Jagdschein/Führungszeugnis?
Hey Leute,
Nehmen wir an Person A (lebend im Saarland) hat vor, den Jagdschein dieses oder kommendes Jahr zu machen.
Person A ist volljährig und macht seine Ausbildung.
Person A wurde jedoch 12.2016 mit Btm und 07.2017 ein weiteres Mal auch wegen einem Btm Polizeiauffällig. Beide Male ging es um eine geringe Menge von Cannabis und beide Male wurde es fallen gelassen. Somit auch kein Eintrag in dem Führungszeugnis.
Darf nun Person A trotzdem den Jagdschein machen oder hat er keine Aussicht auf die Erlaubnis des Jagdscheines.
Oder muss er evtl. einen Drogentest für den Jahdschein machen? Was kein Problem wäre.
Danke im Vorraus für die Info‘s.
3 Antworten
Den Jagdschein macht man nicht, man macht die Jägerprüfung. Diese ist eine Voraussetzung für die Erteilung eines Jagdscheins, neben u. a. der Zuverlässigkeit.
Die beiden Fälle stehen noch für drei Monate im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, welches vor Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis ebenfalls abgefragt wird.
Ein Drogentest würde im Rahmen einer MPU nötig.
Bei Cannabiskonsum entscheiden die Gerichte unterschiedlich, https://hanfverband.de/nachrichten/news/keine-waffen-fuer-cannabispatienten, https://www.agrarheute.com/land-leben/kiffende-jaeger-keine-waffenrechtliche-unzuverlaessigkeit-540862?amp.
Nein, einen Drogentest musst Du beim Lösen eines Jagdscheins nicht machen, wohl aber musst Du die waffenrechtliche Zuverlässigkeit haben. Wenn im Führungszeugnis nichts eingetragen ist, steht einem Jagdschein nichts entgegen.
Beim Fragesteller gab es zwei Ermittlungsverfahren, welche offensichtlich wegen strafrechtlicher Irrelevanz eingestellt wurden. Damit bleiben die Verfahren für zwei Jahre im ZStV gespeichert.
Erstmal Person A bist du.
Also brauchste nicht drumherum reden.
Als nächstes melde dich zum Lehrgang an. Das Führungszeugnis wird beantragt. Was da drin steht weist du besser wie wir. Dann wird entschieden ob du zur Prüfung zugelassen wirst.
Das mag sein. Ich kann es nur nicht vertragen wenn Fragen gestellt werden die sie selbst besser wissen und dann aber auf andere beziehen. Irgendwie ist hier bei GF nur noch Blödsinn. Ich denke schon darüber nach mich abzumelden.
Tschüss Ciao , lass dich nicht aufhalten .
Wer kommt denn auf die Idee? ;-)
Es gab mal eine Zeit, da wurden Menschen, welche auf konkrete Anfragen hin Rat gaben, wegen unerlaubter Rechtsberatung abgemahnt. Wer sich wehrte bekam zwar Recht, keine der Abmahnungen führte in diesen Fällen zum Erfolg, es bedeutete aber Aufwand. Um dieses Aufwand zu umgehen hat man konkrete Fragen in abstrakte Fälle umgewandelt, über welche anschließend, ohne Rat im Einzelfall zu geben, diskutiert wurde. Lang ist's her, einer der Abmahnanwälte postete immer -zusätzlich zu seinen Beiträgen- das Bild eines überfahrnen Karnickels.