Der Frau gehört das Grundstück und beide haben darauf ein Haus gebaut - Jetzt droht die Scheidung?

3 Antworten

1. Das Grundstück gehört Deiner Frau.

2. Gem. § 94 BGB gehört alles was mit dem Grund udn Boden verbunden ist, dem Grundstückeigentümer.

3. Das Haus gehört Deiner Frau.

4. Wenn, wie es scheint, das Haus noch nicht fertig ist, dürfte das Haus ja nur unwesentliche mehr Wert sein, als die Finanzierung.

5. Deine Frau muss Dich natürlich von der Schuld entlasten.

6. Sollte die Bank Geld von Dir wollen, kannst Du Dich bei der Nochehefrau, oder dann der geschiedenen Frau Schadlos halten. Ggf. durch Eintragung einer Sicherungshypothek.

7. Einfach raus setzen kann sie Dich nicht, wenn Du dort gemeldet bist, hast Du Zeit Dir eine Wohnung zu suchen.

Das Haus gehört Ihrer Frau alleine zu Eigentum. Ein Verkauf bedarf, falls keine Gütertrennung vereinbart wäre, gemäß § 1365 BGB Ihrer notariellen Zustimmung. Gegenüber der Bank haften sie solidarisch voll aus dem Darlehensvertag und dem im Zusammenhang mit der Grundschuld erklärten selbständigen Schuldversprechen.

So einfach raussetzen dürfte hingegen ein wenig problematisch werden!?!


REIGNMAN 
Beitragsersteller
 01.10.2015, 14:10

Das heißt für in meinem bescheidenen Deutsch:

1. Ich darf weiter zahlen, bekomme aber bei einem möglichen Verkauf keine Cent?

2. Ich darf ein Veto einlegen wenn Sie es verkaufen will?

Danke für die qualifizierte Antwort.

Hallo,

da du eh einen Rechtsanwalt für die Scheidung brauchst, wird er dir auch die Details der Vermögenstrennung erklären.