Was erwartet mich, wenn ich mit 25 gramm cannabis erwischt werde?
Hallo liebe Community. Vorab, ich möchte keinesfalls eine nervtötende Moralpredigt von euch. Beantwortet mir bitte einfach nur die Frage. Person X und Y (beide 16 Jahre alt) haben beide jeweils 25Gramm Cannabis zum Eigenkonsum dabei und werden von der Polizei damit erwischt. Beide mussten mit auf die Wache, wo ihre Personalien aufgenommen wurden etc. Als die Vernehmung zu ende war sagte der Polizist, dass ein Elternteil beide Personen von der Wache abholen kann. Die Mutter von Person Y holte beide ab. Deswegen sind die Eltern von Person X noch nicht über diesen Vorfall informiert. Der Vater von Person X ist sehr religiös und extrem streng was Rauschmittel angeht, deshalb möchte Person X ihn es nicht sagen, weil er dann nie wieder das Sonnenlicht sehen wird und es wird gerade nicht übertrieben. Jetzt zu der eigentlichen Frage. Person X ist auch bereits vorbestraft. Was wird ihn wohl als Strafe erwarten?
7 Antworten
Zuerst einmal: Die Eltern von "Person X" werden auf jedem Fall von der Straftat erfahren - spätestens wenn das Jugendamt vor der Tür steht. Mit den erzieherischen Konsequenzen wird Person X wohl leben müssen.
Zu den strafrechtlichen Folgen: 25g werden in keinem Bundesland noch als "geringe Menge" bewertet. Eine Einstellung des Verfahrens nach BtMG §31a (Besitz einer geringen Menge zum Eigenkonsum) ist somit nicht möglich.
Somit kommt BtMG §29 zur Anwendung, der eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vorsieht. Selbst unter Beachtung der Strafminderung im Jugendstrafrecht dürfte hier mit Jugendarrest bis zu 4 Wochen und/oder einer Jugendstrafe zur Bewährung zu rechnen sein.
Das genaue Strafmaß erfährst du (aka "Person X") dann von dem Herrn in der schwarzen Robe.
Keine Strafe, aber eine weitere Folge dieser Straftat: Euch erwarten auch noch erhebliche Probleme beim Erwerb einer Fahrerlaubnis.
Erhebliche Probleme ist übertrieben.
Moralpredigten möchtest du nicht hören. Ich sag auch keine
Alle Elterteile werden Informiert und ddf das Jugendamt,
Es kommt § 28 BtMGesetz zur Anwendung. bis 5 Jahre haft max bei Jugendliche 4 Wochen Arrest.+ oder Sozialstunden.
Dann , wenn ihr einen Führerschein haben wollt kommt sehr viel Ärger auf euch zu.
Enteder kommt es zu einer Gerichtverhandlung oder es kommt ein Strafbefehl.
Mit freundlichem Gruß
Bley 1914
das wird ihm der Richter nach der Verhandlung sagen - sag schon mal Papi Bescheid - er erfährt es sowieso
übrigens - du hast gelogen - Vernehmung Minderjähriger nur mit dem Erziehungsberechtigen
....wenn Du 25 g bei Dir hattest, wird es jedem Richter schwerfallen, das noch wohlwollend als "Eigenbedarf" auszulegen....wird nicht angenehm für Euch werden!
In den meisten bundesländern zählt unter 15 gramm zu eigenbedarf. Außer in schleswig holstein und hessen, da ist eigenbedarf noch bis zu 30 gramm.
Schlechte Karten für Eigenbedarf. Der liegt meines Wissens bei 10 Gramm. Und selbst das ist schon nicht wenig. Bei 25 Gramm entsteht jedenfalls schon der Eindruck des gewerbsmäßigen Handels. Der Richter wird den den Weg weisen -.
Wenn du das etwas entschärfen willst, laß das kiffen sein, schließ dich einer gemeinnützigen Organisation an und klare deinen Vater im Vorfeld über diese Dummheit auf und entschuldige dich.
Ich habe mich gerade fast tot gelacht wo ich gelesen habe "Bei 25 Gramm entsteht jedenfalls der Eindruck fes Gewerbsmäßigen Handels"
25gr sind viel zu wenig zum Handeln... Wird also auf Sozis hinauslaufen