Handy von Dealer bei Polizei?

5 Antworten

Du wirst demnächst schriftlich zu der Polizei vorgeladen und dort sollst du eine Aussage machen.
Du fährst an denn besagten Termin zu der Polizei und sagst zu denen: „ich verweigere die Aussage“
Den schlimmsten Fehler den du machen kannst ist, auf die Fragen die gestellt werden einzugehen. Falls du dann selbst zugibst, dass du die beiden vermittelt hast, dann wirst du eventuell bestraft.

Vor Gericht sind Chatverläufe kein Beweismittel, da diese nicht zu 100% sicher sind. Schließlich kann auch jemand anderes mit deinem Handy geschrieben haben, oder gar eine Handynummer auf deinen Namen ;). Also ist deren einziger Beweis deine eigene Aussage! Das heißt, schön die Aussage verweigern, dann haben die nichts gegen dich in der Hand.

Mir selbst wurden schon 2kg Cannabishandel innerhalb von einem halben Jahr vorgeworfen, weil mein Dealer abgehört wurde. Das einzige was sie hatten waren die sms von mir an ihn.. Da mein Dealer und ich aber die Aussage verweigert haben, ist garnichts passiert. Die Anklage wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.

Trotzdem solltest du aus reinem Anstand bei dem Vorladungstermin erscheinen und vor Ort dann sagen dass du die Aussage verweigerst. Dauert maximal 5 Minuten.

chillfactor123  25.10.2018, 16:25

Die werden informiert werden aber Letztenendes passiert nicht viel.

derdrache1 
Beitragsersteller
 25.10.2018, 16:20

Danke erstmal für die hilfreiche Information. Ich bin noch minderjährig in wie fern werden meine Eltern damit was zu tun haben ?

Da wir die beteiligten Personen gar nicht kennen und nicht überprüfen können, wie hoch die Mengen sind, die dort verschoben sind, gibt es keinen der hier antworten kann.

Angenommen, es werden 9000 TSD kg von diesen Zeug durch diesen Dealer verschoben und Du hast ihn dabei geholfen, was hast Du dann als Entschuldigung vorzubringen?

Die Polizei wird Dir nicht glauben!

chillfactor123  25.10.2018, 15:00

Und Herr BVB, wenn man keine Ahnung hat, dann braucht man auch nicht antworten. Vorallem solch ein Geschwafel was dem Fragesteller noch Sorgen bereitet.

Ich wünsche dem BVB nur das schlechteste, auch wenn ich nichteinmal Fußball gucke.

BVBDortmund  25.10.2018, 15:51
@chillfactor123

Nein, ich konnte die Tatsachen nicht feststellen, was ich auch deutlich gesagt habe. Ich kenne aber die Arbeitsweise der Polizei, die nicht immer rechtskonform ist. Wenn jemand im Focus ist will die Polizei den als Beschuldigten und will die Verurteilung.

So gesehen kann man ihn nichts böses wünschen, er ist nur eine kleine Nummer.

chillfactor123  25.10.2018, 14:57

Ohne eine Aussage hat die Polizei selbst bei 5 Tonnen gras kein gerichtsbaren Beweis vorliegen. Ein Chatverlauf reicht da nicht. Also einfach den Mund halten und alles ist gut.

derdrache1 
Beitragsersteller
 25.10.2018, 13:57

Muss ich Post von der Polizei erwarten ?

BVBDortmund  25.10.2018, 14:07
@derdrache1

Kann ich nicht wissen, warte es ab. Du bist jan nicht am unmittelbaren Verkauf beteiligt, weder Ware noch Geld hast Du in die Hand genommen. Die Vermittlungstätigkeit ist vielleicht keine Straftat, weis ich aber nicht.

Aber was machst Du, wenn man Dir nachweist, Du bist Mitglied einer kriminellen Vereinigung und Großdealer?

In Deiner Haut möchte ich nicht stecken.

Und die Post von der Polizei kannst Du unbeachtlich lassen, gehe zur Vorladung nicht hin. Du hast das Recht zu schweigen.

derdrache1 
Beitragsersteller
 25.10.2018, 13:45

Es waren 3 Gramm
Ich habe wie bereits gesagt nur beide Leute zusammengebracht

BVBDortmund  25.10.2018, 13:52
@derdrache1

Wir können das nicht überprüfen. Wenn es durch Handy Daten eine Auswertung gibt, kannst Du nicht wissen welcher Rattenschwanz an illegalen Transaktionen dahintersteckt. Fraglich ist, wen die Polizei dafür verantwortlich macht.

Ich wünsche der Polizei aber Fahnungserfolg und den Dealer nur das Schlechteste.

Das ist wirklich mal ne gute Frage. Viel wird dir sicher nicht passieren. Ich hoffe aber auf fundiertere Antworten hier.

Ja schon klar das die ihn versuchen mit fragen aus der Reserve zu locken. Wenn er aber von vorne rein sagt er möchte von seinem recht zu schweigen Gebrauch machen.. ist das legitim und Punkt. War bei dem Kollegen von mir genauso. Sie können dich ja nicht zwingen auszusagen. Weil alles was du sagst kann auch gegen dich verwendet werden. Aber hab's eben nachgelesen. Bei 3 g (lohnt es sich ja kaum) wird da sehr wahrscheinlich nichts auf dich zukommen. Da du ja nicht mal der "Dealer" warst. Drücke dir beide Daumen.

Moin. Du wirst sehr wahrscheinlich Post von der Polizei bekommen und vorgeladen. Du musst aber nichts dazu aussagen. Mehr kommt da nicht auf dich zu.. Nur durch das vermitteln können Sie dir nichts. Und wenn du wie du sagst das es nur einmalig war. Wundere mich das dein Kollege den Verlauf nicht gleich gelöscht hat. So hätte er sich eine Menge Ärger erspart. Aber gut. Die Polizei interessiert sich eher für die hintermänner. Da dein Kollege es auch wenn es nur einmal war.. verkauft hat. Versuchen die blauen natürlich ihm Handel zu unterstellen.

BVBDortmund  25.10.2018, 14:17

Unsinn! Soll der zu der Vorladung hingehen und nichts sagen?????

Die werden ihn in ein Gespräch verwickeln und dann wird der alles erzählen, was er in der Pubertät getrieben hat und was seine Eltern und Geschwister dazu sagten. Dann bleibt ihn nichts anderes übrig zu sagen, bitte sagen Sie es nichts meinen früheren Lehrern, meinem Arbeitgeber und meinen Nachbarn.

Das wird ihm aber nichts nützen, alles kommt raus.

Besser für ihn ist es nichts zu sagen, oder dass es der Polizei es nichts angeht.

Sein Standartspriuch sollte sein:

"Bitte lassen Sie mich in Ruhe, ich mache keine Aussage zur Sache."

derdrache1 
Beitragsersteller
 25.10.2018, 14:00

Kann es auch sein das nichts auf mich zukommt da ich weder konsumiert noch verkauft oder BTM im Besitz hatte ???