Mit Schwerbehinderten Ausweis mit dem Buchstaben B Kostenfrei Taxi fahren?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo nil10, es gibt für den Buchstaben G !(für gehbehindert) im Ausweis auf Antrag! beim Sozialreferat ein bestimmtes Kontingent (im Fall meines Bekannten ca. 200.-€, monatl.), welches der Inhaber verfahren darf. Taxifahrten von und zum Arzt muss dieser verordnen. Die Taxiquittung muss p e i n l i c h genau ausgefüllt sein! Der Taxler muss aber erst einmal b a r bezahlt werden. Nach einem Abrechnungszeitraum wird unter Vorlage der Quittungen mit dem Soz.referat (Sozialamt) abgerechnet; der Ausweisinhaber bekommt dann eine Überweisung. Ob dieser Betrag auch für alle anderen privaten Fahrten gilt, weiß ich n i c h t ! Ebenso wenig kann ich Dir zum Buchstaben B sagen. Aber das wirst ja 'rauskriegen.... Gruß..

nil10 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 13:03

Vielen dank für die info liebe grüße

Meines Wissens nach hast Du lediglich das Recht, bei entsprechender Zuzahlung (30 € im Halbjahr bzw. 60 € pro Jahr) ÖFFENTLICHE Verkehrsmittel des Nahverkehrs sowie die der DB zu nutzen. Ein Taxiunternehmer ist aber ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Er KANN Dir entsprechende Rabatte einräumen, muß es aber nicht. (Wie beispielsweise bei einigen Ausflugsfahrten üblich)

Aber daß die Kosten hier die Krankenversicherung übernimmt, ist mir neu.

Hallo nil10,

der Buchstabe "B" bezieht sich nur auf Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln wie Stadtbahn, S-Bahn, Bus, etc.

Mein Großvater hatte als er noch lebte auch den Buchstaben B auf dem Ausweis - dadurch konnte ich mit ihm kostenlos Bahn fahren, musste kein extra Ticket ziehen!

Habe dazu auch Folgendes gefunden:

Merkzeichen B - Notwendigkeit ständiger Begleitung -

"Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen (bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen "G", "Gl" oder "H"vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind. Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein- und Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsstörungen (z. B. bei Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind."

http://www.versorgungsaemter.de/Schwerbehindertenausweis_Merkzeichen_B.htm

Das sich dies angeblich auch auf Taxifahrten bezieht, kann ich mir nicht vorstellen. Das Einzige: Wenn man zu einem Arzttermin fährt, dann übernimmt in bestimmten Fällen die Krankenkasse diese Krankenfahrt! Aber auch nur für eine bestimmte Anzahl!

Liebe Grüße

ichausstuggi

nil10 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 12:27

Vielen Dank für die info.

Liebe Grüße

ob alle fahrten, glaub ich nicht. aber eine gewisse anzahl im quartal das stimmt schon.

nil10 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 12:08

vielen dank

Soweit ich weiß, muss man einmalig im Jahr eine Wertmarke kaufen. Kennzeichen "B" bedeutet, dass dann im öffentlichen Nahverkehr (Bus, Bahn) eine Begleitperson kostenlos mitfahren kann. Für Taxen gilt das nicht.

Für Fahrten zum Arzt werden die Kosten mit dem Taxi evtl. übernommen. Erkundige dich bei Deiner Krankenkasse.

nil10 
Beitragsersteller
 14.07.2012, 12:14

kaufen muss man die nicht musste ich zumindest nicht, ich musste es beantragen