Darf der Hauptmieter über den Kopf der anderen Mitbewohner alleine darüber entscheiden...

6 Antworten

Der Hauptmieter ist Besitzer der Wohnung und kann allein entscheiden, mit wem er einen Untermietvertrag abschließt. Ob es sinnvoll ist, die anderen von der Entscheidung auszuschließen steht auf einem anderen Blatt. Ebenso entscheidet er über den Umfang des Mietvertrages, kann also auch einzelne Untermieter von der Benutzung der Gemeinschaftsräume ausschließen. Auch hier wiederum.....obs Sinn macht......

Die Entscheidungsbefugnis liegt allein beim Hauptmieter.

Du hast ja als Mieter auch kein Mitbestimmungsrecht, an wen der Vermieter eines Hauses seine Wohnungen vermietet. Das ist bei einer Untervermietung nicht anders zu sehen.

Romanovic 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 17:15

Danke!

Privileg des Hauptmieter:

Er darf Monat für Monat voll gegenüber dem Hauptmieter haften. Für die Nebenkosten auch und für eventuelle Schäden durch seine Untermieter auch.

Deswegen nimmt er sich das Recht heraus, darüber zu bestimmen, wer als Untermieter in die Wohnung kommt oder welcher Untermieter beizeiten raus fliegt.

Demokratie ist fehl am Platz, wenn es nur einen Vollhafter gibt. Wer zahlt schafft an, heißt es hier.

Anders wäre es bei einem Mietvertrag, wo jeder Mitbewohner der WG auch als Hauptmieter drin steht. Da haften dann alle gleich und somit geht es nur über Vereinbarungen, denen jeder zustimmen muss oder durch demokratische Abstimmungen. Aber diese Situation ist noch viel schwieriger, wenn es innerhalb der WG nicht stimmt.

Der Hauptmieter ist verantwortlich, dass die Miete zum INhaber kommt und haftet ggf auch dafür wenn ein Untermieter nicht zahlt, oder ein Leerstand zustande kommt.

Wem er dann seinen gemieteten Wohnraum untervermietet ist seine Sache, da er ja auch dafür haftet. Er muss nur immer die Zustimmung des Inhabers haben das Zimmer unterzuvermieten. Ebenso kann er festlegen, was im Mietumfang enthalten ist. ( Bade,- und KOchgelegenheite usw)

Romanovic 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 17:03

Mit anderen Worten, haben die anderen Mitbewohner also kein Mitspracherecht... Und im Konfliktfall darf der Hauptmieter also auch alleine über die gemeinschaftlich genutzten Räume entscheiden... - Das ist jetzt nicht die Antwort, die ich erhofft habe, aber trotzdem vielen Dank! :)

anitari  03.02.2014, 17:15
@Romanovic

Und im Konfliktfall darf der Hauptmieter also auch alleine über die gemeinschaftlich genutzten Räume entscheiden...

Im Mietvertrag darf er das entscheiden/bestimmen.

Eine einmal vertraglich erlaubte Nutzung von Gemeinschaftsräumen darf er nicht so einfach wieder entziehen.

Steht im Vertrag jedoch nichts über die Nutzung von Gemeinschaftsräumen kann er von Fall zu Fall entscheiden.

Geltendes Recht?! Du sprichst nur von Hauptmietern, Mitbewohnern. Eigentlich ist das alles Angelegenheit des oder der Eigentümer zu entscheiden. Auch vorhandene Mietverträge sind ausschlaggebend!

anitari  03.02.2014, 17:08

Eigentlich ist das alles Angelegenheit des oder der Eigentümer zu entscheiden.

In dem Fall Angelegenheit des Besitzers der Wohnung (Hauptmieter).

Romanovic 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 17:08

Verstehe. Wahrscheinlich steht im Hauptmietvertrag, dass der Hauptmieter über die Untermieter entscheiden darf, bin mir aber nicht sicher. Ist auch unwichtig, hatte nur gehofft die Untermieter müssen sich nicht der Willkür des Hauptmieters beugen. Danke!

welche Privilegien hat ein Hauptmieter im Gegensatz zu den anderen Mitbewohnern, die mit dem Hauptmieter einen Untermietvertrag abgeschlossen haben?

Der Hauptmieter allein bestimmt mit wem er einen Vertrag zu welchen Konditionen abschließt und wem er was erlaubt und wem nicht.

Geltendes Recht?

Das deutsche Mietrecht und die Vertragsfreiheit.

Romanovic 
Beitragsersteller
 03.02.2014, 17:13

Ok danke! Dachte es gibt irgendwelche Sonderregelungen, da es ja eine Wohngemeinschaft ist und Hauptmieter und Untermieter zusammen wohnen. Der Hauptmieter handelt engegen den Willen aller Untermieter und ich hatte gehofft man kann da was machen. Wohl leider nicht :(

StupidGirl  03.02.2014, 17:24
@Romanovic

Sinnvoller wäre es sicherlich sich mit den Untermietern zusammen zu setzen, eine WG sollte ja auch funktionieren und möglichst Stress vermieden werden. Einfordern kann man das leider nicht.

anitari  03.02.2014, 18:07
@Romanovic

Den Begriff Wohngemeinschaft kennt das Mietrecht nicht.

Hier wohnen Vermieter und Mieter zusammen.