Trotz Studententicket 65 Euro Schwarzfahrgeld zahlen?

8 Antworten

Also in §9 BefBedV steht nur dass man einen gültige Fahrkarte vorzeigen muss, nicht die dazugehörige gültige Berechtigung um diesen zu erhalten

https://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__9.html

Wenn du jetzt streitlustig bist und das Gesetz wörtlich auslegen willst .... ;).

Rolf42  23.05.2019, 13:48

Die BefBedV ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos. Wenn überhaupt, dann ist hier die EVO anzuwenden.

geheim007b  23.05.2019, 14:09
@Rolf42

Steht aber genau das gleiche drin. Der Fahrausweis muss vorgezeigt werden, die berechtigung für den Fahrausweis jedoch nicht. Könnte jedoch noch in den AGB geregelt sein.

Rolf42  23.05.2019, 14:16
@geheim007b

Was ein gültiger Fahrausweis ist, bestimmt der Tarif, und darin ist auch geregelt, ob in bestimmten Fällen zusätzlich ein bestimmter Ausweis, Berechtigungsnachweis o.ä. vorzuzeigen ist.

ES1956  23.05.2019, 17:11
@Rolf42

Tja, so einfach ist das wenn man zu Ende liest. Aber manche kommen halt über den erstbesten § nicht hinaus.

Mist! Ich habe auch immer so viel zu tun … aber dennoch gilt: Frist ist Frist. Meines Erachtens hast Du schon das Mögliche getan und nochmals um Nachsicht gebeten. Hat nicht gewirkt, jetzt steht die Zahlung an.

Ja, als Student hätten mir 65€ auch weh getan – aber merkwürdig: 65€ „verschwenden“ tut mir immer noch weh, auch wenn meine Ressourcen jetzt deutlich größer sind.

Als Studentin wirst Du auch im Berufsleben später einer eher verantwortungsvolleren Aufgabe nachgehen – da werden Fristen nicht minder wichtig sein und ein Pardon wird es erst recht nicht mehr geben.

Sorry, aber: Rege Dich ab und zahle.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wieso Ungerecht? Du hattest Zeit, den Ausweis nachzureichen. Dem bist du nicht nachgekommen

peterobm  23.05.2019, 13:26

er beschwert sich an der falschen Stelle

Persönliches Pech; eine Art Lebenserfahrung

lara255 
Beitragsersteller
 23.05.2019, 13:26

wow deutsche Bahn gibt euch hm

das ist nicht unfair. für dich gelten die gleichen regeln wie für alle anderen auch.. zeitmanagement ist das zauberwort.

Dir wurde eine Frist gesetzt, deine Fahrberechtigung nachträglich zu beweisen. Die hast du nicht genutzt. Dann musst du eben die vollen 60 € zahlen, und 5 € sind auch keine sehr hohe Mahngebühr. Du kannst natürlich versuchen, jetzt noch nachträglich mit dem aktualisierten Studentenausweis beim Verkehrsunternehmen vorzusprechen, aber sicherheitshalber solltest du dann trotzdem 65 € dabei haben.