verweigerung der erbauszahlung

5 Antworten

Langsam. Um die Auszahlung von was genau handelt es sich da? 

Als Erbengemeinschaft habt ihr alle jeweils einen Anteil im gesetzlich festgelegten Rahmen an der Gesamterbmasse. Eine Auszahlung kann da niemand verlangen, bzw. brauchen die anderen nicht darauf einzugehen. Die Teilung müsst ihr unter euch regeln und ist das nicht möglich, muss eine Teilungsauflösung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden, was aber oft nicht vorteilhaft für alle beteiligten ist, sofern Immobilie oder irgendetwas Laufzeit gebundenes zur Erbmasse gehört. 

lichti70 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 20:44

Es handelt sich um Bargeld.im Erbschein ist genau festgelegt wer wieviel Anteil bekommt. Die Anwälte von uns beiden haben sich auf eine bestimmte Summe geeinigt die mir zusteht und ich auch bekommen sollte. Meinem Bruder wurden mittlerweile zwei fristen zur Überweisung gesetzt,auf die er Null reagiert hat.

Fraganti  15.03.2015, 20:57
@lichti70

Ich würde jetzt eigentlich Fragen, wieso dein Bruder überhaupt mehr davon hat, als sein Anteil beträgt, aber...offensichtlich gibt es da einen tieferen Sinn, bzw. kümmert sich sowieso bereits ein Anwalt darum. Sorry, aber wir Plattform-User können da nichts weiter machen, außer Fragen zu stellen, bis wir den Sachverhalt aus deiner Sicht irgendwann komplett zusammen haben. Das bringt dich aber auch nicht weiter. Sprich am Besten noch mal mit deinem Anwalt, der die Sachlage schon kennt und die Unterlagen hat. 

lichti70 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 21:00
@Fraganti

Ich hatte gehofft jemand aussen stehendes hätte eine Idee,ausser das ich jetzt wirklich klagen muss. Na,trotzdem danke für die antworten!

Fraganti  15.03.2015, 21:21
@lichti70

Ohne die objektiven Einzelheiten zu kennen, ist so etwas ziemlich nah an der Unmöglichkeit und selbst dann spielen immer noch emotionale Angelegenheiten und irrationale Prinzipien bei manchen Leuten mit rein. 

Warum dein Bruder sich so verhält, lässt sich mit den gegebenen Infos nicht ergründen. Das müsste man schon wissen, um ihn vielleicht vom Gegenteil überzeugen zu können.  

Langsam: Zwar wäre dir gem. § 1922 BGB anteilig Erbe zugefallen, im Güterstand der Zugewinngemeinschaft des Erblasses i. H. v. 1/4.

Allerdings vom Reinnachlass, d. h. vom dem, was abzüglich - auch hälftig gemeinsamer Verbindlichkeiten der Eheleute - und Bestattungskosten vom Nachlass des Verstorbenen übrig bliebe. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer: Unbekannte Forderungen, vom Beerdigungsinstitut über Mietforderungen, Renovierungskosten bis Regress des Sozialhilfeträgers, § 102 (2) SGB XII  oder Betreuungskosten,  § 1836e BGB, ist hier lange nicht klar, wie hoch der einmal tatsächlich ausfallen wird.

Allein für das Aufgebotsverfahren der Nachlassgläubiger n. § 2061 BGB sind zwingend sechs Monate abzuwarten :-O

Vorher wäre der Erbschaftsbesitzer nicht einmal verpflichtbar, dir einen Vorschuss auf zu erwartendes Erbe auszuzahlen, wenn der Reinnachlass nicht mal ansatzweise bewertet werden könnte :-O

Tatsächlich handelt ihr als Gesamthandsgemeinschaft aber übereinstimmend oder garnicht.

Anwaltliche Drohgebärden helfen da wennig. Sie erzeugen nicht nur eine gewisse Bockbeinigkeit, sondern sind kontraproduktiv: Sollte dein Anwalt im eigenen Kosteninteresse zu einer streitigen Nachlassteilung im Wege der Zwangsvollstreckung raten und du Klage erheben, siehst du vorr. Monate., gar Jahre nicht einen Cent, aber jede Menge Kostenrechnungen :-(

Vlt. solltest du mit deinem Bruder mal reden, wie der Stand der Nachlassabwicklung ist, welche Bewertungen gesichert vorliegen, offen sind oder Forderungen geltend gemacht wurden und wann demnach mit Vorschuss oder Auszahklung zu rechnen wäre.

Denn eine Klage wird auf eure Kosten, mithin deinem Anspruch, geführt :-O


G imager761


Ihr habt zu dritt geerbt.

Wenn es kein Testament gab, die Mutter als Ehefrau 1/2 und Du und dein Bruder jeweils 1/4.

Vermutlich ist Dein Bruder im Beseitz des Erbes, warum auch immer.

Ihr müsst Euch zu Dritt, als Erbengemeinschaft auf Teilung einigen.

Wenn es "nur" um Geld geht, müsste erzahlen, aber dafür hast Du doch Deinen Anwalt. Wenn er auf dessen Schreiben nicht reagiert = Klage.

lichti70 
Beitragsersteller
 15.03.2015, 20:55

Mein Bruder verwaltet das Konto,da meine Mutter schon 80 ist und mit Bank nix am Hut hat(hat immer alles mein Vater geregelt).

wfwbinder  15.03.2015, 21:10
@lichti70

Also liege ich richtig, Dein Bruder ist im Besitz des Erbes. Er muss auszahlen, oder klarlegen, warum es nciht geht.

geh nochmals zu dem Anwalt. Der weiß genau, was zu tun ist....

Da wirst du wohl Klage bei Gericht einreichen müssen.