Bewerbung mit Abmahnung
Hallo, habe Anfang des Jahres eine Abmahnung bekommen, kann ich mich jetzt überhaupt noch intern bewerben, ohne dass der neue Chef davon mitbekommt? Oder bekommt er automatisch Einblick in meine Personalakte? Weil wenn dem so ist wäre es ja besser das im Vorfeld aktiv anzusprechen. Wie seiht es bei externen Bewerbungen aus? Steht die Abmahnung direkt/indirekt in der Beurteilung?
4 Antworten
Schon alleine Deine Überlegung Dich beruflich zu verändern zeigt, dass Du etwas anderes machen willst, also bewerb Dich. Was hast Du zu verlieren? ICh habe x-Arbeitszeugnisse gelesen, aber von einer Abmahnung stand nie etwas drin. Sicherlich beurteilt der Arbeitgeber Deine Leistung, Dein Verhalten und schildert das Verhältnis zu Betrieb, Kollegen und Vorgesetzten, aber das Wort Abmahnung wird nicht erscheinen. Ich würde mich in jedem Fall auf eine andere Stelle bewerben! Viel Erfolg
"Abmahnungen werden ausschließlich in der Personalakte des Arbeitnehmers geführt. In dem Arbeitszeugnis dürfen Abmahnungen nicht erwähnt werden."
Aus http://www.steinwedel.de/arbeitsrecht/arbeitszeugnis7.html
So eine Personalakte waere ziemlich sinnfrei, wenn es nicht ginge, oder? :)
Natuerlich fliesst eine Abmahnung in ein Zeugnis ein.
Nein das brauchst du nicht erwähnen warum den auch. Sag einfach du willst dich verändern und du verdienst zu wenig.
???