elektroschocker mitgeführt (erwischt).. strafe? (18jahre)

7 Antworten

Elektroschocker: Vermutlich ein Verstoß gegen das Waffengesetz

Pfefferspray: Mit PTB-Kennzeichnung hast Du nichts zu befürchten

Ein Verstoß gegen das Waffengesetz kann unter Umständen eine MPU nach sich ziehen

Blueweed95 
Beitragsersteller
 01.09.2014, 13:07

konnte mich recht gut rausreden .. habe meine pfefferspray zurück bekommen . mein elektroschocker hab ich freiwillig abgelehnt (wenn nicht ,wäre es sozusagen ein minus punkt für mich gewesen , so wie mir erklärt wurde) und hab dann 10 sozialstunden bekommen die ich dann auch alle gemacht habe ^^ ...

und hab die erfahrung gemacht das manche polizisten richtige Nette hust menschen sein können z.b. ich hab im präsidium nach dem weg gefragt und die antwort war.... SAG MAL KANNST DU NICHT LESEN ODER WAS ?? in einem sehr aggresiven ton .

naja thema hat sich erledigt .. ^^

http://www.waffen.net/verbotene-waffen/elektroschocker/

Lies mal hier

Das Kaufdatum muss vor dem 1.1.2011 liegen. Falls er dies mit einem gültigen Kaufvertrag belegen kann, darf er den Elektroschocker besitzen. Die Führung ist dennoch streng verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen alleine beim Besitz Strafen von etwa 300 Euro. Sollte es zu einem Einsatz des Geräts kommen, droht eine Haftstrafe, im besten Fall mit Bewährung.

Blueweed95 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 08:10

die polizisten haben mich gefragt wann ich den taser erworben habe.. ich meinte dann vor ca 2-3 jahren .. grins

Blueweed95 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 08:08

also wegen der mpu weil ich eine waffe mitgeführt habe im straßenverkehr X-(

Blueweed95 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 08:07

okay vielen dank ! jetzt weiß ich ungefär was au mich zukommt...

aber was konnte an der sache drann sein das ich eine mpu bekomme ??

der polizist meinte.. der roller fährt doch sicher über 45 oder?

ich: ja 60 kmh ABER alles original!! sie können das auch gerne nachprüfen!

er:alles klar , danke für das angebot. das werden wir jetzt auch machen und wenn der roller schneller als 60 fährt ist der führerschein weg .. das ist fahren ohne fahrerlaubniss

ich: eeehhhmm warum das denn ich hab A1 (125er) und B(auto) ..

er: O.O ohh ja dann ist das kein problem

Hallo, wie ist es denn nun ausgegangen für dich? Wie ich in einem Kommentar erwähnt habe, sind PTB zugelassene Elektroschocker frei für den Erwerb und frei für das führen. Sofern beide Kriterien deinerseits erfüllt sind (also Volljährig und ein PTB zugelassenes Gerät) hat der Polizist die Finger von diesem Gerät zu lassen. 
Irgendwie muss man sich ja verteidigen, oder nicht? Vor allem in Zeiten wie wir sie haben, sollte solch ein Gerät in jeder guten Tasche zu finden sein.

Blueweed95 
Beitragsersteller
 17.08.2015, 00:32

Hallo, also ich habe die Wahrheit angegeben, also das ich diesen Elektroschocker nicht mitgenommen habe um den Elektroschocker zu benutzen, sonder lediglich nur wegen der vorhandenen Taschenlampe. wärend einer längeren Unterhaltung mit dem Polizisten, der für mich die Aussagen geschrieben hatte, zeigte er große Begeisterung für dieses Gerät und probierte es selbst sogar mit strahlenden Augen aus. :D Am Ende habe ich 10 Stunden Sozialstunden absolviert. War eigentlich ganz nett dort. :)

Du musst zur Strafe 10 "Schocker" über dich ergehen lassen.

Zur Wahl stehen auch 8 Peitschenhiebe...

Blueweed95 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 07:57

xD haha .. gerne wenn ich sonst keine strafe bekomme :D

Auf Tipps der Polizei würde ich nicht hören . Frag lieber einen Anwalt oder informiere dich im Internet aber Tipps von Polizisten annehmen ist nicht immer gut

Kibarinha2013  13.06.2014, 18:14

Aber geb nur das zu was man eh weiß , nicht dass du anfängst unnötiges zu erzählen wo man dich auch belangen kann . Sowas wie "beim letzten mal hab ich aber nur ne Verwarnung bekommen" oder "als ich ihn nutzen wollte ging er eh nicht"

Kibarinha2013  13.06.2014, 18:11

Ja stimmt also wenn die Schuld sicher feststeht dann ist es natürlich am besten offen alles zugeben

Blueweed95 
Beitragsersteller
 13.06.2014, 09:08

aber wenn ich zugebe das ich es mirgeführt habe und auch zeige das ich es bereue dann kann doch auch strafmildernt davon kommen !?

Zyogen  13.06.2014, 09:24
@Blueweed95
aber wenn ich zugebe das ich es mirgeführt habe

Leugnen wird Deine Position vor Gericht keineswegs verbessern, das hast Du schon richtig erkannt.