Mitarbeitergespräch vor Arbeitskollegen
Hallo, darf ein Arbeitgeber ein unangekündigtes Mitarbeitergespräch führen? Und dazu auch noch 2 direkte Arbeitskollegen zum Gespräch bitten, mit der Begründung das es "seine Zeugen" sind?
Dieses Gespräch soll in meine Personalakte vermerkt werden, was kann ich dagegen tun? Dürfen dort direkte Arbeitskollegen von mir dabei sein? Immer war es weniger ein Mitarbeitergespräch, in jedem Satz wurde von Abmahnungen gesprochen usw.
6 Antworten
Habt Ihr einen Betriebsrat? Dann bitte diesen, dass er dabei ist. Ein Mitarbeitergespräch sollte immer unter 4 bzw. 6 Augen stattfinden.
Finde ich sehr unfair.
Direkte Arbeitskollegen haben nichts mit Personalalgesprächen zu tun. Falls man Dich abmahen will, kann man mit Dir vorher ein Gespräch führen und versuchen die Dinge erstmal ohne Abmahnung zu lösen. Aber auch da haben direte Kollegen nichts zu suchen.
Wahrscheinlich wird bei dem Gespräch ein Protokoll gefüht, deshalb solltest Du zu Beginnn sagen, daß Du nicht damit ververstanden bist im Beisam der Kollegen ein Kritikgespräch zu führen.
Lasse Dir dann die Dinge sagen, ohne darauf zu reagieren und bitte um Bedenkzeit darauf zu antworten. Besonders wenn es um eine Abmahnung geht schweige.
Aber in so einem persönlichen Gespräch dürfen doch nicht meine direkten Arbeitskollegen dabei sein oder? Problem ist das der Chef der Betriebsrat ist.. Angestellt habe ich auch nichts. Mir wird nur Arbeitsverweigerung vorgeworfen, nur kam auf die Frage was ich genau gemacht habe nur ein "das darf ich nicht beantworten"
Hallo! Hatte schon mehrere unangekündigte "Mitarbeitergespräche" mit meinem damaligen Chef und einem Kollegen. Ich war voll das Opfer und wurde zugetextet. Dabei ist es um meine Abfertigung gegangen. (war über 11 Jahre in der Fa. ) Nicht so ein tolles Gefühl... Kopf hoch. Wenn´s öfter vorkommt - such dir einen neuen Job, der mehr Spass macht und mit nettem Chef. Hab ich auch gemacht und würde ich auch immer wieder machen...
da hat der arbeitgeber ein recht darauf und abmahnung gibt es nicht ohne grund... die zeugen sind auch berechtigt. sie muessen im zweifelsfall vor gericht auch diewahrheit sagen...