aus dem befristeten Vertrag wir ein unbefristeter Vertrag. Die Kündigungsmöglichkeit richtet sich dann nach § 580a Abs. 2 BGB.

Auf unbestimmte Zeit. Also bis eine Kündigung erfolgt.

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 13:03

wo steht das?

Ich kenne es nur so lang wie der ursprüngliche Vertrag abgeschlossen wurde.

"Wenn keine der Parteien 6 Monate vor Ende der Mietzeit den Mietvertrag kündigt, verlängert sich dieser automatisch."

z.B. um ein Jahr(?) drei Jahre (?)

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 13:11

ist das so? Kannst du das belegen? Ich brauche das. Danke

gnuman79 
Beitragsersteller
 25.05.2021, 13:29
@Huflattich

ja, diesen Link habe ich schon gesehen und diskutiere ihn weiter unten mit XObelixxxx