rente vom verstorben vater abgehoben?

11 Antworten

Hallo,

bei der DRV anrufen, die Versicherungsnummer des verstorbenen sagen, ggfls, mit Sterbeurkunde vorlegen, das Dilemma mitteilen und die Rückzahlung (auch in Raten möglich) vereinbaren.

Keine Strafe, es würde höchstens eine Vollstreckung erfolgen, wenn nicht zurückgezahlt wird.

beste grüße

Dickie59

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
tofastforyoo 
Beitragsersteller
 03.10.2018, 17:08

die DRV wurde informiert und auch direkt gesagt was passiert ist und auch gesagt man möchte eine ratenzahlung, wir waren uns nur nicht sicher ob es eine straftat ist

Muss sie nicht. Dafür hat sie ja die Vollmacht.

Ich hab die Beisetzungsrechnung auch vom Konto meiner verst. Mutter überwiesen.

Dann haben wir Geld dagelassen falls doch noch was kommt, das wir beim Durchsehen der Kontoauszüge übersehen haben. Dann das Konto nach der endgültigen Kündigung der WHG geschlossen.

tofastforyoo 
Beitragsersteller
 02.10.2018, 21:51

ok also ist es nur eine rückzahlung in der höhe?

okieh56  02.10.2018, 23:54
@tofastforyoo

Genau. Eine Straftat ist das nicht. Sie muss die zu viel gezahlte Rente nur zurückzahlen.

wir wollen aber wissen ob es da rechtlich gesehen strafen gibt.

Ein Rentenanspruch besteht nur bis zum Tod des Beziehers. Deshalb ist es eindeutig ein strafbarer Tatbestand, danach noch Geld, das später ausbezahlt wurde, abzuheben. Beerdigungskosten sind prinzipiell von Hinterbliebenen zu bezahlen und nicht vom Verstorbenen. Das Verhalten deiner Freundin kann auch zu einer Gefängnisstrafe führen.

Am besten einigt ihr euch mit der Rentenversicherung, wie ihr das Geld zurückzahlen könnt. Meist sind die nicht so stur, wenn man freiwillig das mit ihnen bespricht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
InderRuhe  03.10.2018, 19:48

Und das hast du im Studium gelernt? Magst du dann bitte auch die einschlägigen Gesetze kommentieren?! Was du schreibst ist schlicht: falsch.

josef050153  04.10.2018, 10:38
@InderRuhe

Gut, was ist daran falsch?

Welche Unterschlagung soll vorliegen, wenn man für den Kontoinhaber Besattungskosten vom Konto abhebt?

Der Rentenversicherung ist es egal, ob ihr zu Unrecht überwiesenes Geld ausgegeben wurde, solange es zurückbezahlt würde.

Den etwaigen Miterben gehört es nicht, weil erst Nachlassverbindlichkeit Beerdigung zu bezahlen war, bevor Erbe ausbezahlt würde.

Solange man also die Abbuchung durch Rechnung des Bestatters als rechtmäßig nachweisen könnte, hat deine Freundin alles richtig gemacht :-O

G imager761

Das Geld hat der Verstorbene erhalten. Daher muss sich die Rente an den Erben wenden. Gibt es keinen "Pech" gehabt.

Strafen gibt es da keine - es bestand ja eine Vollmacht.