Mitarbeitergespräch: 2 gegen 1 legitim?

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Da hast du eine Stuation vor dir, die für viele ALG2-Empfänger bereits Alltag ist!

Zwar haben letztere ein gesetzliches Recht auf einen Beistand, aber das wird von vielen JC's nachweislich ignoriert.

Was Verharzte dann machen ist folgendes: Sie erklären direkt nach der Begrüßung, ein schriftliches Gedächtnisprotokoll zu führen. Die Stichpunkte dazu machen sie bereits WÄHREND des Gesprächs.

Und dies Protokolle haben schon in zahllosen Sozialgerichtsverfahren Wirkung entfaltet... die Richter haben den JC's schon oft gehörig in den Allerwertesten getreten mit ihren urteilen.

DU werde sofort (!) Mitglied bei der Gewerkschaft. Gehe mit einem Notizblock zum Gespräch. Auf diesem hast du bereits notiert: Mitarbeitergespräch, angekündigt am xxxx von xxx mündlich/schriftlich. Beginn XXX Uhr. Anwesend: Du (Voller Name), Chef (Voller Name und Position im betrieb), Stellvertreter (Name und Position).

Und dann in Stichpunkten der Inhalt des Gesprächs, Punkt für Punkt. Äußerungen, die unter die Gürtellinie gehen oder sonstwie dubios sind, direkt notieren, freundlich (!) lächelnd nachfragen: Habe ich das richtig verstanden, Sie sagten eben, ich wäre zu unfähig/zu doof......."

JEDEN Vorwurf, jede Anweisung mit kritzeln. Nicht im Wortlaut, aber die wichtigen Worte....ergibt eine Folge von Substantiven ohne jede erkennbare Grammatik/Rechtschreibung... aber das ist eh nur die Kladde.

Einfach nur zuhören, mit schreiben. Erst wenn man dich nach deiner Meinung fragt, ganz ruhig für Komplimente bedanken (Sie haben am sowieso gute Arbeit geleistet, aber.... der erste Satzteil ist ein Kompliment, dafür bedanken). Dann zu den Vorwürfen sagen, dass du das anders siehst, aber gerne eine nacht darüber schlafen möchtest, bevor du Stellung nimmst. Sprich, du bittest für deine reaktion um einen Folgetermin!

Dabei absolut sachlich bleiben,auf gar keinen fall auf provokationen reagieren. Sprich, eiskalt bleiben, Mimik beherrschen, Klappe halten, lächeln. Das ist sehr sehr schwer, aber die einzige Chance.

NICHTS zusagen, NICHTS unterschreiben, denn du möchtest das eine nacht überdenken.

NACH dem gespräch kann dir ja, sollte es negatov gewesen sein, "furchtbar schlecht werden", verschwinde mehrmals in kurzen zeitabständen rennend Richtung Klo, dann bitte wegen Würfelhustens um freistellung. Geh zum ASrzt, sag dem, du hattest ein negativ verlaufendes gespräch mit dem Chef und hättest danach als Folge mehrfach erbrochen...dann bekommst nen gelben Schein für den einen tag.

So, und nun schreibe das protokoll ins reine, kontakte die gewerkschaft. Frage,w as du gegen diese oder jene Schikane unternehmen kannst, was der Chef von den angekündigten Sachen darf udn was nicht.

Frage nach Rechtsgrundlagen. Nutze Online-Anwaltsdienste, auch wenn die geld kosten.

Und dann schreibe ein zweites Protokoll für dich zu jedem einzelnen Punkt. Also Aussage des Chefs und deine Antwort MIT Hintergrund.

Beispiel: Sie wollen mich zur Filiale X versetzen mit einer Anpassung des Gehaltes nach unten. Das widerspricht dem geltenden Vertragsrecht. Das entspricht einer Änderungskündigung, der ich nicht zustimme.

Kommt es nun zur Kündigung, dann kannst du mit den gedächtnisprotokollen zB dem Arbeitsamt nachweisen, dass es kein selbst verschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes ist. Und du kannst die Protokolle vor dem Arbeitsgericht verwenden, wo du selbstredend gegen die Kündigung vorgehst.

So ungefähr könnte es laufen. Nicht kuschen, aber auch nicht frech werden. einfach nur ganz ruhig auf dem bestehen, was dir nach Recht und Gesetz zusteht.

Allein tu dir das nicht (nochmal) an. Nimm einen Mitarbeiter mit, eine sachliche Person, es kann auch jemand aus der Familie sein. Du brauchst diese Rückendeckung, denn du erwartest ja bereits Unangenehmes. Was da bereits vorgefallen ist, ahne ich nur, und du solltest dir einen Stellungswechsel überlegen und anstreben. Das Gespräch selbst sollte protokolliert werden, mach dir Notizen, das kann sehr bedeutend sein für evtl. weitergehende Angelegenheiten, falls es vor Gericht geht. Auch solltest du bei der Gewerkschaft anfragen, die helfen auch weiter und werden dir jemanden zur Seite stellen, dich zumindest ausführlich beraten, was du dir anhören musst und was nicht. Persönliche Angriffe und Beleidigungen sind schon mal nicht angemessen und gehören nicht in ein Mitarbeitergespräch.

Hallo, das ist eine schwierige Situation, zumal du die schon öfter hattest. Du solltest dir unbedingt überlegen aus dem Betrieb auszuscheiden. Amr besten kündigen lassen wegen ALG... Ich selbst bin Pflegedienstleitung und solche Gespräche werden bei uns meist protokolliert. Wenn dein Chef das nicht von sich aus macht, würde ich eine neutrale Person aus dem Unternehmen bitten dies zu tun, z.B. jemand aus der Lohnbuchhaltung oder dem Sekretariat. Und das ist keine Schwäche, sondern professionell und dienst der Absicherung für alle. Somit sollte dein Chef auch nichts dagegen haben. Du solltest eine Kopie erhalten und nimm dir ggf. einen Anwalt. Hier wäre eine Rechtsschutzversicherung gut... Alles Gute und vielleicht hast du ein Feedback für uns wenn alles überstanden ist?

Hallo,

Du kannst eine Person deines Vertrauens mitnehmen.

Besonders da bereits vorhergehende Gespräche mit Schikane da waren. Wenn Du einen Zeugen mitnimmst, bedeutet das nicht, dass Du kein Durchsetzungsvermögen hast, sondern nur das Du Dich absichern willst. Das kannst Du Deinem Chef auch so sagen, das ist Selbstbewusstsein.

Du kannst Dir auch einen Stift und Block mitnehmen und Notizen machen.

Viel Erfolg

stelari  14.12.2012, 05:47

Du kannst eine Person deines Vertrauens mitnehmen.

und aufgrund welcher Basis legitimierst du das? Wenn es keinen Betriebsrat / Personalrat / Vertrauensmann gibt, besteht kein Anspruch auf eine Begleitperson.

helmutgerke  14.12.2012, 05:55
@stelari

und aufgrund welcher Basis legitimierst du das?

stelari, das basiert sicherlich auf der gleichen Basis wie dein Vorschlag mit dem Handy, zwecks Sprachaufzeichnung auf den Tisch legen.

sunn123i  14.12.2012, 09:21
@stelari

Stimmt, es gibt kein gesetzliches Recht. Sorry

Wenn der Vorgesetzte zu einem Gespräch bittet, dann kann man anlässlich der Einladung fragen, ob eine Vertrauensperson zum Gespräch hinzugezogen werden darf. Sollte es zu diesem Punkt bereits zu unterschiedlicher Auffassung kommen, dann im Klartext bitten, die Gesprächspunkte zur Vorbereitung doch vorab zu benennen. Diese notiere man sich und nur zu diesen sollte man sich im Gespräch nach Aufforderung äußern. Es ist im übrigem legitim, wenn anlässlich des Gespräches handschriftliche Aufzeichnungen angefertigt werden.

Statt eines positiven Effektes führen häufig Mitarbeitergespräche zu Konfliktsituationen. Zum einen basiert das auf der Tatsache, dass der Mitarbeiter sich Chef und Stellvertretung alleingestellt ausgesetzt füllt. Zum weiteren, dass man als Mitarbeiter die Darstellungen des Vorgesetzten gleich mit seiner eigenen Version „rechtfertigen“ will. Zuhören auf beiden Seiten des Tisches ist erforderlich.

Fachlich bezogene Kritik darf der Vorgesetzte jederzeit gegenüber dem Mitarbeiter anbringen. Der Mitarbeiter kann sich diesem annehmen und sollte zunächst tunlichst nur nach Aufforderung dazu Stellung beziehen.

Wenn in einem Gespräch der Eindruck entsteht, dass es zu Schikane ausartet, dann ist das klar zu äußern. Entweder findet man dann auf die Sachebene zurück oder beendet das Gespräch.