Drogen, Btmg etc.... Wann wird eine Anzeige fallen gelassen?
Hey, ich bekam gestern Abend einen Brief von der Polizei, es war eine Vorladung zu einer Vernehmung... Diese war wegen Verkehr & Besitz von Cannabis im allg. BtmG. Soll ich diese direkt im Vorhinein verweigern? Das Ausschlaggebende dafür waren WhatsApp-Chats bei denen ich bei einem „Freund" mal 2g Cannabis bestellt habe. Ich komme aus dem Bundesland Bayern und kenne mich wenn es um sowas geht überhaupt nicht aus. Wäre es von nutzen einen Anwalt einzuschalten? Welche Strafen etc. habe ich zu erwarten? Kann diese Anzeige fallen auf Grund mangelnder Beweise fallen gelassen werden? (Polizei hat mich nie mit etwas erwischt!) Gibt das einen Eintrag ins Führungszeugnis? Danke im Vorraus, hoffe dass sich hier jemand auskennt, zerbreche mir grade den Kopf darüber was alles auf mich zukommen kann...
5 Antworten
Einen Eintrag bekommt man bei einer rechtmäßigen Verurteilung im Falle deiner festgestellten schuld.ob es vor Gericht geht entscheidet der Staatsanwalt. In den meisten Fällen bei der geringen menge verzichtet man allerdings darauf Steuergelder zu verschwenden. In anderen kann dir auch ein Bußgeld oder sozialstunden aufgelegt werden.in seltenen statuiert man ein exemple zur Abschreckung und Erziehung und brummt ne bewährungsstrafe auf
Ich kann dich beruhigen:
Du kannst entweder die Aussage verweigern oder einfach hingehen und die Wahrheit sagen (deinen Freund musst du nicht belasten - sage einfach du möchtest darüber nicht sprechen.. da sie aber den Verlauf haben nehme ich an das spielt keine Rolle mehr) - dein Strafmaß wird mit hoher Wahrscheinlichkeit so niedrig sein das es keinen Eintrag im PZ gibt, egal ob du aussagst oder nicht.
Ich tippe auf Sozialstunden oder Geldbuße unter 90 Tagessätzen - beides kein Problem fürs PZ.
Einen Eintrag gibt es bei Verurteilungen zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe (Bewährung spielt keine Rolle) oder Geldbuße ab 91 Tagessätzen.
Also keep calm :)
Gruß
4hntrax
Hey ich hatte vor ca 2 Jahren das selbe Probleme wie du auch aufgrund eines Whatsapp chats. Ich bin zum Verhör gegangen und einfach so gesagt wie es war die haben es relativ gut aufgenommen. Habe am Ende 30 Sozialstunden bekommen aber kein Eintrag ins Führungszeugnis. Mach dir kein zu großen Kopf so viel kann dir nicht passieren. Und lass dich nicht ausquetschen;).
Aussage verweigern. Du musst dich nicht selbst belasten. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, was ich stark bezweifle, kannst du immer noch überlegen wie es weiter geht. 2g ist eine so geringe Menge, da wird nichts nachkommen, zumal du ja nicht mit Drogen erwischt wurdest. Also locker bleiben.
Wäre es von nutzen einen Anwalt einzuschalten?
JA
Beratungsgespräch ist kostenlos^^
In diesem Fall reine Geldverschwendung - ich sage nein.