rente vom verstorben vater abgehoben?
hallo ich hatte hier schon mal gefragt für eine freundin.
folgender fall ist passiert der vater einer freundin ist verstorben,
die rentenversicherung hat noch für den folge monat gezahlt,
auf dem konto des verstorben wurden abbuchen inform von lastschriften getätig.
meine freundin hat geld abgehoben für die beerdigung und dieses geld schon ausgegeben.
die rente war vor 2004 somit immer für den folge monat.
wir haben schon herrraus gefunden das sie das geld zurück zahlen muss, wir wollen aber wissen ob es da rechtlich gesehen strafen gibt, da sie das geld abgehoben hat.
sie hatte eine vollmacht für das konto.
vllt kann uns wer weiter helfen?
ps. kommentare wie wie kann man das geld eines toten nehmen, sind unangebracht wenn man die hintergründe nicht kennt.
11 Antworten
Hallo,
bei der DRV anrufen, die Versicherungsnummer des verstorbenen sagen, ggfls, mit Sterbeurkunde vorlegen, das Dilemma mitteilen und die Rückzahlung (auch in Raten möglich) vereinbaren.
Keine Strafe, es würde höchstens eine Vollstreckung erfolgen, wenn nicht zurückgezahlt wird.
beste grüße
Dickie59
die DRV wurde informiert und auch direkt gesagt was passiert ist und auch gesagt man möchte eine ratenzahlung, wir waren uns nur nicht sicher ob es eine straftat ist
Muss sie nicht. Dafür hat sie ja die Vollmacht.
Ich hab die Beisetzungsrechnung auch vom Konto meiner verst. Mutter überwiesen.
Dann haben wir Geld dagelassen falls doch noch was kommt, das wir beim Durchsehen der Kontoauszüge übersehen haben. Dann das Konto nach der endgültigen Kündigung der WHG geschlossen.
Genau. Eine Straftat ist das nicht. Sie muss die zu viel gezahlte Rente nur zurückzahlen.
wir wollen aber wissen ob es da rechtlich gesehen strafen gibt.
Ein Rentenanspruch besteht nur bis zum Tod des Beziehers. Deshalb ist es eindeutig ein strafbarer Tatbestand, danach noch Geld, das später ausbezahlt wurde, abzuheben. Beerdigungskosten sind prinzipiell von Hinterbliebenen zu bezahlen und nicht vom Verstorbenen. Das Verhalten deiner Freundin kann auch zu einer Gefängnisstrafe führen.
Am besten einigt ihr euch mit der Rentenversicherung, wie ihr das Geld zurückzahlen könnt. Meist sind die nicht so stur, wenn man freiwillig das mit ihnen bespricht.
Und das hast du im Studium gelernt? Magst du dann bitte auch die einschlägigen Gesetze kommentieren?! Was du schreibst ist schlicht: falsch.
Gut, was ist daran falsch?
Welche Unterschlagung soll vorliegen, wenn man für den Kontoinhaber Besattungskosten vom Konto abhebt?
Der Rentenversicherung ist es egal, ob ihr zu Unrecht überwiesenes Geld ausgegeben wurde, solange es zurückbezahlt würde.
Den etwaigen Miterben gehört es nicht, weil erst Nachlassverbindlichkeit Beerdigung zu bezahlen war, bevor Erbe ausbezahlt würde.
Solange man also die Abbuchung durch Rechnung des Bestatters als rechtmäßig nachweisen könnte, hat deine Freundin alles richtig gemacht :-O
G imager761
Das Geld hat der Verstorbene erhalten. Daher muss sich die Rente an den Erben wenden. Gibt es keinen "Pech" gehabt.
Strafen gibt es da keine - es bestand ja eine Vollmacht.
ok also ist es nur eine rückzahlung in der höhe?