Cannabisbesitz Strafe für unter 18 Jährige
Hallo alle,
ich hätte mal eine allgemeine Frage zum Theme Cannabisbesitz.
Wenn ich mit unter 1 Gramm Cannabis von der Polizei erwischt werde, was könnte dies für folgen mit sich ziehen? Gehen wir mal von meiner Person aus also von unter 18 Jahren (17 Jahre).
Ein schreiben nach Hause ist klar aber was könnte noch passieren?
7 Antworten
Hey, also bei mir war das so : ich wurde mit 0.4 gramm in der tasche angehalten. Doch ich war unter achtzehn somit bekam ich nur eine Verwarnung. Außerdem wurde ich nach Hause gefahren. Das Gesetz schreibt vor, dass man wenn man mit weniger als 0.1 gramm erwischt wird bekommt man eine Verwarnung und darf wieder gehen. Sollte es aber öfters sein das du angehalten wirst und Dope dabeihast, auch wenn es nur kleine Mengen sind, kommt es zu einer Strafanzeige wegen unerlaubten Besitz von Betäubungsmittel.
In der Regel passiert bei solch kleinen Mengen nichts weiter.Es kommt allerdings auch darauf an,in welchen Bundesland du erwischt wurdest.Manche sind richtig tolerant,andere wieder nicht so sehr.
Die sind recht human.Mit einer Strafverfolgung musst du nicht rechnen.Erst ab 10 gr:
http://www.express.de/politik-wirtschaft/grenze-angehoben-eigenbedarf--nrw-laesst-kiffer-aufatmen,2184,8502688.html
"Bei Jugendlichen darf nur unter Auflagen eingestellt werden" Wahrscheinlich Beratung, ggf. Sozialstunden.
Mach Dir deswegen keinen Kopf, und lass Dich künftig nicht mehr erwischen.
Die müssen da "demnächst" noch ein paar Sachen ändern.
Sarkasmus on
Das hat das Bundesverfassungsgericht aber erst vor 20 Jahren gefordert, hat also noch Zeit.
Sarkasmus off
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92, 2 BvR 2031/92
b) Bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht sowie der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe muß die Grenze der Zumutbarkeit für die Adressaten des Verbots gewahrt werden (Übermaßverbot oder Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne). Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, daß ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Beeinträchtigungen der Grundrechte des Betroffenen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz deutlich überwiegen, so daß der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint.
3.
Soweit die Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes Verhaltensweisen mit Strafe bedrohen, die ausschließlich den gelegentlichen Eigenverbrauch geringer Mengen von Cannabisprodukten vorbereiten und nicht mit einer Fremdgefährdung verbunden sind, verstoßen sie deshalb nicht gegen das Übermaßverbot, weil der Gesetzgeber es den Strafverfolgungsorganen ermöglicht, durch das Absehen von Strafe (vgl. § 29 Abs. 5 BtMG) oder Strafverfolgung (vgl. §§ 153 ff StPO, § 31a BtMG) einem geringen individuellen Unrechts- und Schuldgehalt der Tat Rechnung zu tragen. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsorgane nach dem Übermaßverbot von der Verfolgung der in § 31a BtMG bezeichneten Straftaten grundsätzlich abzusehen haben.
http://www.drogen-aufklaerung.de/das-cannabis-urteil-des-bundesverfassungsgerichts
Es gilt in den meisten Bundesländern die sogenannte "Eigenbedarfsregelung", wonach Verfahren bis zu 6 g Cannabis-Besitz vom Staatsanwalt eingestellt werden können. Dies wird in aller Regel auch so gehandhabt.
Ansonsten solltest Du Dich über richtiges Verhalten gegenüber der Polizei informieren, wenn Du mit Cannabis erwischt worden bist: http://hanfverband.de/index.php/themen/konsumentenhilfe/1221-cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln
Schreiben an die Eltern - Mitteilung an die Straßenverkehrsbehörde - Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln.
Schwierigkeiten beim Erwerb des Führerscheines sind zu erwarten.
Das Ermittlungsverfahren wird in der Regel wegen Geringfügigkeit gegen ein Bußgeld / Sozialstunden eingestellt - dazu kommen aber immer die Verfahrenskosten.
Spare mal Dein Taschengeld - Du wirst es brauchen.
Die haben mich hier in Bayern (krasser geht das Bundesland gar nicht) vor ein paar Jahren mal mit ca. 2 Gramm erwischt und ich habe gar nichts bekommen. Ich habe irgendwann Monate später einen Brief bekommen, dass das Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde und das war es. Kein Bußgeld und keine MPU - einfach nichts außer dem Einstellungsbescheid.
Ist mir ja nicht passiert also mach ich mir nicht all zu große Sorgen :D
Wie viel Geld würde da für die Verfahrenkosten ungefähr anfallen?
Mitteilung an das Jugendamt und an die Führerscheinstelle. Die möchte dann eine MPU bevor du eine Fahrerlaubnis machen darfst bzw. entzieht sie dir wenn du schon eine hast. Du wirst als Canabiskonsument im Polizeicomputer eingetragen.
Bundesland wäre Nord-Rhein Westfalen