Konto geplündert von einem Erben (mit Vollmacht) bevor der Erblasser im Krankenhaus gestorben ist
hallo zusammen,
ich hoffe sie wissen rat. mein vater hatte anfang januar 2014 einen schweren schlaganfall an dem er am 07.02. 2014 verstarb. meine schwester hatte eine bankvollmacht. ich muss dazu sagen, mein vater hatte bis dato immer seine bankgeschäfte selbst erledigt. er war also nicht entmündigt oder ähnliches. er hatte nur für den notfall meiner schwester diese vollmacht gegeben. während mein vater im krankenhaus war hat meine schwester von den sparbüchern insgesamt 12050 euro abgehoben. natürlich ohne sein wissen da er ja schwer krank im krankenhaus lag. normalerweise stünde mir ja als sein sohn die hälfte der 12050 euro zu. meine schwester rückt aber nichts raus. sie sagt einfach, sie hat den größten teil des geldes vor seinem tod abgehoben und deshalb ist es ihr geld. weiterhin hat sie mir ihr mietbuch vorgelegt wo sie jeden monat die miete in bar an meinen vater gezahlt hat (wir wohnen alle im gleichen haus, elternhaus das wir auch geerbt haben) und behauptet nun auch noch das sie mit unserem vater vereinbart hätte die kaltmiete nach seinem tod wieder zurück zu erhalten und das wären diese 12050 euro (sie hat keine schriftliche vereinbarung mit meinem vater). für mich ist meine schwester total abgebrüht und verlogen. ich kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist. kann mir jemand weiterhelfen. ich würde mich sehr freuen. vielen dank im voraus.
gruß
peter
3 Antworten
sie sagt einfach, sie hat den größten teil des geldes vor seinem tod abgehoben und deshalb ist es ihr geld.
Tatsächlich muss die Vollmachtnehmerin nachweisen, dass die Verfügungen für den Kontoinhaber getätigt wurden (Verwedungsnachweis). Kann sie das nicht, wäre dies als Schenkung zu bewerten und dem Nachlass hinzugrechnet zur hälftigen Pflichttelsquote auszugleichen.
behauptet nun auch noch das sie mit unserem vater vereinbart hätte die kaltmiete nach seinem tod wieder zurück zu erhalten und das wären diese 12050 euro (sie hat keine schriftliche vereinbarung mit meinem vater).
Dies wäre auch mündlich wirksam, sofern es einen Zuegen dieser Verinbarung gäbe und der Vater gesundheitlich zu einer derart bewussten Erklärung fähig gewesen wäre. Andernfalls kann sie viel behaupten.
ich kann mir nicht vorstellen das dies rechtens ist. kann mir jemand weiterhelfen.
Ich mir unter diesen Voraussetzungen auch nicht. Mein Rat: Beantrage beim Nachlassgericht Nachlassverwaltung, dann übernehmen andere die Nachlassregelung und ihre Mätzchen haben ein Ende :-O
G imager761
Wenn eine Vollmacht erteilt wurde, sind alle Bankabhebungen vor dem Tod des Vaters rechtens. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.
Du kannst aber nicht nachweisen, dass deine Schwester nicht im Sinne deines Vaters gehandelt hat.
So traurig es ist, aber in diesem Fall würde ich doch vorschlagen einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Erbschaftsstreitigkeiten sind am besten beim Rechtsanwalt aufgehoben der sich auskennt und genau weiß, was wem zusteht und wie jeder zu seinem Recht kommt. Schade, wenn das in der eigenen Familie der Fall ist aber anders geht es wohl nicht.
ja ich hab in der zwischenzeit auch meinen rechtsanwalt damit beauftragt....leider konnte mir das nachlassgericht nicht weiterhelfen....
Dass die Bank nicht haftet, ist unstreitig. Allerdings darf mit Bankvollmacht nur für den Kontoinhaber verfügt oder nach dessem Willen gehandelt werden, insofern kann die Bevollmächtigte das Geld nicht einfach behalten und Gründe erfinden, warum denn wohl doch :-O