Bahn fahren: Kein / Ungültiges Ticket und keinen Ausweis
Hi, kürzlich bin ich mit der Bahn gefahren und zwar morgens gegen 7 (für mich eher untypisch) und hatte mein Rad dabei. Fahrzeit ca. 30 min.
Ein gültiges Zeitticket für mich selbst hatte ich dabei, an mein Rad hatte ich gar nicht gedacht.
Nun braucht man wohl zwischen 5 und 9 Uhr morgens auch ein Fahrradticket, das ist ein Kinderticket meißtens.
Auf jeden Fall wurde ich bei Einfahrt in meinen Ausstiegsbahnhof kontrolliert, konnte auch gültiges Ticket vorzeigen, und dann fragt er: Ist das Ihr Rad? Und ich Trottel antworte auch noch ja. Hätte ich nein gesagt und wäre eins weiter gefahren, auch kein Ding.
Hatte ich aber keinen Bock drauf. Also wollte er meinen Ausweis. Was ein Schwachsinn, anstatt ich einfach noch ne Karte bei ihm löse oder er mich streng verwarnt, das war schon echt albern.
Ich musste da halt echt raus, also ist er brav mit ausgestiegen, hat dem Lokführer gesagt, er soll mal noch was warten, und dann bekam ich den Beleg.
Was nun, wenn ich gesagt hätte, ich hab meinen Ausweis nicht dabei. Er lässt die Polizei kommen, und ich schaue in der Zwischenzeit nochmal in meinem Geldbeutel und "finde" den Ausweis dann doch.
Ich kann mich ja nun ausweisen, wie sieht das dann mit den Kosten vom Polizei-Einsatz aus?
Und: Auf jeden Fall hab ich jetzt sogar noch ne Mahnung bekommen, 40 Euro und 7 Mahnung.
Das ärgert mich am meißten, denn: Der Kontrolleur wollte mir auf Nachfrage seinen Namen nicht nennen und meinte, das stünde in einem Schreiben, dass mir neben diesem "Knöllchen" vor Ort noch zugestellt würde.
Wurde doch was länger jetzt.... Danke wenn's jemand liest und was Konstruktives dazu beitragen kann :)
(Hinweis: Diese Frage ergänzt eine vorher allgemein formulierte Frage und ist nicht mit dieser hier zu verwechseln)
6 Antworten
Hallo Fr4gen,
auch diese Frage möchte ich Dir gerne Beantworten.
Die Bahn hat natürlich ein berechtigtes Interesse, zweifelsfrei festzustellen, wer Du bist. Ansonsten wäre die Durchsetzung der Fahrpreisnacherhebung ja nicht möglich.
Kannst Du Dich nicht ausweisen, ist die Bahn nicht nur berechtigt die Polizei zu holen, sondern sie tut das in der Regel auch.
Die Polizei stellt in dem Fall die Personalien dann zum sogenannten "Schutz privater Rechte" fest.
Bei der Bahn ist die Bundespolizei zuständig und das ganze richtet sich dann nach dem "§ 23 BPOLG - Identitätsfeststellung und Prüfung von Berechtigungsscheinen nach Absatz 1, Satz 5.
Die polizeiliche Maßnahme kostet Dich kein Geld, kann dich aber natürlich viel Zeit kosten und Du ziehst Dir natürlich den Zorn zahlreicher Fahrgäste zu, denn Verspätungen sind durch den Polizeieinsatz oft nicht zu vermeiden und stimmen viele Fahrgäste nicht gerade gnädig.
Welche Maßnahmen zur ED-Feststellung getroffen werden können, habe ich Dir ja in Deinem Thread (http://www.gutefrage.net/frage/wie-prueft-die-polizei-ob-die-gemachten-angaben-bei-der-identitaetsfeststellung-stimmen) angeführt.
Schöne Grüße
TheGrow
Der Schaffner steigt nicht aus und lässt den Zug alleine weiter fahren.
Der Schaffner, ist ja nicht nur für die Kontrolle der Fahrausweise zuständig, sondern er ist auch für die Sicherheit und für die Abfahrtskontrolle zuständig.
Der Lokführer darf den Zug erst dann bewegen, wenn der Schaffner sich überzeugt hat, dass alle Türen ordnungsgemäß verschlossen sind und auch sonst keine Störungen vorhanden sind, die den Betriebsablauf stören. Ohne Schaffner darf eigentlich grundsätzlich gar kein Zug fahren
Deshalb habe ich ja geschrieben, dass die damit verbunden Zugverspätungen den Zorn vieler Fahrgäste auf sich ziehen, weil die wiederum ihre Anschlusszüge verpassen, was diese natürlich nicht gerade lustig finden.
Kommt drauf an wie alt du bist, wenn du älter als 16 Jahre alt bist musst du dich überall und jederzeit ausweisen können, wenn du jünger bist eben nicht dann darf dir auch keiner die Kosten des Polizei-Einsatzes aufbrummen. Wenn du älter als 16 bist könnte ich es mir gut vorstellen. wenn du deinen Ausweis dann 'findest' dürfte dir meiner meinung nach nichts passieren, wenn der Kontrolleur zu ungeduldig ist ;) Sowieso eine Dreistigkeit wegen eines Fahrrades sowas abzuziehen, als hätte man nix besseres zu tun, die Bahn fährt auch wenn man kein Ticket hat...aber ich schweife ab ^^
Ja gut, hätt ichs gewusst.... also dran gedacht mit der Uhrzeit... glaub auch nicht dass ich eins gelöst hätte ;)
Aber ich hätte mich bewusst anders verhalten und gesagt, dass sei nicht mein Rad um dann kurz später doch damit auszusteigen ;)
EDIT: Und auch U18 musst keinen Ausweis permanent bei dir führen!
Jaa naja, nächstes mal denkst du dran ;D Stimmt, man muss nur einen besitzen, da hab ich was verhauen:D dann kann dich wohl erst recht keiner für die Polizeikosten verantwortlich machen
Ich kann mich ja nun ausweisen, wie sieht das dann mit den Kosten vom Polizei-Einsatz aus?
Die werden dir bei solch einer Angelegenheit so oder so nicht auferlegt.
Ich verstehe auch nicht, worüber du dich so aufregst. Du bist teilweise ohne gültiges Ticket gefahren und musst nun eben die übliche Vertragsstrafe von 40 Euro bezahlen. Woher die 7 Euro Mahnkosten kommen, ist mir jedoch schleierhaft.
Das ist mir auch klar, dass ich rein rechtlich kein gültiges Ticket hatte. Ist ja hier nicht der Punkt.
Es war halt nur extrem ärgerlich und im Spielraum des Schaffners gewesen, das auch anders zu regeln.
Deshalb wollte ich auch den Namen, da der recht ungehalten und fast pampig war.
Woher soll denn dieser Spielraum stammen? Er hat klar Anweisungen, nach Personen zu suchen, die ohne gültiges Ticket fahren. Selbst wenn er ein Ermessensspielraum hätte, läge hier kein Grund vor, davon Gebrauch zu machen. Das ist ein Fall wie er tagtäglich mehrfach vorkommt.
Er hat ihn, glaub mir. Selbst schon erlebt, selbst schon nicht erlebt, bei Dritten auch erlebt.
Das ist ja das Problem bei so vielem hier in Deutschland, dass Menschen zu wenig Spielraum gegeben wird, Dinge selbst zu entscheiden. Sei das beim Sozialamt oder sonstiger Bürokratie.... aber diese Diskussion ging jetzt hier eindeutig zu weit und führt man auch besser persönlich....
Die Mahnkosten dürften ja wohl dafür sein, dass du nicht rechtzeitig bezahlt hast. Die erste Rechnung mit Frist ist normalerweise der Beleg, den du sofort bekommst. Ab dem Zeitpunkt läuft die Frist, wenn du die nicht einhälst, kriegst du halt irgendwann ne Mahnung.
Schon klar, das Verfahren kenne ich.
Allerdings hat der Schaffner gesagt er müsse mir seinen Namen nicht nennen, stünde ja auf dem Bescheid, der "mir noch zuginge" - deshalb habe ich mit dem Bezahlen der 40 Euro ja auch gewartet, um auf dieses - nicht vorhandene - Schreiben dann zu antworten.
Nimm es dem guten Kontrolleur nicht krumm. Er macht immerhin nur seinen job und sogesehen hätte er dich auch ermahnen können aber manche sind so und manche sind anders :)
Das stimmt schon, aber ließ auch nicht mit sich reden. Das ist schon ärgerlich, zumal ich es ja wirklich verrafft hatte. Da haben die auch Spielraum. Ich hätte mir gerne noch eine lösen können am Automaten aber bei der alten RB ist kein Automat im Zug... .das hätte er dann vllt. sogar geduldet.
Aber jetzt 40 (47) Euro ist dann schon hart....
ja das ist wirklich ärgerlich. da bist du halt wirklich der laune dieser person ausgesetzt. allerdings wirst du die strafe zahlen müssen daran führt leider kein weg vorbei :/
Stimmt, aber ich werde bis zur Frist Einspruch einlegen defintiv gegen die Mahngebühren und sagen, ich will nur die Hälfte zahlen.
Da sitzen ja am Ende auch nur Menschen (Sachbearbeiter), und wenn deren Laune gut ist, ist das schon möglich.
Hat bei nem Bekannten schon geklappt, irgendwas mit der ersten Klasse und es war kein Schild da oder so, da musste er statt 40 Euro nur noch 20 zahlen :)
dann drück ich dir die daumen dass der Quotenmuffel an dir vorbei geht ;)
Hehe, Danke :)
Die Informationsgewinnung hier heute Abend macht dsa Bezahlen schon wieder irgendwie ertragbarer denke ich ....
Okay, da hat man dann jetzt doch mal was in der Hand.
Ergänzend zu deiner Einschätzung der Verspätungen:
Ggf. steigt der Schaffner doch aus würde ich mal meinen... sonst würde ja der ganze Streckenabschnitt gesperrt bleiben, wenn man in der Pampa ist und erst noch die Polizei / Bundespolizei anrücken muss.