Cannabis auf Klassenfahrt erwischt?
Komplizierte Story: Mal angenommen, jemand (16 Jahre) würde auf Klassenfahrt in DE völlig betrunken erwischt werden, dessen Zimmer wird durchsucht und es würde Cannabis unter 6g (Schätzung 4-5g) (in BaWü) gefunden werden. Diese Person A sagt vor dem Direktor aus, dass Person B, C(15) und D (14) mitgeraucht hätten, aber nix mit dem Alkohol zu tun haben. Grund der Aussage war, dass Direktor mit Sozialstunden und Schulabschluss gedroht hat. Was wären die maximalen Konsequenzen für B, C und D? BTM-Eintrag, Schulverweis, Sozialstunden, Anzeige, etc? Wäre abstreiten für Person B, C, D die bessere Lösung, auch wenn sie mitgeraucht haben? Alle gehen in die 9. Klasse eines Gymnasiums. Schätzungsweise ist Direktor sehr konservativer Ansicht.
6 Antworten
Zunächst muss dein Direktor die Polizei einschalten.
Er selbst hat kein Recht euch Sozialstunen zu geben.
Wer hat das Gras?
Wurde es weggeschmissen oder als Beweismittel aufgehoben?
Wenn es keine Beweise oder Zeugen gibt, dann alles auf jeden Fall abstreiten.
Nichts zugeben, egal mit was gedroht wird.
Hatte ähnliches Szenario und ein 31er hat uns alle verraten.(unter dem Druck das die Polizei eingeschaltet wird)
Mir war das voll egal und ich habe abgestritten mit geruacht zu haben.
Ich wurde zwar von der Schule für 2 Tage suspendiert aber das hatte andere Gründe.
Wegen Kiffen haben sie mich nicht dran gekriegt.
Habe gerade noch eine Information von Person A bekommen: Es wurden keine 5g gefunden, es wurde ein winziger Krümel auf dem Fensterbrett entdeckt. Das Gras ist inzwischen relativ sicher bei Person A. Habe auch nochmal mit Person E geredet (eine Person, die mit Alkohol erwischt wurde, deshalb auch zum Direktor geladen wurde; bei ihm wurde aber alles abgestritten (auch von Person A), da es bei ihm schwerwiegendere Folgen haben kann. Person E denkt, dass es kein Problem sein sollte, die Aussage von A zu verneinen, allerdings werden Personen B, C, D unter starkem Aussagedruck stehen.
Ich verstehe nicht was immer alles so einen Stress machen... bei uns an der Schule ist das normal dass man sich auf Klassenfahrten besäuft und ein Lehrer würde auch nichts sagen wenn er mal ein bisschen Gras finden würde. Er würde es vielleicht abnehmen, aber großen Stress würde er nicht machen. Und ich lebe in Bayern, also ich weiß nicht was bei euch Leuten außerhalb von Bayern immer abgeht😂
Ich will auf deine Schule.
Wenn der Direktor von Drogenkonsum in seinem Verantwortungbereich weiß, muss er mit voller Härte reagieren. Alles andere bringt die Schule in Verruf.
Für die Strafen die der Direktor verhängt gibt es keine Vorgaben. Das liegt weitgehend in seinem Ermessen. Zusätzlich wird er aber wohl Strafanzeige stellen.
Unabhängig vom konkreten Fall wird bei Problem mit dem Verhalten der SuS grundsätzlich mit einer Ordnungsmaßnahme reagiert. Die jeweilige Maßnahme wird individuell für die beteiligten Schüler vom Direktorat oder einer Ordnungsmaßnahmenkonferenz festgelegt. Hier ist alles denkbar, vom schriftlichen Verweis bis hin zur Androhung der Entlassung. Denkbar ist auch die Versetzung an eine andere Schule. Sozialstunden wären eine erzieherische Maßnahme - die steht noch unter den Ordnungsmaßnahmen und wären hier eher begleitend denkbar.
Gegen solche Maßnahmen können die Eltern Widerspruch einlegen und sowas kann dann vor Gericht enden. Das stellt dann fest, ob die Maßnahme gerechtfertigt war. Die Ergebnisse solche Verhandlungen kannst du hier nachlesen: https://rechtsanwalt-und-verwaltungsrecht.de/schulrecht-entlassung-verweis-droge/
Nebenbei..."konservativer Ansicht". Vielleicht mal ein kleiner Perspektivwechsel. Die begleitenden Lehrpersonen sind für euch während einer solchen Fahrt verantwortlich. Sich bei einer solchen Situation zu besaufen und auch noch zu kiffen ist den Personen gegenüber, die euch dieses Event ermöglichen und dabei ihre Freizeit opfern wenig wertschätzend. Häufig kennen die "Konsumenten" ihre Grenzen nicht und dann darf man mitten in der Nacht gerne mal den Notarzt kommen lassen. Gaaaaaanz toll.
Ich würde sagen Personen B C und D sollten Person A mal ordentlich die Faust ins Gesicht rammen.
Einen BTMG Eintrag haben sie allerdings nicht zu befürchten, da der Konsum legal ist. Der Besitz (und Handel etc.) allerdings nicht