Taxi gerufen, nicht mitgefahren - Fahrt trotzdem bezahlen?
Hallo an alle,
gestern Abend wollten vier Freunde und ich zusammen mit dem Taxi nach Hause fahren. Bei der Bestellung des Taxis gab es scheinbar ein Missverständnis, dass wir insgesamt 5 Leute sind und ein Großraumtaxi bräuchten. Wir haben das Taxi aus unserem Zielort bestellt, was eine relativ lange Wartezeit erklärte. Als das Taxi dann endlich kam, sahen wir gleich, dass es sich um KEIN Großraumtaxi handelte. Der Fahrer erklärte uns, dass er keine 5 Leute transportieren würde. Daraufhin wollten wir aussteigen und auf ein anderes (Großraum-) Taxi warten, das uns endlich heimfährt. Der Fahrer sagte uns, wir würden ihm noch 30 EUR (=voller Fahrpreis) schulden! Nur für die Anfahrt, das waren ca. 17km! Ich kann verstehen, dass es ärgerlich für ihn war und dass er den Weg ja umsonst gefahren ist, aber der Vorfall war für uns mindestens genauso ärgerlich! Naja er ließ sch auf keine Einigung ein und letztendlich haben sich 2 von uns bereit erklärt, mit der U-Bahn nach Hause zu fahren und wir anderen 3 sind dann für die 30 EUR mit dem Taxi mitgefahren.
Ich fand das Verhalten des Taxifahrers ehrlich gesagt eine Unverschämtheit! Nun meine Frage: Ist er im Recht? Darf er den vollen Fahrpreis verlangen, obwohl wir seine Leistung ja eigentlich nicht in Anspruch nehmen wollten? Gibt es dafür irgendwelche gesetzlichen Regelungen oder kann man das irgendwo nachlesen?
Danke!
7 Antworten
Ist ganz einfach: Habt ihr ein "normales" Taxi bestellt, dann tragt ihr die Anfahrt (dürfte bei rund 20 Euro liegen, da günstiger als besetzte Fahrt), habt ihr jedoch unmisstveständlich ein Großraumtaxi bestellt, zahlt ihr nichts, und ich würde auch für das dann folgende Großraumtaxi einen Rabatt ihV 5-10 Euro erwarten, denn da hat die Zentrale dann mist gebaut.
"Bestellt ein Fahrgast ein Fahrzeug, und kann die Fahrt aus von IHM gschuldeten Fällen nicht angetreten werden, so ist der Grundpreis, sowie evtl. Anfahrtskosten zu entrichten"
Findet sich sinngemäß in jeder Tarifverordnung. Und NEIN, dass sind keine AGB, welche man kennen muss um sie zu akzeptieren, sondern städtische Verodnungen, hier schützt keine Unkenntnis. Aber auch zivilrechtlich würde so entschieden werden wenn es keine Verordnung gäbe.
Viel Erfolg
Andreas
Wolff Services
wer bestellt muss zahlen. das gilt auch oder gerade bei taxis.
Wenn ihr ein Großraumtaxi bestellt, weil ihr fünf Leute seit und die Taxi-Zentrale ein falsches Fahrzeug schickt, seit ihr im Recht und hättet den Fahrer ohne zu bezahlen wieder nach Hause schicken können!! Mehr noch, ihr habt das kleinere Fahrzeug akzeptiert, hättet aber den Fahrpreis für die S-Bahn abziehen können!!
wenn ihr wirklich ein großraumtaxi bestellt habt braucht ihr nix zahlen. ansonsten müßt ihr die anfahrt, also den halben fahrpreis bezahlen. steht in der taxiordnung der jeweiligen stadt/des jeweiligen landkreises.
nein .. ihr habt einen mündlichen vertrag abgeschlossen .. ein betsandteil war das es ein großraumtaxi ist ...
der vertragspartner ist seinen pflichten nicht nachgekommen ...
also hättet ihr es nicht zahlen müssen ...
aber ihr hättet nicht mitfahren dürfen ... nicht das mir jemand die worte im mund verdreht ...
warum habt ihr nicht in der zentrale angerufen ???