Der Frau gehört das Grundstück und beide haben darauf ein Haus gebaut - Jetzt droht die Scheidung?
Es scheint soweit zu sein. Die Scheidung wird wohl bald auf der Matte stehen. Jetzt mache ich mir natürlich Sorgen um meine Zukunft.
Hier der Sachverhalt.
Während unserer Ehe hat meine Frau ein Grundstück von ihren Eltern geschenkt bekommen. Damit hatte ich nichts zu tun.
Auf diesem Grundstück errichten wir gerade gemeinsam ein Haus. Weitere Vermögen sind nicht mit angerechnet worden.
Kredit und Hauskaufvertrag wurden gemeinsam unterschrieben. Kredit 330.000 € Grundstückswert ist mit 120.000 als Eigenkapital mit in den Kreditvertrag gegangen.
Nun zu meiner Fragen:
- Kann meine Frau mich vor die (noch unfertige) Türe setzen? Ich vermute ja.
- Kann ich einen Hausverkauf verhindern?
- Muss mich meine Frau ausbezahlen wenn Sie alles haben will oder bin ich nur der Zahlmeister.
In den Unterlagen des Notars (Grundschuld) steht meine Frau als: als Eigentümer und wegen der persönlichen Schuldhaft
Ich stehe mit "persönlich Schuldhaft" angegeben.
Was kann ich machen und was nicht?
Besten Dank für die Infos.
3 Antworten
1. Das Grundstück gehört Deiner Frau.
2. Gem. § 94 BGB gehört alles was mit dem Grund udn Boden verbunden ist, dem Grundstückeigentümer.
3. Das Haus gehört Deiner Frau.
4. Wenn, wie es scheint, das Haus noch nicht fertig ist, dürfte das Haus ja nur unwesentliche mehr Wert sein, als die Finanzierung.
5. Deine Frau muss Dich natürlich von der Schuld entlasten.
6. Sollte die Bank Geld von Dir wollen, kannst Du Dich bei der Nochehefrau, oder dann der geschiedenen Frau Schadlos halten. Ggf. durch Eintragung einer Sicherungshypothek.
7. Einfach raus setzen kann sie Dich nicht, wenn Du dort gemeldet bist, hast Du Zeit Dir eine Wohnung zu suchen.
Das Haus gehört Ihrer Frau alleine zu Eigentum. Ein Verkauf bedarf, falls keine Gütertrennung vereinbart wäre, gemäß § 1365 BGB Ihrer notariellen Zustimmung. Gegenüber der Bank haften sie solidarisch voll aus dem Darlehensvertag und dem im Zusammenhang mit der Grundschuld erklärten selbständigen Schuldversprechen.
So einfach raussetzen dürfte hingegen ein wenig problematisch werden!?!
Das heißt für in meinem bescheidenen Deutsch:
1. Ich darf weiter zahlen, bekomme aber bei einem möglichen Verkauf keine Cent?
2. Ich darf ein Veto einlegen wenn Sie es verkaufen will?
Danke für die qualifizierte Antwort.
Hallo,
da du eh einen Rechtsanwalt für die Scheidung brauchst, wird er dir auch die Details der Vermögenstrennung erklären.