Abmahnung vom Arbeitgeber wegen Russisch sprechen während Pause?
Also ich habe eine Frage. Es geht um eine außergewöhnliche Abmahnung.
........ wir erteilen Ihnen eine Abmahnung wegen grobem Verstoß gegen die Arbeitsanweisung. Sie haben heute während Ihrer Pause russisch gesprochen! Wir haben Sie nun mehrmals darauf hingewiesen, dass das Sprechen der russischen der russischen Sprache während der Arbeitszeit als auch in der Pause strikt untersagt ist. Unsere Landessprache ist Deutsch............. Ab Mitte Juli werden wir Sie regelmäßig in Ihren Deutschkenntnissen überprüfen. Bitte bereiten Sie sich entsprechend vor. Das steht in der Abmahnung von einer Zeitarbeitfirma. Mir ist eine professionelle Meinung sehr wichtig.
4 Antworten
Ich denke nicht, dass es primär um die Sprache geht, sondern um die Loyalität zum Arbeitgeber. Scheinbar befürchtert der Arbeitgeber. dass du in der Pause auf russisch über ihn oder die Arbeit lästerst, was das Betriebsklima gefährden kann. Wenn er dazu Grund haben kann, dann ist es wahrscheinlich möglich, dass er dir das russisch Sprechen verbieten kann, denn es ist im Sinne des Betriebsklimas in seinem Interesse, dass er nicht hinter seinem Rücken hintergangen wird. Ich denke, dass wir hier zu wenig Details wissen, um hier eine verbindliche Aussage treffen zu können.
Du kannst in Deiner Pause reden wie und mit wem Du willst, bei der Arbeit ist das sicherlich anders zu beurteilen, weil Dich andere, die kein russisch können, nicht verstehen.
Wenn Du die Abmahnung aus der Personalakte entfernt haben möchtest wird, wenn ein Gespräch mit dem Vorgesetzen nichts bringt, der Gang zum Rechtsanwalt unumgänglich sein. Der kostet Geld, musst Du selbst wissen ob sich das überhaupt lohnt wegen einem Job bei einer Zeitarbeitsfirma, die sind doch meistens sowieso geizig mit der Bezahlung.
Da fürchtet jemand, dass jemand vor seinen Augen etwas heimlich macht. z.B. Lästern oder oder andere ehrenrührige Dinge sagt. Besonders, als Vorgesetzter fühlt er sich dann ausgebootet. Er will wissen, was vorgeht und sieht es als Vertrauensbruch.
Dann möchte er auch gerne ein gewisses sprachliches Niveau im Geschäft haben.
Doch ob dies sich sogar auf die Pause erstrecken darf weiß ich nicht, da die Pause ja eigentlich keine Arbeitszeit ist.
Sofern sich der Fragesteller im Betrieb bzw. im Betrieb des Entleihers aufhält, könnte sich die ZA-Firma evtl. auf ihr Hausrecht berufen, aber während der Pause muss er ja nicht anwesend sein - er kann die Betriebsgelände verlassen...
Hallo,
lies mal hier:
gruß