Schenkung einer Immobilie an Hartz 4 Empfänger
Wie sieht es für einen alleinstehenden Hartz 4 Empfänger aus, wenn ihm eine Immobilie, in diesem Fall eine ETW mit 74 m2 überschrieben wird und dort auch selber einziehen will.
Die noch zu tilgenden Restschuld würde weiterhin vom “Schenker” übernommen werden. Welche Kosten - ausser das Hausgeld - kämen da auf einen zu, bzw. wie verfährt das Jobcenter weiter in so einem Fall.
Das Verwandschaftsverhältnis ist 2. Grades und es ist klar, das es von vornherein schon Probleme wegen der Wohnungsgröße geben wird, da könnte eventuell mit einem Untermietvertrag Abhilfe geschaffen werden.
4 Antworten
Das ist eine etwas komplizierte Sache, daher nur in Grobform :
Vorsicht bei den laufenden Zahlungen, die könnten vom Amt als Einnahme gewertet werden !
Eine Wohnung zu besitzen ist nicht nachteilig, da man diese haben darf. Sitzt man in seiner eigenen Bude werden vom Amt nur die Schuldzinsen übernommen, KEIN Cent Abtrag ! Dazu die Nebenkosten.
Frage wäre auch, ob der Schenker erst mal einige Zeit als Vermieter auftritt und ein Testament erstellt. Aber Achtung : Beim Finanzamt nachfragen, was im Erbfall bzw auch bei der SCHENKUNG an STEUERN fällig wird !
da Mietvorteil durch eigene Wohnung herrscht wird Wohngeld gestrichen! - Unter Umständen wird der Wert der Inmobilie so lange vom ALG2 abgezogen bis er abgelebt ist!
Die ARGE kann lt. Gesetz nur 6 Monate lang den Wert der Immobilie als Einkommen anrechnen, danach gilt der Rest als Vermögen.
Ich habe mal für Dich gegoogelt.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Schenkung-eines-Hauses-an-Hartz-4-Empfaenger-__f17053.html
Nach dem Zuflussprinzip gilt das als Einkommen und er muss die Wohnung verkaufen und mindestens 6 Monate davon leben. Das übrige Geld wird nach den 6 Monaten als Vermögen beurteilt.(Schöner neuer BSG- Beschiss). Die Wohnungsgröße wäre ok. Er müsste aber bei Überschreibung schon drinnen wohnen ,am besten mit Wohnrecht. Nur dann darf er es als Schonvermögen behalten.Oder Ihr überschreibt es,wenn er mal Arbeit hat.Hat er die Wohnung bei ALGII- Antrag schon ,gilt sie auch als Schonvermögen. Ps: manche Jobcenter drücken ein Auge zu,fragen!
die Arge könnte z.B. fordern dass die Wohnung vermietet wird und eine preisgünstigere Wohnung damit bezahlt um den ARGE Betrag zu verkleinern