Ausbidungsbetrieb übernimmt Fahrtkosten nicht?
Hallo,
meine Berufsausbildung nährt sich dem Ende und nun steht der überbetriebliche Teil bis Anfang Mai 5 1/2 Monate an.
Ich muss täglich 110 Kilometer mit meinem Auto fahren, um an diesem überbetrieblichen Teil teilzunehmen. Es entstehen mir monatliche Spritkosten von ca. 300-330,- EUR bei einem Diesel (verschließ nicht mit gerechnet).
Dieser Überbetriebliche Teil ist im Vertrag verankert.
Ich weiß, dass Firmen dazu verpflichtet sind, Fahrtkosten für überbetriebliche Ausbildungen zu übernehmen, wenn Sie diesen Ausbildungs Teil nicht am Arbeitsort durchführen können.
Mein Chef sagt, ich soll mir ein günstigeres Auto kaufen und er will die Fahrtkosten nicht übernehmen. Habe gesagt, dann werde ich nicht mehr dahin fahren und ganz normal arbeiten kommen. Er sagte, dann gibts ne Abmahnung.
Ich will Montag also nicht mehr 120km täglich fahren, sondern ganz normal die 25 Kilometer zur Arbeit.
Was soll ich tun????
4 Antworten
https://www.hwk-koeln.de/32,0,355.html
Den Arbeitgeber schriftlich zur Kostenübernahme auffordern
Der Ausbildungsbetrieb muss Die die Fahrtkosten zur überbetrieblichen Ausbildung (inkl. Übernachtungskosten bei mehrtägigen Kursen) ersetzen (§§ 15 BBiG, 670 BGB).
Dies kann geschehen:
0,30 € pro km pauschal
oder
die tatsächlich anfallenden Kosten
In Tarifverträgen (sofern einer für Dich greift) ist meist eine pauschale Erstattung von 0,30 € verankert oder die Erstattung nur bis zur Höhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmäßig verkehrenden Beförderungsmittels (wie z. B. im Öffentlichen Dienst).
Du solltest weiter an der Maßnahme teilnehmen und solltest dann dem Ausbildungsbetrieb die Kosten in Rechnung stellen; ggf. ist der Betrag dann einzuklagen, wenn der Ausbildungsbetrieb nicht zahlt..
ggf. sollte die zuständige IHK/Handwerkskammer informiert werden, damit sie interveniert (auch der Betriebsrat, sofern es einen gibt, kann eingeschaltet werden)
Ist das der einzige externe überbetriebliche Ausbildungsteil? Wurde das schon einmal bezahlt?
Vielleicht sollte man solche Themen nicht drei Tage vor Beginn solcher Massnahmen mit dem Chef „klären“ wollen. Immerhin hat er jetzt auch Weihnachtsstress!
Da es offenbar klar ist, dass er diese Kosten übernehmen muss, solltest du dich nicht zu sehr stressen. Einfach hinfahren und die dortigen Arbeiten erledigen. Alles andere wird später geklärt. Allerdings haben auch du und deine Eltern den Vertrag Vertrag unterschrieben. Damit waren dies Fragen, die man bei Vertragsabschluss hätte klären können und sollen!
Hinfahren und ihm nach der Beendigung der Maßnahme schriftlich zur Übernahme deiner Fahrtkosten auffordern. Lehnt er ab, schalte einen Rechtsanwalt ein.
Eine andere Möglichkeit ist, sich die Abmahnung geben zu lassen und dagegen zu klagen - dann wird der Richter dem Ausbilder sagen, dass die Abmahnung zu Unrecht erteilt wurde, und dass er die Fahrtkosten zu erstatten hat.
Das Problem ist nur, dass es (im einem zu beantragenden Eilverfahren) schnell gehen muss, denn wenn das Arbeitsgericht sich Zeit lassen würde, würde er wohl wichtige Ausbildungsinhalte versäumen.
Ich persönlich würde nicht in Vorlage treten, weil ich mich nicht dem späteren Vorwurf aussetzen würde, die Regelung eine Zeit lang akzeptiert zu haben. Deshalb rate ich zu einer schnellen Klärung.
Lösungsvorschlag:
° Als erstes würde ich zur zuständigen IHK bzw. HWK gehen und mit dem dortigen Ausbildungsberater sprechen. Manchmal reicht schon dessen Anruf beim Ausbilder, um die Sache zu klären.
° Funktioniert das nicht, würde ich eine Beratungsstunde bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht buchen, und ihn veranlassen, dem Ausbilder einen klärenden Brief zu schreiben. Das mag zwar eine Gebühr kosten, aber das wäre mir die Sache wert.