Miterbe verweigert Kontakt - wie können wir übrigen Miterben ein Sparkonto kündigen
Wie ist das mit einem Sparguthaben mit 3-monatiger Kündigungsfrist. Wir sind drei Erben. Ein Erbe blockiert - verweigert Kontaktaufnahme. Wir beiden übrigen möchten gerne das Sparkonto kündigen. Geht das zum jeweiligen Anteil gemäß Erbschein?
6 Antworten
Nach der neuen Rechtsprechung halte ich es für möglich, dass eine Mehrheit von Miterben das Sparkonto kündigt. Das setzt voraus, dass die Kündigung eine Maßnahme der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses ist. Dazu müsste man wissen, wieso das Konto gekündigt werden soll.
Geld aufteilen geht nicht. Erst muss die Immobilie versteigert werden.
Das ist immer blöd, wenn sich einer in der Erbengemeinschaft quer stellt. Ihr könnt nur gemeinsam handeln, da wird am Ende wohl nur der ANwalt helfen.
das muss euch doch der Notar erklärt haben
Es müssen immer alle zustimmen, also muss der zögerliche Miterbe durch einen Anwalt aufgefordert werden und - wenn das Konto, das gekündigt werden soll,nur Kosten verursacht, weil es z.B . überzogen ist - durch Androhung einer Schadensersatzklage gezwungen werden. Aber zwei gegen einen geht hier nicht, immer nur alle zusammen. Leider.
Soweit ich weiß, müssen alle Erben einer Erbgemeindschaft unterschreiben um ein Sparkonto aufzulösen bzw. etwas abzuheben.
Das Geld auf dem Sparbuch wird nur zu einem geringen Teil für die Verwaltung des zusätzlich vorhandenen und jetzt leer stehenden Einfamilienhauses benötigt. Ein bestimmter Betrag sollte hierfür auf das vorhandene Girokonto überwiesen werden, wovon dann die Abbuchungen für Wasser, Strom, Grundsteuer, etc abgehen. Der übrige Teil soll eben nur aufgeteilt werden. D.h. - Geduld und auf Einsicht hoffen.