Konto geplündert von einem Erben (mit Vollmacht) bevor der Erblasser im Krankenhaus gestorben ist

3 Antworten

sie sagt einfach, sie hat den größten teil des geldes vor seinem tod abgehoben und deshalb ist es ihr geld.

Tatsächlich muss die Vollmachtnehmerin nachweisen, dass die Verfügungen für den Kontoinhaber getätigt wurden (Verwedungsnachweis). Kann sie das nicht, wäre dies als Schenkung zu bewerten und dem Nachlass hinzugrechnet zur hälftigen Pflichttelsquote auszugleichen.

behauptet nun auch noch das sie mit unserem vater vereinbart hätte die kaltmiete nach seinem tod wieder zurück zu erhalten und das wären diese 12050 euro (sie hat keine schriftliche vereinbarung mit meinem vater).

Dies wäre auch mündlich wirksam, sofern es einen Zuegen dieser Verinbarung gäbe und der Vater gesundheitlich zu einer derart bewussten Erklärung fähig gewesen wäre. Andernfalls kann sie viel behaupten.

ich kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist. kann mir jemand weiterhelfen.

Ich mir unter diesen Voraussetzungen auch nicht. Mein Rat: Beantrage beim Nachlassgericht Nachlassverwaltung, dann übernehmen andere die Nachlassregelung und ihre Mätzchen haben ein Ende :-O

G imager761

Wenn eine Vollmacht erteilt wurde, sind alle Bankabhebungen vor dem Tod des Vaters rechtens. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

imager761  27.11.2014, 08:53

Dass die Bank nicht haftet, ist unstreitig. Allerdings darf mit Bankvollmacht nur für den Kontoinhaber verfügt oder nach dessem Willen gehandelt werden, insofern kann die Bevollmächtigte das Geld nicht einfach behalten und Gründe erfinden, warum denn wohl doch :-O

Dani1503  27.11.2014, 10:00
@imager761

Du kannst aber nicht nachweisen, dass deine Schwester nicht im Sinne deines Vaters gehandelt hat.

So traurig es ist, aber in diesem Fall würde ich doch vorschlagen einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Erbschaftsstreitigkeiten sind am besten beim Rechtsanwalt aufgehoben der sich auskennt und genau weiß, was wem zusteht und wie jeder zu seinem Recht kommt. Schade, wenn das in der eigenen Familie der Fall ist aber anders geht es wohl nicht.

powerseller 
Beitragsersteller
 01.03.2015, 21:03

ja ich hab in der zwischenzeit auch meinen rechtsanwalt damit beauftragt....leider konnte mir das nachlassgericht nicht weiterhelfen....