Miteigentümer kann Grundschuld auf seinen Anteil nicht bezahlen - welche Konsequenzen entstehen für die anderen?

4 Antworten

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Entweder betreibt der Gläubiger die Zwangsversteigerung für den 1/3 Anteil oder fordert den Schuldner auf die Auflösung der Eigentümergemeinschaft zu verlangen. (§ 749 BGB).

Als beteiligte Miteigentümer würde ich versuchen den 1/3 Anteil zu erwerben- bevor die Zwangsverwaltung angeordnet wird.

Das hört sich für mich wirr an.

Wenn etwas in das Grundbuch geht, müssen doch alle zustimmen, die im Grundbuch als ET stehen. Es sei denn, es ist eine Pfändung zu Lasten eines ET.

Dann gibt es zur Not eine Teilversteigerung. Der Geldgeber holt sich sein Geld vom Anteil des Schuldners, die beiden anderen ET bekommen den Erlös komplett, alle ziehen aus und gut ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
lesterb42  26.02.2021, 09:22
Wenn etwas in das Grundbuch geht, müssen doch alle zustimmen, die im Grundbuch als ET stehen.

Da ist der Fehler. Du kannst auch deinen Anteil an einem Grundstück beleihen ohne dass die Miteigentümer zustimmen. Ggf. wird dann nur dieser Anteil versteigert.

schleudermaxe  26.02.2021, 10:44
@lesterb42

Wenn zwei ET in einem Grundbuch stehen, kann nicht 50/50 getrennt werden, wie auch?

lesterb42  26.02.2021, 14:31
@schleudermaxe

Doch genau dieser Fall liegt hier mit 1/3 vor.

Befrag gelegentlich mal deinen Notar zur Sache. Du stehst mit deiner Rechtsauffassung hier allein und wirst dich durch nichts und niemanden überzeugen lassen.

schleudermaxe  26.02.2021, 15:00
@lesterb42

Es kann sicherlich zu Lasten eines ET etwas im Grundbuch eingeschrieben werden, darum geht es aber doch gar nicht.

schleudermaxe  26.02.2021, 17:25
@lesterb42

Dann ist ja alles gut, jetzt muss dann nur im Grundbuch das Drittel von dem ET gefunden werden. Viel Spass beim Suchen.

lesterb42  26.02.2021, 17:27
@schleudermaxe

Wenn der mit 1/3 eingetragen ist, findet sich das leicht. Wenn nicht, kann er das natürlich nicht beleihen. Das ist dann aber ein anderer Fall.

mayacolani 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 07:23

Naja, wir sind eine Eigentümergemeinschaft und jeder hat - das ist im Grundbuch klar geregelt - einen dritten Teil der Immobilie. Insoweit muss man, so weit ich das korrekt verstanden habe, zur Belastung seines eigenen Anteils die beiden anderen Miteigentümer nicht zustimmen lassen. Es wäre allerdings sicher sinnvoll, wenn man sie zumindest darüber in Kenntnis setzt; was in meinem Fall leider ebenfalls nicht geschehen ist.

schleudermaxe  26.02.2021, 07:38
@mayacolani

Das verstehe ich immer noch nicht.

Es gibt also Sondereigentum /steht so nicht in der Frage), drei Grundbücher, eine TE/GO.

Somit darf/kann jeder sein Grundbuch belasten, wie er es für richtig hält.

Was bitte haben die anderen denn mit dem fremden Sondereigentum zu tun?

Und 1/3, kann ja dann nur vom gemeinschaftlichen ET sein, und das wird nicht belastet.

mayacolani 
Beitragsersteller
 26.02.2021, 14:33
@schleudermaxe

Es gibt ein Grundbuch und da stehen wir alle drei drin... sorry, ich bin da echt kein Fachmann - keine Ahnung, was TE/GO ist. :-/

kabbes69  26.02.2021, 17:16
@mayacolani

Schleudermaxe geht von Wohnungseigentum TE= Teilungserklärung. GO habe ich gerade keine Idee.

Ihr habt aber ein Grundbuchblatt und bildet eine Bruchteilsgemeinschaft. Hier kann jeder Eigentümer über sein Eigentum frei bestimmen, hierzu zählt auch den ideelen Anteil als Sicherheit zu hinterlegen. Man kann dies bei der Bildung der Bruchteilsgemeinschaft per Notarvertrag ausschließen - was ihr aber offenbar nicht gemacht habt.

Ich habe aktuell auch eine Sicherungshypothek auf 1/3 Eigentum - welche jetzt nach 15 Jahren bedient wird,  da dass belastete Grundstück verkauft wird.

mayacolani 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 11:21
@kabbes69

Okay, damit kann ich etwas anfangen. Danke!

Es kann sein, dass der beliehene Anteil zwangsversteigert wird. Der Erwerber des Anteils könnte dann für die ganze Immobilie die Teilungsversteigerung beantragen.

Jetzt zu meiner Frage: was passiert, wenn die Grundschuld nicht getilgt werden kann bzw. er nicht liquide ist und die Grundschuld nicht mehr abzahlen kann? Wird dann zwangsvollstreckt?

Dann kann die Bank die Zwangsversteigerung seines Miteigentumsanteils betreiben. Allerdings kann sie auch die Teilungsversteigerung des gesamten Grundstückes betreiben, da dies auch der Miteigentümer könnte (Ausnahme: Die Aufhebung der Gemeinschaft wurde ausgeschlossen).