Mit in den Mietvertrag als Tochter?
Also wenn die Eltern versterben bekommt man die Wohnung ja automatisch quasi überschrieben, nun möchte mein Papa aber gern ins Altenheim und da meinte sie dann würde es nicht gehen. Jedenfalls nicht so einfach. Ich müsste halt alles einmal angeben usw. Aber auch als Tochter? Das ganze würde bei mir über Hartz 4 laufen und wenn er auszieht soll noch ein guter Freund als WG quasi mit einziehen.
Es dreht sich um die Gagfah.
7 Antworten
Die Mietwohnung kann zwar vererbt werden, allerdings haben dann der Vermieter und auch der Erbe ein Sonderkündigungsrecht.
In einen laufenden Mietvertrag muß Dich der Vermieter nicht aufnehmen, ebenso muß er keinen zweiten Hauptmieter, also den "guten Freund" als weiteren Mieter oder eine WG-Gründung akzeptieren. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Aufnahme in einen Mietvertrag hast Du also nicht. Dies geht alles nur auf freiwilliger Basis.
Also wenn die Eltern versterben bekommt man die Wohnung ja automatisch quasi überschrieben, nun möchte mein Papa aber gern ins Altenheim und da meinte sie dann würde es nicht gehen.
Überschreiben oder abtreten kann man als Mieter eine gemietete Sache nicht.
Nur wenn der Vermieter einverstanden ist, könnte man einen Aufhebungsvertrag machen und der Vermieter kann dann einen neuen Mietvertrag mit neuen Konditionen abschließen.
Dein Vater ist der Mieter. Wenn er auszieht, KANN der Vermieter mit dir einen neuen Mietvertrag eingehen. Mit neuer Mietfestsetzung. Das muss er aber keineswegs. Da dein Vater noch lebt, erbst du ja seinen Mietvertrag nicht.
Mit in den Mietvertrag heißt der Vertrag müßte geändert werden.
Das geht aber nur wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind.
Hier scheint die Partei Vermieter nicht damit einverstanden zu sein.
Ich müsste halt alles einmal angeben usw. Aber auch als Tochter?
Du möchtest Mieter werden. Das Du zufällig die Tochter des Nochmieters bist spielt keine Rolle.
Wenn nur die Eltern den Mietvertrag unterschrieben haben und beide nicht mehr in dieser Wohnung leben, kann die Tochter nicht automatisch in den Mietvertrag eintreten, Sie muß einen neuen Mietvertrag mit dem Vermieter abschließen. Für eine Person ist die Wohnung wahrscheinlich zu groß bei Hartz4.
Vorsicht, der Vermieter könnte mit dem neuen Vertrag auch die Miete erhöhen, d.g. anpassen!
Bei einer Neuvermietung wird er das auch höchstwahrscheinlich tun. Bei Vermietung an eine andere Partei würde die Miete ja auch angehoben.
Zu Groß etwas aber wie gesagt ist halt überlegung mit wg! Preislich wäre sie lustigerweise um Rahmen.