Grundsicherung: Musst man beim Amt ALLE Sparkonten angeben?
Ich beziehe Grundsicherung mit Mehrbedarf, und werde alle Halbjahre vom Amt dazu aufgefordert, all meine Auszüge von den letzten 3 bis 6 Monaten ihnen zukommen zu lassen. Und zwar von allen vorhandenen Konten versteht sich. Müsste ich also auch das Konto meines Onkels als solches mit angeben? Ich mein, ich habe mir davon des öfteren schon von meiner Schwester was abheben lassen, der mein Onkel seine Karte (oder was immer auch das sein soll) für den Zugriff darauf überlassen hat. (Das Sparbuch hat er extra für uns eingerichtet, laufen tut es aber über seinem Namen) Das davon abgehobene Geld hab ich dann meinem eigenen Sparbuch gutgeschrieben. Nur um das mal außerdem gesagt zu haben.
Sollte ich das Sparkonto meines Onkels also auch als "vorhandenes Konto" offenlegen? Falls ja, wird es glaub ich schwer in so kurzer Zeit an die entsprechenden Auszüge zu kommen, da ich meine Schwester nicht bei mir in der Nähe wohnen habe. Außerdem ist bislang vom gemeinten SB nur was abgehoben worden, und nie darauf eingezahlt (ok, abgesehen von der ganzen Summe, die schon von anfang an da drauf ist, gleich ganz zu Anfang von ihm darauf gepackt wurde natürlich).
8 Antworten
Ja, alle Sparkonten die auf deinen Namen laufen. Nicht die Konten deiner Familienangehörigen. Auch wenn du Zugriff darauf hast. Diese Konten gehören dir nicht. Du oder deine Schwester dürfen da nur Geld abbuchen. Das ist ein Unterschied.
Du muss nur dein Konto angeben, also die die auf deinen Namen läuft. Anderseits kann es natürlich passieren, dass man das als Einnahme anrechnet, wenn diese Kontoauszüge verlangt werden und du zu der Zeit im Leistungsbezug warst. Es kann durchaus passieren, dass die nachfragen, woher du das Geld hast, zu mal es eine größere Summe ist.
Hallo,
also ohne dir einen rechtlichen Hinweis oder Beratung zu geben. Ich würde niemals etwas derartiges offen legen. Nur die eigenen Konten, mehr geht die auch absolut nichts an. Das Konto deines Onkels läuft auf seinen Namen, somit haben die auch kein Recht, Auszüge davon zu erhalten. Selbst wenn du noch nebenbei 10 Konten auf deinen Namen haben solltest, wer soll das bitte mitkriegen?
Aber das von jemand anderen musst du meines Wissens nach definitiv nicht offen legen.
Du würdest dich wundern, was alles rauskommen kann. Würd das nicht riskieren, es nicht anzugeben, wenn das auf den eigenen Namen läuft. Aber das Konto vom Onkel muss natürlih nicht angegeben werden.
Nicht für die Zeit vor dem Antrag, da geht sie das gar nix an. Und interessiert auch nicht. Nur in Zukunft mußt du Einkünfte erklären, für die Dauer des Bezugs von ALG2 oder Grundsicherung.
Nur deine Konten oder die Konten der Bedarfsgemeinschaft. Dein Onkel hat damit nix zu schaffen.
Nein. Es läuft ja nicht auf Deinen Namen.
Naja, die werden sich schon wundern, wenn sie ein blick auf die Auszüge/Umsätze meines (eigenen) Sparkontos werfen würden, und sich fragen, woher ich das haben soll. Oder?