Trotz Studententicket 65 Euro Schwarzfahrgeld zahlen?
Hallo,
folgende Geschichte: ich wurde in Frankfurt in der s Bahn kontrolliert und habe mein Studententicket vorgezeigt, welches in ganz Hessen gültig ist. Hatte leider vergessen zum neuen Semester den Ausweis aktualisieren zu lassen so dass er bis September gültig ist. Also habe ich direkt einen Schwarzfahrschein mitbekommen, mit einer Gebühr von 60€. Mir wurde jedoch gesagt, wenn ich den aktualisierten Studentenausweis vorzeige, würde man die Gebühr auf 7€ herabsetzen, hatte zwar meine Immatrikulationsbescheinigung auf dem Handy, aber das schien nicht zu zählen. Durch Studium Arbeit etc. war ich die letzte Woche ziemlich busy und kam nicht dazu meinen Ausweis aktualisieren zu lassen und dann noch zu irgendeiner Behörde zu fahren, um die 7€ zu begleichen. Das wollte ich nun endlich erledigen, da hatte ich schon eine Mahnung im Briefkasten, welche mich auffordert bis zum 30.05 65€ zu zahlen. Ich rief also die Nummer auf dem Schreiben an und fragte nach. Die Frau am Telefon erklärte mir ziemlich unberührt, dass da nun nichts mehr zu machen sei, ich wäre nunmal schwarz gefahren und müsse jetzt halt die 65€ zahlen. Natürlich bin ich ziemlich sauer, für eine Studentin sind auch 65€ nicht wenig Geld und ich bin ja als immatrikulierte Studentin nicht schwarz gefahren, sondern höchsten ohne Ausweis. Ich würde schließlich auch 12 € ( Mit Mahngebür ) zahlen, aber ich finde es unfair, dass da jetzt wirklich kein Unterschied mehr gemacht wird. Hatte schonmal eine ähnliche Situation und weiß was man machen könnte um dagegen vorzugehen?
Danke
8 Antworten
Also in §9 BefBedV steht nur dass man einen gültige Fahrkarte vorzeigen muss, nicht die dazugehörige gültige Berechtigung um diesen zu erhalten
https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html
Wenn du jetzt streitlustig bist und das Gesetz wörtlich auslegen willst .... ;).
Steht aber genau das gleiche drin. Der Fahrausweis muss vorgezeigt werden, die berechtigung für den Fahrausweis jedoch nicht. Könnte jedoch noch in den AGB geregelt sein.
Was ein gültiger Fahrausweis ist, bestimmt der Tarif, und darin ist auch geregelt, ob in bestimmten Fällen zusätzlich ein bestimmter Ausweis, Berechtigungsnachweis o.ä. vorzuzeigen ist.
Tja, so einfach ist das wenn man zu Ende liest. Aber manche kommen halt über den erstbesten § nicht hinaus.
Mist! Ich habe auch immer so viel zu tun … aber dennoch gilt: Frist ist Frist. Meines Erachtens hast Du schon das Mögliche getan und nochmals um Nachsicht gebeten. Hat nicht gewirkt, jetzt steht die Zahlung an.
Ja, als Student hätten mir 65€ auch weh getan – aber merkwürdig: 65€ „verschwenden“ tut mir immer noch weh, auch wenn meine Ressourcen jetzt deutlich größer sind.
Als Studentin wirst Du auch im Berufsleben später einer eher verantwortungsvolleren Aufgabe nachgehen – da werden Fristen nicht minder wichtig sein und ein Pardon wird es erst recht nicht mehr geben.
Sorry, aber: Rege Dich ab und zahle.
Wieso Ungerecht? Du hattest Zeit, den Ausweis nachzureichen. Dem bist du nicht nachgekommen
er beschwert sich an der falschen Stelle
Persönliches Pech; eine Art Lebenserfahrung
wow deutsche Bahn gibt euch hm
das ist nicht unfair. für dich gelten die gleichen regeln wie für alle anderen auch.. zeitmanagement ist das zauberwort.
Dir wurde eine Frist gesetzt, deine Fahrberechtigung nachträglich zu beweisen. Die hast du nicht genutzt. Dann musst du eben die vollen 60 € zahlen, und 5 € sind auch keine sehr hohe Mahngebühr. Du kannst natürlich versuchen, jetzt noch nachträglich mit dem aktualisierten Studentenausweis beim Verkehrsunternehmen vorzusprechen, aber sicherheitshalber solltest du dann trotzdem 65 € dabei haben.
Die BefBedV ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Wenn überhaupt, dann ist hier die EVO anzuwenden.